Guten Tag,
wenn ich anläßlich einer Insolvenz die Kündigung (vom IV) mit folgendem Inhalt bekomme:
„…Zum Ausgleich bzw. Milderung der mit der Kündigung verbundenen Härten wurde zwischen dem Betriebrat und mir ein Interessenausgleich und ein Sozialplan vereinbart. In diesem Zusammenhang wurden auch Abfindungsregelungen getroffen. Hierüber kann Ihnen Ihr Betriebsrat zu gegebener Zeit Auskunft erteilen…“
und es kurz nach Ablauf der Frist für eine Kündigungsschutzklage heißt: „Es kann nichts gezahlt werden, kein Geld vorhanden“ - habe ich dann einfach nur Pech gehabt, oder wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Vielen Dank für eine kurze Antwort oder einen entsprechenden Link.
Doch kann das nur im Einzelfall geklärt werden, weil es ja auch möglich ist, dass es im Sozialplan Klauseln zur Absicherung im Insolvenzfall gibt. Was sagt denn der Betriebsrat dazu? Im Zweifel wäre sofort ein spezialisierter Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Der in der Kündigung angesprochene Sozialplan wurde ja erst nach Insolvenzeröffnung von IV errechnet/angekündigt. Zumindest auf dem Papier standen die einzelnen Summen schon fest.
Meine Vermutung: Man wollte die Mitarbeiter (ich habe z.B. 40 Jahre dort gearbeitet), von einer Kündigungsschutzklage oder ähnlichem abhalten und versprach deswegen zur Beruhigung etwas Geld.
Nach meiner unwesesentlichen Meinung ist es nicht möglich, das erst ein Sozialplan errechnet wird (es muß ja von einer bestimmenten, zur Verfügung stehenden Summe ausgegangen sein), und dann sagt: Pech gehabt - kein Geld mehr da…
Hallo! Nach meiner Kenntnis kann die Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob dann aber gezahlt wird und in welcher Höhe, hängt davon ab, wie viel Geld noch im Unternehmen vorhanden ist, ob noch Forderungen offen sind etc. Irgendwann wird dann eine Quote errechnet, nach der die Gläubiger einen Anteil erhalten - das kann dauern und kann auch damit enden, dass man nichts bekommt…
LG kerstinml
Hallo,
sie sollten sich in dieser Sache an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
In diesem Bereich sind wir nicht tätig.
es ist wie im richtigen Leben. Wo kein Geld da ist, kann kein Geld bezahlt werden. Aber unser soziales Netz bietet Ihnen die Möglichkeit, Insolvenzausfallgeld zu beantragen. Darum würde ich mich umgehend kümmern, falls Sie dies noch nicht getan haben.
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass das Insolvenzverfahren eröffnet und Mitarbeiter beschäftigt sind.
Wenn Sie einen Titel haben, dann versuchen Sie gegen den Insolvenzverwalter zu vollstrecken, es sei denn, er hätte Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dann haben sie wirklich Pech gehabt.
Hallo, eigentlich hast du Pech, denn eine Ansprüche kannst du nur gegen den Insolvenzverwalter anmelden und wenn der kein Geld hat, wirst du wohl leer ausgehen.
man könnte klagen, aber ich würde es nicht machen. Es kostet viel Geld und Sie werden wohl nichts holen können. Das Beste ist nicht über diese Ungerechtigkeit nachdenken, schnell vergessen, denn sonst dreht man irgendwann durch.
leider, leider ist das mit der Insolvenz so eine Sache. Natürlich können Sie klagen, Sie würden sicherlich auch recht bekommen. Jedoch reihen Sie sich höchst wahrscheinlich unter einer vielzahl von Gläubigern ein die bis nach dem Ende des Verfahrens warten müssen und dann erst feststeht wieviel jeder vom „Rest“ bekommt. Daß ist sehr sehr oft nach 5 oder 6 Jahren nicht sehr viel bis gar nichts.
Ich weiß nicht um welchen Betrag es geht, Lohnansprüche werden bei der Verteilung auch vorrangig behandelt…wenn es um eine höhere Summe geht dann würde ich mich mal von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.