Sozialhilfesatz für Familie

Hallo allerseits,

weiss jemand wei hoch die Sozialhilfe für eine Familie mit einem zehnjärhigen Kind ist? Genaugenommen geht es hier um das Einkommen, dass für Einladung von Ausländern nachgewiesen werden muss, das ist nämlich i.d.R. der Sozialhilfesatz.

Danke
Michael

Die regelsätze sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich In NRW:
Der Regelsatz für den Haushaltvorstand beträgt 547,-, für den Ehegatten 438,- und für das 10-jährige Kind 356,- , dazu kommen noch Miete und Heizkosten = Sozialhilfebedarf.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Einkommen, das gerade den Sozialhilfebedarf deckt, ausreicht, um einen Ausländer einladen zu können.
Übrigens kannst Du ruhig beim Sozialamt in Deinem Wohnort nachfragen, die rechnen es Dir auch auf Wunsch aus.
Gruß,
Delia

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Hallo Delia,

danke erstmal für die Auskunft.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass
ein Einkommen, das gerade den
Sozialhilfebedarf deckt, ausreicht, um
einen Ausländer einladen zu können.

doch, das reicht schon, natürlich INKLUSIVE dem Ausländer. Der Punkt ist der, dass keine Sozialhilfe, auch keine aufstockende in Anspruch genommen werden darf, bzw. man nicht sowenig Einkommen haben darf, dass man Aufstockungs-Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnte.

In dem Fall wird ausserdem anders gerechnet, nämlich dass das freie Einkommen nach allen fixen Kosten, die im Sozialhilfe-Betrag nicht enthalten sind, dem Betrag entsprechen muss, hier müssten also ca. DM 1340 zur Verfügung stehen, nachdem Miete, monatliche PKW-Kosten, Internet, Lebensversicherungsbeiträge etc. schon vom Netto abgezogen wurden.

Mit anderen Worten, ich gebe dir Recht, dass ein einzelner Mann mit DM 547 plus Mietkosten an monatlichem Einkommen, wohl seine ausländische Freundin und deren Kind (darum geht es hier), nicht einladen könnte.

Danke jedenfalls, deine Auskunft war hilfreich,
Michael

Der Punkt ist

der, dass keine Sozialhilfe, auch keine
aufstockende in Anspruch genommen werden
darf, bzw. man nicht sowenig Einkommen
haben darf, dass man
Aufstockungs-Sozialhilfe in Anspruch
nehmen könnte.

Das ist schon klar, und das ist auch gut so. Schliesslich ist Sozialhilfe nicht dazu da, „Touristen“ zu unterstützen.

Gruß,
Delia

In dem Fall wird ausserdem anders
gerechnet, nämlich dass das freie
Einkommen nach allen fixen Kosten, die im
Sozialhilfe-Betrag nicht enthalten sind,
dem Betrag entsprechen muss, hier müssten
also ca. DM 1340 zur Verfügung stehen,
nachdem Miete, monatliche PKW-Kosten,
Internet, Lebensversicherungsbeiträge
etc. schon vom Netto abgezogen wurden.

Mit anderen Worten, ich gebe dir Recht,
dass ein einzelner Mann mit DM 547 plus
Mietkosten an monatlichem Einkommen, wohl
seine ausländische Freundin und deren
Kind (darum geht es hier), nicht einladen
könnte.

Danke jedenfalls, deine Auskunft war
hilfreich,
Michael

Das ist schon klar, und das ist auch gut
so. Schliesslich ist Sozialhilfe nicht
dazu da, „Touristen“ zu unterstützen.

Ich wünsche dir, dass du dich niemals in einen Ausländer verliebst, wenn der vielleicht noch einen Sohn hat und dein Einkommen vielleicht nicht oder nur knapp für euch alle reicht, obwohl du alleine vielleicht gut mit deinem Einkommen klargekommen bist.

Sozialhilfe bekommat man in dem Aufenthaltstatus den ein Tourist oder Besucher hat (Aufenthaltsbewilligung) eh nicht, dazu gehört schon einiges mehr. Darum geht es auch nicht, es geht darum, wieviel die Ausländerbehörde fordern darf. Es gab nämlich schon Fälle, da hatte die Ausländerbehörde einem Deutschen, der seine Verlobte und ihr Kind einladen wollte, ein Nettoeinkommen von DM 3500 abverlangt und von ihm gefordert, von einer 55qm in eine 70qm Wohnung umzuziehen. Als betroffener sollte man da schon wissen, wieviel eigentlich genau gefordert werden darf, auch wenn man dann vielleicht doch deutlich mehr Netto hat.

Alles Gute wünscht,
Michael