Hallo,
ein in Deutschland lebender Österreicher will mit seiner deutschen Frau und zwei gemeinsamen Kindern nach Österreich (Oberösterreich) ziehen. Die deutsche Ehefrau ist Alg-II-Empfängerin; der Ehemann hat in Österreich zwar schon Arbeit, verdient dort allerdings zu wenig, um seine Familie ernähren zu können. Beide Kinder (5 und 6 Jahre) sind durch ihn „Halb“-Österreicher.
Welchen Anspruch hätte die Familie auf Sozialleistungen (Mietzuschuss, Heizkosten usw.), wenn die Ehefrau nicht gleich Arbeit findet?
Gilt bei Ehefrauen beim Daueraufenthaltsrecht auch die Frist von 5 Jahren?
Würde das österreichische Kindergeld auf die Sozialleistungen angerechnet?
Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten