Sozialleistungen in Österreich

Hallo,

ein in Deutschland lebender Österreicher will mit seiner deutschen Frau und zwei gemeinsamen Kindern nach Österreich (Oberösterreich) ziehen. Die deutsche Ehefrau ist Alg-II-Empfängerin; der Ehemann hat in Österreich zwar schon Arbeit, verdient dort allerdings zu wenig, um seine Familie ernähren zu können. Beide Kinder (5 und 6 Jahre) sind durch ihn „Halb“-Österreicher.

Welchen Anspruch hätte die Familie auf Sozialleistungen (Mietzuschuss, Heizkosten usw.), wenn die Ehefrau nicht gleich Arbeit findet?
Gilt bei Ehefrauen beim Daueraufenthaltsrecht auch die Frist von 5 Jahren?
Würde das österreichische Kindergeld auf die Sozialleistungen angerechnet?

Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten

Hallo!

Mit dem Daueraufenthaltsrecht hat das nichts zu tun. In so einem Fall gilt ganz einfach die Inländergleichbehandlung, d.h. es geht genauso wie bei einer österreichischen Familie.

Gruß
Tom