Sozialmietwohnung an Familie weitergeben

Hallo,

wenn Jemand eine Sozialwohnung von der Oma (gestorben) übernommen hätte und nun wieder dort ausziehen wollen würde, könnte dessen Geschwisterkind, welches bisher bei den Eltern lebte diese Wohnung übernehmen auch wenn der Vermieter das nicht möchte, da noch weitere auf diese Wohnung warten??? Gibt es irgendeinen Rechtsanspruch, den dieses Geschwisterkind nun an dieser Wohnung haben könnte???

Danke

Hallo,

ganz klar: Nein! Ohne Einverständnis des VM geht gar nichts. Es ist schließlich sein Eigentum über das ein Mieter in dieser Konsequenz nicht bestimmen kann und auch nicht bestimmen können sollte.

Gruß
Nita

Hallo,

ergänzend zum vorherigen Beitrag noch: Bei einer Sozialwohnung benötigt der neue Mieter einen Mietberechtigungsschein; ohne diesen Mietberechtigungsschein darf der Vermieter nicht vermieten.

si