Hallo Delia,
danke erstmal für die Auskunft.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass
ein Einkommen, das gerade den
Sozialhilfebedarf deckt, ausreicht, um
einen Ausländer einladen zu können.
doch, das reicht schon, natürlich INKLUSIVE dem Ausländer. Der Punkt ist der, dass keine Sozialhilfe, auch keine aufstockende in Anspruch genommen werden darf, bzw. man nicht sowenig Einkommen haben darf, dass man Aufstockungs-Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnte.
In dem Fall wird ausserdem anders gerechnet, nämlich dass das freie Einkommen nach allen fixen Kosten, die im Sozialhilfe-Betrag nicht enthalten sind, dem Betrag entsprechen muss, hier müssten also ca. DM 1340 zur Verfügung stehen, nachdem Miete, monatliche PKW-Kosten, Internet, Lebensversicherungsbeiträge etc. schon vom Netto abgezogen wurden.
Mit anderen Worten, ich gebe dir Recht, dass ein einzelner Mann mit DM 547 plus Mietkosten an monatlichem Einkommen, wohl seine ausländische Freundin und deren Kind (darum geht es hier), nicht einladen könnte.
Danke jedenfalls, deine Auskunft war hilfreich,
Michael