Frau XX wird zum 09.09.2013 als Schulbetreuung eines behinderten Kindes bei einer sozialen Einrichtung fest angestellt.
Sie Arbeitet 27 Stunden wöchentlich. Für den Zeitraum der (Schul-) Sommerferien erhält sie laut Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt. Welche Sozialleistungen kann Frau XX für diesen alljährlichen Zeitraum in Anspruch nehmen und falls ja, welche?
Frau XX wird zum 09.09.2013 als Schulbetreuung eines
behinderten Kindes bei einer sozialen Einrichtung fest
angestellt.
befristet/unbefristet?
Sie Arbeitet 27 Stunden wöchentlich. Für den Zeitraum der
(Schul-) Sommerferien erhält sie laut Arbeitgeber kein
Arbeitsentgelt. Welche Sozialleistungen kann Frau XX für
diesen alljährlichen Zeitraum in Anspruch nehmen und falls ja,
welche?
Solten die Voraussetzung für Alg 1 vorliegen, kann man dies bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn nicht, kann man Alg 2 beim Jobcenter beantragen.
Auch ohne Gruß
Hallo
Sie Arbeitet 27 Stunden wöchentlich. Für den Zeitraum der (Schul-) Sommerferien erhält sie laut Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt.
Wann bekommt sie denn (bezahlten) Urlaub? Den bekommt sie doch wohl?
Wieso macht der Arbeitgeber es so merkwürdig? Üblich wäre, den Lohn für ein ganzes Jahr zusammenzuzählen und dann durch 12 zu teilen, so dass das Arbeitsentgelt etwas geringer ausfällt, aber das ganze Jahr über gleich bleibt. Ich glaube irgendwie, dass unbefristete Arbeitsstellen, bei denen es manche Monate kein Geld gibt, nicht erlaubt sind, kann es aber nicht beschwören.
Das ganze Jahr über könnte sie wahrscheinlich Wohngeld bekommen, falls kein gut verdienender Ehemann vorhanden.
Viele Grüße