Hallo liebe Psychologen und Psychiater,
ein guter Freund von mir, leider ohne Internet, dafür mit psychischen Störungen (Verfolgungswahn), bekam eine Einladung vom Gesundheitsamt zu einem vertraulichen Gespräch. Jetzt behauptet er, das sei eine Falle, um ihn in eine psychiatrische Anstalt stecken zu können. Wer kann ihn beruhigen? Was hat es mit dieser Einladung auf sich? Könnte das wirklich eine Falle sein?
Grüße aus Nürnberg
Franz
Hallo,
Gesundheitsamt oder Ordungsamt ? Letzeres wäre in seinem Fall evtl. nicht so unkritisch.
Gruss
Enno
Hallo!
Wie sind sie denn auf ihn „aufmerksam“ geworden?
LG
Siân
Gesundheitsamt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gesundheitsamt
Hallo!
Wie sind sie denn auf ihn „aufmerksam“ geworden?
Hi Siân,
das kann er sich angeblich auch nicht erklären. Er lebt völlig zurückgezogen auf dem elterlichen Bauernhof. Kann es sein, dass er psychiatrisch untersucht werden soll, weil er keine Kontakte hat?
Franz
Du gibst die antwort doch selbst:
Jetzt
behauptet er, das sei eine Falle, um ihn in eine
psychiatrische Anstalt stecken zu können.
Das könnte schon ein anzeichen sein, daß es sich wirklich um eine Störung handelt.
Wer kann ihn
beruhigen? Was hat es mit dieser Einladung auf sich? Könnte
das wirklich eine Falle sein?
-
Beruhigen kann man Leute, die tatsächlich diese Störung haben, nicht, da derjenige, der beruhigt, sich sofort des komplotts schuldig macht.
-
Deutsch Ämter stellen keine Fallen!
-
Es kann ja durchaus sein, daß Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn oder andere Personen, sich aus Sorge um die Person an das Gesundheitsamt gewandt haben.
-
Biete ihm an mitzugehen und ihn zu beschützen.
gruss
Danke für Auskunft
Ämter stellen keine Fallen!
Es kann ja durchaus sein, daß Verwandte, Bekannte, Freunde,
Nachbarn oder andere Personen, sich aus Sorge um die Person an
das Gesundheitsamt gewandt haben.Biete ihm an mitzugehen und ihn zu beschützen.
Wenn er hingehen will, werde ich ihn wohl begleiten.
Hallo,
wenn es sich um eine „Einladung“ und keine „Vorladung“ handelt, ist sie freiwillig. Ich würde in dem Fall an seiner Stelle den Termin nicht wahrnehmen.
Gruss
Enno
Hi Enno,
wenn es sich um eine „Einladung“ und keine „Vorladung“
handelt, ist sie freiwillig. Ich würde in dem Fall an seiner
Stelle den Termin nicht wahrnehmen.
Und damit eine Zwangseinweisung riskieren???
Über die Hintergründe für die „Einladung“ ist ja wohl nichts bekannt, also würde ich doch empfehlen, dieser Einladung in Begleitung zu folgen.
Gruß,
Anja
Hallo,
ein guter Freund von mir, leider ohne Internet, dafür mit
psychischen Störungen (Verfolgungswahn),
[…]
Jetzt
behauptet er, das sei eine Falle, um ihn in eine
psychiatrische Anstalt stecken zu können.
Diese Reaktion deines Freundes (local schrieb es schon) spricht wirklich für Verfolgungswahn.
Ein sozialpsychiatrischer Dienst ist gerade das Gegenteil von einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt: er versucht z.B. Menschen zu begleiten, die aus der Psychiatrie entlassen werden, wieder in ein geregeltes Leben zurückzufinden. Oder kann eine Einweisung vermeiden helfen, indem er andere Formen der Begleitung vorschlägt.
http://www.gesundheit.nuernberg.de/beratung/sozialps…
Eine Zwangseinweisung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung kann in Deutschland nur ein Richter aussprechen. Falls der Fall deines Freundes wirklich schwer gelagert wäre (also akute Selbst- oder Fremdgefährdung) würde der Dienst dem Gericht vermutlich eine Empfehlung geben, selbst in eine Anstalt einweisen kann er nicht.
http://home.t-online.de/home/psychosoziale_gesellsch…
Ich fände es eine gute Idee, wenn dein Freund die Einladung wahrnehmen würde.
Wenn du es einrichten kannst, begleite ihn zu dem Gespräch, das wird ihm gewiss etwas mehr Sicherheit geben.
Grüße
Wolfgang
Hallo,
Und damit eine Zwangseinweisung riskieren???
Wieso ? Sicher wäre es nicht verkehrt die Frage noch mal im Rechtsbrett zu stellen, um die Befugnisse des Gesundheitsamts bzw. das übliche Prozedere bei solchen Abläufen näher zu durchschauen.
Über die Hintergründe für die „Einladung“ ist ja wohl nichts
bekannt, also würde ich doch empfehlen, dieser Einladung in
Begleitung zu folgen.
Evtl. richtig - dann aber mit Rechtsanwalt und nicht guten Freund.
Gruss
Enno
Hallo,
- Deutsch Ämter stellen keine Fallen!
egal wie man es nennt - sie können der Einzelperson schaden.
Gruss
Enno
Hallo Franz
Ich habe in den 80er Jahren selber als Arzt im Sozialpsychiatrischen Dienst gearbeitet. Wir haben viel Hausbesuche gemacht, einfach, um uns erst einmal ein Bild von der Situation des betreffenden Menschen zu machen. Wir haben eng mit Sozialarbeitern zusammen gearbeitet. Es ging nie darum, jemanden „in die Pfanne zu hauen“, sondern immer, zu helfen. Die Zeiten, wo Psychiatrei gefährlich war, sind gottlob einigermaßen vorbei. Ihr braucht also nicht allzu mißtrauisch zu sein.
Gruss, Branden
Hallo,
nein das obliegt jedem selbst. Naheliegend ist in der Tat, daß „nette“ Bekannte den Fall behördlich bekannt gemacht haben. Ich empfehle Dir die Frage noch mal im Rechtsbrett zu posten, wenn Du Deinem Bekannten eine echte Hilfe sein willst. Es ist ihm ganz sicher nicht geholfen, wenn im nächsten Schritt via PsychKG eine Begutachtung gemacht wird, die evtl. zur Zwangseinweisung führen kann.
Gruss
Enno
Hallo,
Diese Reaktion deines Freundes (local schrieb es schon)
spricht wirklich für Verfolgungswahn.
nein sie spricht dafür, daß er einer neuen Situation die er nicht einschätzen kann, kritisch gegenübersteht. Und m.M. ist das durchaus berechtigt.
Gruss
Enno
Fallen haben die nicht nötig
Hi,
wenn das Gesundheitsamt ihn zwangseinweisen lassen wollte, würde es das einfach tun. Dafür braucht er nicht dorthingehen, die kommen in Form des Amtsarztes auch zu ihm nach Hause, und der Amtsarzt ist derjenige, der die Zwangseinweisung im Falle von Eigen- oder Fremdgefährdung veranlasst. Insofern halte ich das nicht für _so_ bedrohlich.
Daß irgendwelche Leute willkürlich und ohne Grund in die Klappse gesteckt werden, sind urban legends, da ist nix dran.
Gruß,
Malte.
Hallo,
nein sie spricht dafür, daß er einer neuen Situation die er
nicht einschätzen kann, kritisch gegenübersteht. Und m.M. ist
das durchaus berechtigt.
Kritisches Hinterfragen und Skepsis sind nie verkehrt.
Ich möchte meine Äußerung auch nicht als Ferndiagnose missverstanden wissen; es ist halt nur ein Anhaltspunkt, der evtl. in die richtige Richtung weist.
Grüße
Wolfgang
Hi Franz!
Ich stimme Enno zu.
Wenn er so zurückgezogen lebt… es muß ihn ja jemand dort „gemeldet“ haben.
Komische Sache, ich würde ihn beruhigen und mich (wie es Enno bereits postete) im Rechtsbrett erkundigen.
Schön daß du für ihn da bist!
Liebe Grüße
Siân
Hallo,
das mag im Westen so sein. Hier in Sachsen, werden durchaus mal ein paar Spritis oder Junkies im Zuge einer „unsere Straßen müssen sauber“ sein, mit fadenscheinigen Gründen zwangseingewiesen. Ein Amtsrichter + Gutachter, der sowas absegnet findet sich immer - dafür sitzen noch genügend der Ost-Altlasten in entsprechenden Ämtern. Wie es in Bayern aussieht kann ich nicht beurteilen - aber bei dem Begriff „Freistaat“ werde ich immer hellhörig.
Gruss
Enno
DDR und Bayern
Ja,Enno,
das kann ich mir schon vorstellen. DDR und Bayern sind da sozusagen die beiden Extreme. Zwei „Länder“, in denen der Grundtenor der fortschrittlichen Psychiatrie und Psychotherapie nicht so recht Einzug feiern konnte.
In der DDR gabs ja z.B. so gut wie keine psychoanalytisch orientierten Behandlungsverfahren bis zur Wende; und auch heute noch tun sie sich etwas schwer damit, soviel ich höre. Verhaltenstherapie fiel ihnen etwas leichter (kein Wunder).
Gruss, Branden