Sozialleistungen

Hallo, ich habe mal eine Frage. Meine Frau ist EU-Rentnerin (50) seit mehreren Jahren, bekommt eine Rente von 650,- €, dazu die Pflegestufe 1 mit ca. 240,- €. Ich (62) habe eine BU-Rente erhalten und seit knapp einem Jahr eine vorgezogene Altersrente von ca. 850,- €. Unsere Miete, Heizung und Energie beträgt im Monat 560,- €. Steht uns jetzt noch ein Miet-, bzw. Wohngeldzuschuß bzw. Sozialleistungen zu?

Hallo,

rechtsverbindliche Auskunft bekommst Du vom Sozialamt.

Aussicht auf Zuschüsse und Sozialleistungen dürften grundsätzlich bestehen. Je nach dem, ob und wenn ja für wen. Vielleicht für beide von Euch.

Der Anspruch wird einzeln ermittelt und hängt ab vom jeweiligen Einkommen:

Ist das jeweilige Einkommen geringer als der jeweilige Anspruch, bestehend aus den für beide gleichbleibbenden fixen Aufwendungen (Miete, Heizung und Energie), dem gesetzlich vorgesehenen Regelbedarf (Regeldedarfsstufe 2 für 2 Personen aktuellund 364,-- €) und eventuell vorhandenen Mehrbedarf besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Grundsicherung.

Sind Einkünfte und Ansprüche gleich hoch, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherung. Es kann aber Zuschüsse geben. Jedoch nur wenn ganz besondere Umstände vorliegen . Die Zuschüsse erfolgen einmalig, maximal zeitlich begrenzt.

Ihr dürftet beide einen Grundsicherungsanspruch haben, sofern neben den Renten nicht noch weitere Einkunftsquellen existieren. Genaueres sagt Euch aber das Sozialamt.

Gruß mki

Hallo

Rechtsverbindlich? - Wenn die einem eine falsche Auskunft geben - und das passiert durchaus schon mal - hat man aber höchstens dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der betreffende Sachbearbeiter sich daran erinnert und es zugibt. Wenn überhaupt.

Ich würde an eurer Stelle nicht Grundsicherung beantragen, sondern Wohngeld. Bei Grundsicherung muss man jeden Euro angeben, den man evtl. mal geschenkt kriegt, und da passieren auch sehr oft Fehler bei den Bescheiden.

Hier gibt es einen guten Wohngeldrechner: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)
Wenn euer Bundesland nicht dabei ist, sag Bescheid.
Wohngeld ist zwar bundeseinheitlich geregelt, aber wie viel man kriegt, hängt stark von der Wohngegend ab, in der man lebt. - Also, in einer teuren Wohngegend werden teurere Wohnungen gefördert als in billigen Wohngegenden.

Viele Grüße

Anspruch auf ergänzende Alg-2-Leistungen dürften angesichts der Höhe euer Einkünfte nicht bestehen.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mda2/~edisp/l6019022dstbai383507.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI383510

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Wir leben in Bayern und das ist leider in Deinen Berechnungen nicht mit drin. Trotzdem vielen Dank.

Das wir keinen Anspruch auf ALG 2 haben ist uns klar, welche Arbeitsagentur oder Jobcenter kümmern sich schon um EU- und Frührentnern. Sind froh das sie uns los sind.

Und wo beantrage ich diese Grundsicherung?

Dann nehmt den hier:

Ich bin ziemlich sicher, dass ihr Wohngeld bekommen würdet.
Ihr könnt den Wohngeldrechner auch lassen und es direkt beantragen. Das kann man bei der Stadtverwaltung bei der Wohngeldstelle machen.

Besten Dank, ich werde es noch mal versuchen. Der letzte Antrag wurde abgelehnt weil wir zusammen zu viel Rente bekommen, aber da war meine Frau noch nicht pflegebedürftig.

Seit 1.1.2016 sind außerdem die Einkommensgrenzen angehoben worden.

Hier kannst du gucken, ob das Geld für die Pflegestufe teilweise angerechnet wird:
http://wohngeldantrag.de/geld/katalog_p.htm
Meiner Meinung nach dürfte es nicht angerechnet werden, weil es ja zweckbestimmt ist.
Wenn es sich um Pflegegeld nach § 64 SGB XII handelt, wird es nicht angerechnet.

Meiner Meinung nach müsstest ihr, je nach Mietstufe eurer Gemeinde, und wie viel Heizkosten in der Miete enthalten sind, und ob Kosten für Warmwasser darin enthalten ist, zwischen 30 und 120 Euro Wohngeld bekommen. - Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass du Steuern zahlst, da dein Einkommen ja knapp über dem Steuergrundfreibetrag liegt.

Oder sind die angegegebenen Beträge schon Netto-Beträge, nach allen Abzügen?
Dann wäre ich mir allerdings nicht mehr ganz so sicher, ob ihr Wohngeld bekommt …

Hallo,

am besten erst einmal zum Sozialamt gehen und alles durchrechnen lassen. Dort wird sofort festgestellt, welche Zuschüsse in Frage kommen und wie hoch. Den entsprechenden Antrag im Bedarfsfall kann man dann gleich vor Ort stellen oder auch bei der Rentenversicherung einreichen, die ihn dann an die zustelligen Stellen weiterleiten würde.

Viel Glück und Erfolg!

Der Steuergrundfreibetrag ist doch nur der Betrag, der eben nicht zu versteuern wäre. Dafür müsste man aber überhaupt erstmal das zu versteuernde Einkommen ermitteln. Bei Rentnern ist bisher noch nicht die gesamte Rente steuerpflichtig.
Selbst wenn beide dieses Jahr in Rente gegangen wären, dann sind 28% steuerfrei. Sind sie eher gegangen, war dieser Satz noch höher. Allerdings bezieht der sich auf die Rente zum Renteneintritt. Der Betrag bleibt dann über die Jahre gleich.
Der Grundfreibetrag für Verheiratet (und zusammen veranlagte) beträgt dieses Jahr 17.304€. Hier ist dann nicht die Brutto-Rente relevant, sondern der steuerpflichtige Anteil. Die beiden kommen auf 18.000€. Selbst wenn das schon der Auszahlbetrag ist, ergibt sich da also keine Besteuerung. Kommen weitere Einkünfte dazu, kann es wieder anders aussehen.

Woraus schließt Du das aus den Angaben? Wo steht in Deinem Link etwas von zweckbestimmt? Die hier gemachten Angaben deuten stark auf 50% Anrechnung hin, da ich mal aufgrund des Alters BVG ausschließe und auch SGB VIII nicht zutreffen dürfte. Bei SGB XII werden erstmal die Leistungen nach SGB XI angerechnet. Wäre also bestenfalls der darüber hinausgehende Betrag beim Wohngeld anrechnungsfrei.
Vollkommen anrechnungsfrei für die Wohngeldantragsteller wäre das Pflegegeld, wenn es an eine Person außerhalb des Haushalts weitergeleitet wird. Da aber wahrscheinlich der Mann die Pflege übernimmt(?), wird es eben zu 50% angerechnet. Übrigens nicht bei der Pflegebedürftigen, sondern eben bei der Pflegeperson.
Da das Ganze aber durchaus ein wenig verwirrend für den Normalbürger ist, würde ich mich der Empfehlung anschließen, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Kostet nix und man kann sich durchaus auch von denen helfen lassen. Das Gleiche gilt für andere Anträge, etwa auf Grundsicherung. Vor allem wird damit die Frist gewahrt, weil solche Anträge oftmals nicht rückwirkend gelten. Wäre blöd, wenn man selber 3 Monate braucht, um sich einen Überblick zu verschaffen und dann erst einen Antrag stellt. Man kann dann beim Wohngeldantrag auch angeben, dass man andere Leistungen beantragt hat. Wenn dann nach 6 Monaten Bearbeitungszeitvom Grundsicherungsamt den Bescheid erhält, dass man keine GruSi bekommt, dann bekommt man auch rückwirkend das Wohngeld, wenn man denn einen Anspruch darauf hat.

Grüße