Hallo zusammen,
nehmen wir an, Familie Fleißig bezieht Sozialleistungen, z.B. Hartz 4.
Die Tochter Freia Fleißig benötigt Lernförderung.
Familie Fleißig hat Glück, eine Stiftung finanziert die Lernförderung.
Das Geld bekommt nicht Familie Fleißig, sondern der Anbieter der Förderung.
Muss Familie Fleißig dies als „Einkommen“ angeben?
Wird es auf Sozialleistungen angerechnet?
Fragt Bixie