Aufgabe des sozialpsychiatrischen Dienstes ist es u.a. sich um die ambulante Betreuung und ggf. auch das Aufsuchen von psychisch Kranken Menschen zu kümmern. Sie werden aber wohl kaum von allein tätig, d.h. es werden sich entweder die Eltern oder aber der Hausarzt an das Gesundheitsamt gewandt haben.
So wie Du ja auch schreibst, hat er eine wahnhafte Störung (z.B. Schizophrenie).
Eine Einweisung (gegen den Willen des Patienten) kann aber nur dann erfolgen, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. Es ist ja gerade Kennzeichen des Wahns, das keine Einsicht in die Krankheit besteht. Nun ist es eigentlich auch solange o.K., wie eben keine Gefährdung besteht. Dann wird der sozialpsychiatrische Dienst vielleicht freundlich darauf hinweisen, dass es z.B. eine Tagesklinik gibt, eine Tagesstätte oder abklopfen, ob nicht doch eine Medikation akzeptiert würde. Oder eben eine stationäre Behandlung auf freiwilliger Grundlage.
Häufiger ist es halt so, dass indirekt die Eltern hinter dem Alarmieren des SpD stecken. Einfach, weil sie das Leid des Sohnes auch nicht mit ansehen können.
Dies ist aber eine andere Situation als z.B. eine akute Gefährdung, wenn dann das Ordnungsamt bzw. die Polizei alarmiert wird (z.b. weil der Sohn die Mutter mit einem Messer bedroht oder aber in seinem Wahn meint, er müsse sich mit irgendwelchem Gift heilen…). Dann wird ein Arzt eine ärztliche Stellungnahme verfassen und über das Ordnungsamt eine Einweisung auch gegen den Willen des Patienten machen.
Aber nur weil jemand psychotisch ist, wird man noch nicht in die Psychiatrie gesteckt.
Martin
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