Sozialplan...Punkte nach Sozialplan?

Moin, Moin,

da in unserem Wirtschaftszweig zur Zeit alles recht schwarz aussieht (was wohl auch so bleibt) geistert immer öfter der Begriff Sozialplan und „Punkte anhand eines Sozialplans“ durch den Raum.

Gibt es einen bestimmte Form des Sozialplans, nach dem auch Punkte vergeben werden. Punkte erhält man dadurch: Betriebszugehörigkeit, sozialer Status (ledig, verheiratet etc.) usw.? Angeblich soll der „Sozialplan 2006“ maßgeblich sein.

Oder wird ein Sozialplan in jedem Betrieb individuell mit dem BR ausgehandelt?

Für Antworten oder auch Links, die mir weiterhelfen, danke ich im voraus.

Gruß,
M.

Hallo,

der Sozialplan regelt die Handhabung betriebsbedingter Kündigungen und wird als Art Betriebsvereinbarung unternehmensindividuell zwischen BR und AG ausgehandelt. Eine ähnliche Regelung kann aber auch durch einen Tarifvertrag getroffen werden.

Dennoch gibt es eine gesetzliche Regelung im § 1 Abs. 3 KSchG (http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html). Dieser Paragraph schafft die Grundlage für das Punktesystem im Sozialplan. Dort heißt es, dass der AG bei betriebsbedingten Kündigungen die Betriebszugehörigkeit, das Alter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des AN berücksichtigen muss.

Hallo,

„sozialer Stand“: ob man verheiratet ist, interessiert hier erst mal nicht. Wichtig ist, ob man mit seinem Gehalt jemanden „unterhalten“ muss. Man wird also einen Doppelverdiener i.d.R. eher kündigen, als einen Alleinverdiener (je nach Anzahl der Kinder, usw.).

Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber natürlich auch darauf schauen, dass nach Durchführung des Sozialplans nicht alle Facharbeiter aus dem Unternehmen sind und nur noch die alten Hilfsabeiter da sind.

Moin,

danke erstmal für Deine Antwort.

„sozialer Stand“: ob man verheiratet ist, interessiert hier
erst mal nicht. Wichtig ist, ob man mit seinem Gehalt jemanden
„unterhalten“ muss. Man wird also einen Doppelverdiener i.d.R.
eher kündigen, als einen Alleinverdiener (je nach Anzahl der
Kinder, usw.).

So wie Du es hier ausdrückst, war es auch von mir gemeint.
Verheiratet-Alleinverdiener/Doppelverdiener-Kinder?? Das hier der Doppelverdiener i. d. R. eher gekündigt wird, ist logisch, aber was ist z. B. mit denen, die noch Unterhalt an das/die Kind/er zahlen müssen, die bei der Ex leben? Oder fällt so etwas nicht in die Bewertung rein?

Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber natürlich auch darauf
schauen, dass nach Durchführung des Sozialplans nicht alle
Facharbeiter aus dem Unternehmen sind und nur noch die alten
Hilfsabeiter da sind.

Hier wird das Ganze dann interessant zu wissen, was noch alles im Sozialplan geregelt ist. Wenn dann „junge“ AN gehen müssen, die nur 2 - 3 Jahre im Unternehmen sind, die man aber flexibler einsetzen kann, als die AN, die schon seit „Ewigkeiten“ im Unternehmen sind. Man hat dann in der Tat ältere Kollegen im Betrieb, die dann weiter nur begrenzt eingesetzt werden können, weil entweder vom Unternehmer versäumt wurde, diese „Alten“ weiterzubilden, damit die auch andere Tätigkeiten wahrnehmen können.

Aber ich vermute, dass man keine grobe Übersicht findet, was sich mit wievielen Punkten (in Bezug auf sozialen Stand oder Kenntnisse, Zugehörigkeit etc.)in einem Sozialplan befindet. Oder täusche ich mich da?

Gruß,
M.

Sozial AUSWAHL usw.
Hi!

„sozialer Stand“: ob man verheiratet ist, interessiert hier
erst mal nicht.

Natürlich interessiert das.

Wichtig ist, ob man mit seinem Gehalt jemanden
„unterhalten“ muss. Man wird also einen Doppelverdiener i.d.R.
eher kündigen, als einen Alleinverdiener (je nach Anzahl der
Kinder, usw.).

Abgesehen davon, dass man für einen Ehepartner auch dann unterhaltspflichtig ist, wenn dieser berufstätig ist:
Wie soll denn der AG rausfinden, ob der Ehepartner ein eigenes Einkommen hat?!

Bei der Sozialauswahl sind aussschließlich folgende 4 Punkte relevant:
* Dauer der Betriebszugehörigkeit
* Lebensalter
* Unterhaltspflichten
* Schwerbehindertenrecht (Deutschland)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß
Guido

owt

Abgesehen davon, dass man für einen Ehepartner auch dann
unterhaltspflichtig ist, wenn dieser berufstätig ist:
Wie soll denn der AG rausfinden, ob der Ehepartner ein eigenes
Einkommen hat?!

Wenn er beim gleichen Unternehmen beschäftigt ist?

Bei uns wurden erstmal die Doppelverdiener gekündigt, wenn sie vergleichbar mit anderen Mitarbeitern waren.

Oder wer ist in Deinen Augen eher zu entlassen:

a) Doppelverdiener mit Kind, welche 20 Jahre im Unternehmen sind
b) Alleinerziehend mit Kind, welcher 15 Jahre im Unternehmen sind

Der Rest ist vergleichbar, weil gleicher Arbeitsplatz und ähnliche Quali.

Bei uns wurde a) gekündigt.

So pauschal kann man also nicht sagen, Doppelverdiener zählt nicht. Genau darauf haben sich nämlich AG und BR berufen.