Hallo!
Der Begriff ist in aller Munde, wenn es um Entlassungen geht, aber was verbirgt sich genau dahinter; hat jemand aussagekräftige links im Internet?
Danke!
Gruss,
PECOS
wikipedia
Hallo Pecos,
kopiert aus meiner derzeitigen Lieblingsseite, wenn ich Definitionen suche, ohne lange bei Google suchen zu müssen:
Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__112…) ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Ein Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Die Sperrwirkung des (§ 77 Abs. 3 BetrVG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/__77…) gilt für ihn aber nicht. Das bedeutet, dass ein Sozialplan auch dann wirksam vereinbart werden kann, wenn ein Tarifvertrag bereits Regelungen über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Betriebsänderungen enthält.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan
Gruß
Whoopi