Hallo!
Kann der Betriebsrat eine Art „Sozialkasse“ erhalten, von dem er unter anderem auch Aktionen für die Mitarbeiter bezahlen kann? Beispielsweise ein Sommerfest welches der BR bezahlt?
LG Anbo
Hallo!
Kann der Betriebsrat eine Art „Sozialkasse“ erhalten, von dem er unter anderem auch Aktionen für die Mitarbeiter bezahlen kann? Beispielsweise ein Sommerfest welches der BR bezahlt?
LG Anbo
Guten Abend.
Kann der Betriebsrat eine Art „Sozialkasse“ erhalten, von dem
er unter anderem auch Aktionen für die Mitarbeiter bezahlen
kann?
Rein rechtlich spräche m.E. zunächst nichts ausdrücklich dagegen, vorausgesetzt, dass es sich tatsächlich um ein ausschließlich vom Arbeitgeber gestelltes Budget handelt. Sobald von Arbeitnehmern „Unkostenbeiträge“ o.dgl. eingefordert werden, rutscht man aber in die Verbotszone nach §41 BetrVG (Umlageverbot). Ansonsten kann der Unternehmer mit seinen legalen Penunzen generell machen, was er muss.
Vor derlei würde ich mich als Arbeitgeber aber, und wenn ich auch gar nicht mehr wüsste, wohin mit der Kohle, ganz extrem hüten. Zum einen bekommen solche Schmeckewöhlchen an den BR ganz schnell das Geschmäckle von Korruption (und wenn es nur vom betriebsnotorischen Schandmaul leise angedeutet wird). Zum anderen könnte sich, wenn man diese Leistung längere Zeit erbringt, so etwas wie Gewohnheitsrecht einstellen, abgesehen davon, dass ich den Stress mit dem BR auch ohnedies nicht haben wollte, wenn es denn mal ein Jahr nicht klappt. Als Einmalzahlung deklariert und ausdrücklich vom Arbeitgeber finanziert - der dann ja wieder wen auch immer mit der konkreten Durchführung beauftragen kann - ist das ein wenig einfacher zu handhaben. Und dem BR „Partygeld“ zu geben, schließt noch lange nicht aus, dass das Gremium plötzlich den Beschluss fasst, die Moneten für notleidende Witwen und Waisen der siebenbeinigen Kaktuswesen von Pieks Aua zu spenden. Dieses Theater hätte ich auch nicht gern.
Als BR würde ich sogar noch einen weiteren Bogen darum machen. Erstens ließe ich mich nicht gern als erweiterte Personal- und Sozialabteilung verwenden (na gut, das ist ein schwaches Argument). Zweitens, was sehr vom Unternehmensklima abhängt, möchte ich das Thema auch nicht bei jedem kleineren oder größeren Problem auf meinem Frühstücksbrot haben. Drittens kommt wieder das Argument von der Korruption, Kungelei, Comanagement und was derlei Plattheiten mehr sind. Und viertens schließlich wird, wenn der BR das Fest für die gesamte Belegschaft ausrichtet, garantiert ein nicht unwesentlicher Teil der lieben Wählerschaft eine Diskussion darüber anfangen, ob es denn nicht a) unverantwortlich sei, zu feiern, bei all den Schlaflosen in China; b) möglich sei, das Geld bar auszuzahlen, wenn man nicht teilnehmen kann oder will (der ausrichtende Arbeitgeber sagt dann Nein, es wird ein bisschen geknerbelt, und damit hat sichs, während der BR damit geplagt wird, bis die Hölle zufriert); c) anstatt Bockwurst und Grillfleisch usw. usf.; d) e) f) …
ALso, mein Ratschlag aus taktischen, nicht juristischen, Gründen lautet: Fest von einem „Lustausschuss“ organisieren und durchführen lassen, in dem gern auch BR-Mitglieder hocken können. Spart viel Stress.
GEK