Moin,
danke erstmal für Deine Antwort.
„sozialer Stand“: ob man verheiratet ist, interessiert hier
erst mal nicht. Wichtig ist, ob man mit seinem Gehalt jemanden
„unterhalten“ muss. Man wird also einen Doppelverdiener i.d.R.
eher kündigen, als einen Alleinverdiener (je nach Anzahl der
Kinder, usw.).
So wie Du es hier ausdrückst, war es auch von mir gemeint.
Verheiratet-Alleinverdiener/Doppelverdiener-Kinder?? Das hier der Doppelverdiener i. d. R. eher gekündigt wird, ist logisch, aber was ist z. B. mit denen, die noch Unterhalt an das/die Kind/er zahlen müssen, die bei der Ex leben? Oder fällt so etwas nicht in die Bewertung rein?
Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber natürlich auch darauf
schauen, dass nach Durchführung des Sozialplans nicht alle
Facharbeiter aus dem Unternehmen sind und nur noch die alten
Hilfsabeiter da sind.
Hier wird das Ganze dann interessant zu wissen, was noch alles im Sozialplan geregelt ist. Wenn dann „junge“ AN gehen müssen, die nur 2 - 3 Jahre im Unternehmen sind, die man aber flexibler einsetzen kann, als die AN, die schon seit „Ewigkeiten“ im Unternehmen sind. Man hat dann in der Tat ältere Kollegen im Betrieb, die dann weiter nur begrenzt eingesetzt werden können, weil entweder vom Unternehmer versäumt wurde, diese „Alten“ weiterzubilden, damit die auch andere Tätigkeiten wahrnehmen können.
Aber ich vermute, dass man keine grobe Übersicht findet, was sich mit wievielen Punkten (in Bezug auf sozialen Stand oder Kenntnisse, Zugehörigkeit etc.)in einem Sozialplan befindet. Oder täusche ich mich da?
Gruß,
M.