Sozialleistungen für schwangere Studentin

Hallo zusammen,

zunächst ein herzliches Hallo an alle, ich bin neu hier und freue mich dass es hier eine Möglichkeit gibt sich Tipps zu holen.

Ich bin 23 Jahre alt, habe am 01.09.14 mein Studium angefangen, ich bin im 6. Monat schwanger und das Kind kommt sehr wahrscheinlich Mitte Januar 2015.
Aufgrund des Einkommens meiner Eltern (geschieden) steht mir kein Bafög zu. Ich warte auf den Ablehnungsbescheid vom Bafög Amt um damit Unterhalt einzufordern. Das wird sich aber aus Erfahrung hinziehen. Ansonsten wohne ich derzeit mit meinem Freund (ebenfalls Student und wenig Geld) zusammen und das einzige was ich derzeit erhalte ist Kindergeld. Arbeitsamt und / oder Jobcenter sagen mir sie seien nicht zuständig für mich, da ich Studentin bin.

Nun brauche ich jedoch neue Kleidung für mich und generell Geld zum überleben! Denn mit 184 Euro Kindergeld komme ich nicht weit, ich muss alleine schon 235 Euro Miete dazuzahlen.

Kann mir vielleicht jemand sagen was ich tun kann? Wo mir etwas zusteht?
Ich war bereits bei ProFamilia, ich bekam da auch Informationen aber eher allgemein und nicht wirklich fallbezogen. Da ich Studentin bin ist es ein Sonderfall, anscheindend…
Ich finde es sehr schade dass schwangeren Frauen, die auch noch sich weiterbilden und studieren möchten überhaupt nicht unterstützt werden.

Ich freue mich sehr über hilfreiche Tipps.

LG
Steffi

Hallo zusammen,

zunächst ein herzliches Hallo an alle, ich bin neu hier und
freue mich dass es hier eine Möglichkeit gibt sich Tipps zu
holen.

Ich bin 23 Jahre alt, habe am 01.09.14 mein Studium
angefangen, ich bin im 6. Monat schwanger und das Kind kommt
sehr wahrscheinlich Mitte Januar 2015.

Man beginnt also ein Studium, obwohl man da schon 5 Monaten schwanger war?
Und jetzt denkt man darüber nach, dass das Geld kostet?

Aufgrund des Einkommens meiner Eltern (geschieden) steht mir
kein Bafög zu. Ich warte auf den Ablehnungsbescheid vom Bafög
Amt um damit Unterhalt einzufordern.

Das ist nicht so sicher, dass die Eltern da zahlen müssen, denn mit der Schwangerschaft, Entbindung und gesetzl. Mutterschutz kann man ja nicht davon ausgehen, dass man in diesem dann zutreffenden Semester tatsächlich seine Verpflichtung als Studentin nachkommen kann und hier wird es problematisch, ob die Eltern für die volljährige Tochter dann während der „Studiumspause“ unterhaltspflichtig sind; unterhaltspflichtig ist aber auf alle Fälle der Kindesvater für das Kind gegenüber.

Das wird sich aber aus

Erfahrung hinziehen. Ansonsten wohne ich derzeit mit meinem
Freund (ebenfalls Student und wenig Geld) zusammen und das
einzige was ich derzeit erhalte ist Kindergeld. Arbeitsamt und
/ oder Jobcenter sagen mir sie seien nicht zuständig für mich,
da ich Studentin bin.

Das ist richtig, wer studiert steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat somit keinen Anspruch auf Unterstützung.

Nun brauche ich jedoch neue Kleidung für mich und generell
Geld zum überleben! Denn mit 184 Euro Kindergeld komme ich
nicht weit, ich muss alleine schon 235 Euro Miete dazuzahlen.

Das Studium aussetzen und jobben gehen?
.

Kann mir vielleicht jemand sagen was ich tun kann? Wo mir

etwas zusteht?

Zudem gibt es, was Schwangerschaftskleidung und Babykleidung gibt, soziale Einrichtungen (Kleiderkammern), wo man das fast geschenkt bekommt und hinsichtlich der Lebensmittel gibt es überall die Tafeln.

Ich war bereits bei ProFamilia, ich bekam da auch
Informationen aber eher allgemein und nicht wirklich
fallbezogen. Da ich Studentin bin ist es ein Sonderfall,
anscheindend…

Nein kein Sonderfall, aber ProFamilia ist nicht gegründet, um finanziellen Ausgleich vorzunehmen.

Hi,
Dir tehen die Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II vom Jobcenter zu, also Mehrberarf für Schwangerschaft und Mietzuschuss.

Gruß
Ingo

Hallo,

ich würde der natürlich völlig fiktiven Studentin empfehlen, eine weitere Beratungsstelle aufzusuchen, vorzugsweise eine katholische, da diese erfahrungsgemäß in diesem Bereich sehr kompetent sind; eine Beratung ist auch für Nichtkatholikinnen problemlos möglich und kostenlos. Eventuell gibt es auch eine eigene psychosoziale Beratungsstelle der Universität.

Zwei Dinge fallen mir selbst spontan ein:

  • Über die Beratungsstelle kann eine Beihilfe zur Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung und Baby-Erstausstattung beantragt werden; zumindest vor einigen Jahren war der Betrag nicht unerheblich.

  • Falls sich die Studentin aus gesundheitlichen Gründen (die ja durch Schwangerschaft und Geburt gegeben sein können) für ein Semester beurlauben lässt, ist sie in dieser Zeit nicht dem Grunde nach BAFöG-berechtigt und kann deshalb in dieser Zeit auch Alg2 beziehen.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo,
es besteht also ein Unterhaltsanspruch ggü. Deinen Eltern (oder einem Elternteil) und ggü. dem Kindsvater. Auch wenn es sich vielleicht hart anhört, aber das sind die ersten beiden Adressen und kein Amt und kein Staat.

Du kannst bei der Familienberatung Deiner örtlichen Gemeinde oder Deines Kreises (natürlich unter Zuhilfenahme der dir schon bekannten oder genannten Beratungsstellen) einen Unterhaltsvorschuss (für Dein Kind!) beantragen, wenn der Kindsvater keinen zahlt oder zahlen kann.

Gruß vom
Schnabel