Sozialproblem!

Hallo liebe Wissende!

angenommen: ein junges Paar - unverheiratet zusammenlebend, hat ein Kind - jetzt 6 Monate alt. Mutter erhält 300 € Elterngeld (wurde jetzt nach den 6 Monaten auf den Betrag gekürzt, da 18 Monate beantragt wurde.
Soviel bis jetzt: Mutter bekommt 300€ + das Kindergeld
Der Partner hat bereits im Oktober einen Antrag auf Gründungszuschuß für seine angemeldete Selbständigkeit gestellt. Hat bisher keinen Bescheid, immer wieder werden noch weitere Belege und Nachweise verlangt. Jetzt fehlen noch irgendwelche Bescheinigungen von der Krankenkasse und der Rentenversicherung und das dauert und dauert… Bei Nachfragen werden keinerlei Aussagen gemacht. Der Partner hatte vorher keinen Anspruch auf Hartz-IV Leistungen und hat nichts erhalten. Er würde nun mit der Selbständigkeit gern seinen Absprung schaffen, was ihm durch die Verögerungen einfach nicht gelingen kann. Der Gründungszuschuß wäre dringend notwendig, um sich wenigstens mit der notwendigsten Ausstattung in die Arbeit als Monatgeservice einlassen zu können. Er hat keine finanziellen Mittel um überhaupt starten zu können und kann somit auch keine Aufträge annehmen.
Jetzt würde folgende Situation eintreten:
Mann hat bisher keine finanzielle Unterstützung, d.h. Einkommen = 0
Mutter die 300 € Elterngeld + Kigeld
Mehr hat die kleine Familie nicht zum Leben! Auf Nachfrage beim Amt auf finanzielle Hilfe würde folgende Antwort kommen:

  • keine Hilfe für Mutter und Kind, WEIL: Partner Antrag auf Unterstützung gestellt hat und damit als Selbständig gilt!
    Nun kann die Familie keine Miete mehr zahlen - haben beim Vermieter um Aufschub gebeten - aber das löst nicht das Problem!
    Die kleine Familie hungert gelegentlich schon, es ist unglaublich, aber wie sollen bitte 3 Personen von 300€ + Kindergeld leben? Von allen Nebenkosten mal abgesehen…
    Stellt Euch das mal vor!
    Gäbe es für die jungen Leute eine Möglichkeit trotz der Situation, einen Zuschuß oder Beihilfe zu erhalten oder könnte diese soziale Notlage gar nicht eintreten?
    Gibt es da jemanden, der sich damit auskennt? Bin gespannt wie Flitzebogen, ob man der jungen Familie helfen könnte, wenn es dann so wäre…

Hallo,

jaja das SGB ist schon ne tolle Rechtsgrundlage^^ Wenn ich mich da noch ganz recht errinnere gibts da so den Grundsatz, dass Leistungen anderer Träger zu erst in Anspruch genommen werden sollen :\ Der Gründungszuschuss würde da ja perfekt reinpassen…

Nun gut, es gibt aber auch Abhilfe zwar keine besonders schöne aber es gibt sie! Das Stcihwort worüber man hier stolpert ist „Familie“ oder nach SGB ausgedrückt „Eheähnliche Gemeinschaft“ (ein schrecklicher Begriff wenn man mich fragt), wenn die Frau diese auflöst, sprich den Mann der dummerweise selbstständig ist rauswirft, gilt sie als Alleinerziehende Mutter ohne Erwerbstätigkeit (oder hat sie vorher gearbeitet? dazu steht nichts im Sachverhalt) und mit Kind… Nach einer kurzen Bedarfsprüfung dürfte dem Hartz IV nix mehr im Wege stehen…

Problem hierbei:

  1. Mann muss weg
  2. Wohnung würde sicherlich zu groß sein–> Umzug
  3. Gelder werden erst ab Antragstellung gezahlt (Schulden würden bleiben)
  4. Der Vater würde für Allimentezahlung herangezogen

Danke für diese Empfehlung, aber das kann´s doch nicht sein - da würde man glatt diese junge Familie der absoluten Armut überlassen, mit der Gewissheit ihre Wohnung zu verlieren? Das kann ich nicht glauben, ist das ein Merkmal für den Sozialstaat?
Da ging die Mutter vor der Elternzeit voll arbeiten und durch das Elterngeld und seine Unterstützungsantrag zur Selbständigkeit (welcher seit Oktober in Bearbeitung ist) gibt es einfach kein Geld zum Leben für die Drei?

Ohje, da könnte einem Angst werden…

Hallo,

wie wäre es denn damit, dass einer von den beiden arbeiten geht?

Davon ist in dieser umfangreichen Darstellung des Sachverhalts nicht mit einem Wort die Rede.

Gruß

S.J.

Moin,

Da ging die Mutter vor der Elternzeit voll arbeiten

Hat sie schon mal bei ihrer alten Firma nachgefragt, ob sie dort vielleicht wieder stundenweise im Rahmen der Elternzeit beschäftigt werden könnte?

Gruß
Marion

Hallo Oma Holzi,
ich versteh nicht ganz, warum der Mann nicht bekommt.
Anspruch auf Gründungszuschuss im Rechtskreis SGB III hat doch nur jemand, der auch Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III hat.
Grüße
Almut

Hallo,

irgendwie stimmt da doch einiges nicht.

Bezugsdauer von Elterngeld sind max. 14 Monate und nicht 18. Der Satz von 300 Euro kann auch beinahe nicht sein, wenn die Mutter gearbeitet hat. Ebenso passt nicht, wie schon angesprochen, die Geschichte mit dem Gründungszuschuss, die voraus setzt, dass nach SGB III gezahlt wird. Was gleichzeitig die Frage aufwirft, was der junge Mann denn bisher gemacht hat.

LG Petra

Die Mutter würde lieber Heute als Morgen arbeiten gehen, wenn´s dann einen Kita-Platz oder Tagemutter gebe würde… leider ist sie nicht die Einzige mit so einem Problem…

Ach ja danke, darauf sind die Beiden nun wirklich nicht gekommen! Kannst Du dir vorstellen, dass es junge Leute auch mit wirklichen Problemen gibt? Klar das Kind kann sie sich ja auf den Rücken binden und an jeder Ecke gibt es Arbeit ohne Ende!
Danke für so tolle Hinweise, dafür bemühe ich doch gern diese Forum!
Schade! Aber trotzdem Danke!

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Hallo Almut,
er war sehr lange durch eine Rückenverletzung, welche bei seiner letzten Arbeitsstelle noch in der Probezeit passierte und nicht als Arbeitsunfall galt. Somit hat er die Mindestbeschäftigungszeit für einen finanziellen Anspruch nicht erreicht gehabt. Seit Oktober werden die Unterlagen geprüft und geprüft und geprüft - langsam denke ich an Schikane… denn auf Nachfragen wird er nur abgewiesen usw.usf. und nach Wochen werden dann noch irgendwelche Unterlagen gefordert und dann noch mal und dann noch mal!

Er hat eigentlich nur mit Selbständigkeit eine Chance, kein Betrieb stellt dich mit so einer Vorerkrankung ein (ich weiß nicht wie viele Bewerbungen gar nicht erst beantwortet werden). Er ist ja wieder gesund und will gern loslegen, aber: ohne finanzielle Stütze kriegt man es ja schon gar nicht zum Laufen.

Könnten die jungen Leute dennn Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen als Zwischenlösung, einfach um damit die Miete und die Grundnahrung abzugecken?
Gitbs es sowas wie Nothilfe oder so?
Danke Oma Holzi

Einer von beiden kann sicher arbeiten
Hallo,

mit wirklichen Problemen gibt? Klar das Kind kann sie sich ja
auf den Rücken binden …

ich denke nicht, dass es die Betreuung eines Kindes erfordert, dass Vater und Mutter zuhause bleiben.

Jobs gibt es sicher nicht an jeder Ecke. Bevor man aber ganz ohne Einkommen zuhause sitzt, wird der Vater oder die Mutter sicher irgendwo ein paar Euro verdienen können.

Stattdessen bleibt man aber phlegmatisch zuhause sitzen und wartet bis irgend welche Anträge genehmigt werden und schimpft über die eigene Lage (für die natürlich immer jemand anders die Schuld trägt).

Aber es ist schlussendlich Sache eines jeden einzelnen sein Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Gruß

S.J.

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Ach Du Schlaumeier,

das sind genau die Antworten, der jemand braucht wenn er in einer Notlage ist. Vielen Dank genau das wollte der Ratsuchende hören, solche schlauen Kommentare helfen super weiter!
Und stell Dir vor, BEIDE wollen arbeiten! Und wenn Du den Beitrag mit seinen Ergänzungen aufmerksam lesen würdest, dann wüsstest Du Bescheid und würdest nicht solche nutzlosen Hinweise von Dir geben!
Aber wahrscheinlich tummeln sich momentan viele solche Besserwisser im Netz. Schade!
Ich geh mal davon aus, dass Du noch nie in einer solchen Situation warst, sonst würdest Du nicht so herablassend reden. Denn nur wer ganz unten ist weiß, wie schwer es einem die Gesellschaft macht, wieder Fuß fassen zu können. Da helfen solche Hinweise ungemein und bauen ohne Ende auf!
Danke für den supertollen Insidertip - darauf wären die jungen Eltern nie gekommen. Außerdem geht es nicht darum, ein paar Euro und dann vielleicht noch schwarz dazu zuverdienen, sondern sie wollen sich eine Existenz aufbauen und werden leider gebremst, von genau solche Leuten…

mit geteilt, ob nun einer der Beiden arbeiten geht oder nicht!

Hi, wenn beide zu Hause sind, braucht die Mutter jedenfalls wegen der Arbeitsaufnahme, keinen KITA Platz. Da kann sich dann doch wohl der Vater des Kindes darum kümmern. Und umgekehrt, Vater geht arbeiten, wäre es genau so.
Deshalb verstehe ich die erbosten Antworten an Steve nicht so ganz.
MfG ramses90

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Mit keinem Wort!
Hallo,

Und stell Dir vor, BEIDE wollen arbeiten! Und wenn Du den
Beitrag mit seinen Ergänzungen aufmerksam lesen würdest, dann
wüsstest Du Bescheid und würdest nicht solche nutzlosen
Hinweise von Dir geben!

ich habe mir noch Mal den ganzen Thread durchgelesen. Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, dass man sich um Arbeit bemüht bzw. in welchem Umfang dies geschieht. Beide Personen scheinen voll arbeitsfähig zu sein, eine Person könnte sich somit problemlos um das Kind kümmern. Vielmehr scheint es aber so zu sein, dass der Mann sich nicht um das Kind kümmern möchte, so liest es sich zumindest.

Insofern kann ich Deine pissige Antwort überhaupt nicht verstehen. Wer hier nur „halbe“ Fakten kommuniziert, muss sich nicht aufregen, wenn entsprechende Antworten kommen.

Da die Familie offensichtlich kurz vor dem verhungern ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich nicht von einer Person oder gar von beiden ein legaler (Mini)-Job finden ließe.

Statt auf das Naheliegendste (Arbeit) einzugehen wird lauthals nach öffentlichen Gelder gerufen und noch rumgemotzt, dass diese nicht „pronto“ bewilligt werden.

Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Sozialsystems Familien die Mittel zur Verfügung zu stellen „sich eine Existenz aufzubauen“. Das muss man schon selbst bewerkstelligen.

S.J.

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Hallo

Meiner Meinung nach müssen sie Alg II bekommen, bis das andere geklärt ist. Vielleicht per vorläufigem Bescheid, aber so, dass sie jetzt leben können.

Auf Nachfrage beim Amt auf finanzielle Hilfe würde folgende Antwort kommen: - keine Hilfe für Mutter und Kind, WEIL: Partner Antrag auf Unterstützung gestellt hat und damit als Selbständig gilt!

Bei welchem Amt?
Sie sollten bei der Arge einen Antrag stellen. Da müssen sie auch was kriegen, und zwar sofort, da sie in Not sind. Man kann doch auch als Selbständiger Alg II erhalten.

Ich weiß nicht genau, ob er sogar rückwirkend ab dem Oktober was kriegen müsste, da er ja da schon einen Antrag - zwar einen anderen, aber trotzdem (möglicherweise) - aber der Fall ist zu speziell für mich, das weiß ich nicht.

Auf jeden Fall müssen sie ab jetzt was kriegen, und wie es mit den Mietschulden ist, ich glaub, die müssten auch von irgendeinem Amt übernommen werden.

Viele Grüße

Die Mutter würde lieber Heute als Morgen arbeiten gehen,
wenn´s dann einen Kita-Platz oder Tagemutter gebe würde…

Dann ist das Problem ja gelöst, da der Vater auf das Kind aufpassen kann, während die Mutter wieder in ihrer alten Firma arbeitet.

Gruß
Marion

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