Ein Typ (deutscher Staatsbürger seit Geburt an), U-30, Ü-18 ist schwerbehindert (GdB über 50 (%), schwerbehinderten-Ausweis und amtlicher Anerkennungsbescheid liegt vor) und bei einer Firma als Teilzeitkraft angestellt.
Dort arbeitet er drei Tage die Woche zu je acht Stunden am Tag.
(24 Std. die Woche; 96 Std. im Monat.)
Aus gegebenen gesundheitlichen Gründen kann er nicht mehr als oben genannt arbeiten.
Er verdient durchschnittlich etwa 800€ bis 900€ brutto im Monat.
Der junge Mann würde jetzt gerne vom Elternhaus ausziehen, allerdings weiß er, dass er mit 800€ bis 900€ brutto kaum seinen Lebensunterhalt bezahlen kann (Miete + NK, Lebenserhaltungskosten, Versicherungen, Sparvorhaben etc.).
Seine Familie kann ihn leider auch nicht finanziell unterstützen.
Eine WG oder sogar betreutes Wohnen in einem Wohnkomplex kommt für ihn nicht in Frage.
zur Frage:
Welche finanziellen Sozialleistungen kann der junge Mann beantragen um auf, sagen wir 1000€ netto zu kommen, beantragen? (falls überhaupt möglich)
Oder
Wer kann eine sichere und detaillierte Auskunft geben?
Je nach Höhe der Miete kommen ergänzendes Alg 2 oder Wohngeld infrage.
Beim Alg 2 ist allerdings zu beachten, dass die Miete eine von Ort zu Ort unterschiedliche Höchstgrenze nicht überschreiten darf und dass Antragsteller, die unter 25 sind, nicht ohne triftigen Grund aus dem elterlichen Haushalt ausziehen dürfen. Falls der Antragsteller Ü25 ist oder ein triftiger Grund vorliegt, könnte eventuell auch eine Beihilfe für die Erstausstattung einer Wohnung beantragt werden.
sofern eine durchgehende Leistungsminderung vorliegt und mindestens 5 Jahre Pflichtbeiträge bzw. Anrechnungszeiten für die DRV vorliegen, könnte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragt werden.
Mir stellt sich als Erstes die Frage, weshalb Du aus den angegebenen Gründen (Bezug auf die Schwerbehinderung, kein spezieller gesundheitlicher neu dazu gekommener Grund?) bei der Fa. nicht mehr arbeiten kannst.
Um das aufzuklären, kannst Du Dich an das zuständige integrationsamt (für Menschen mit Behinderung, meistens Abteilung des Landessozialamtes) wenden.
Dort gibt es Fachleute und auch Fördermöglichkeiten für die (Weiter)Beschäftigung schwerbehinderter Personen im Berufsleben.
LG
Amokoma1
beim ersten Lesen dachte ich auch, die Beschäftigung würde enden. Beim zweiten Lesen war dann aber klar, dass der Arbeitsvertrag unverändert weiter läuft.