Liebe/-r Experte/-in,
laut Bundesverfassungsgericht AZ:2BvR 718/08 können ehem.DDR-Heimkinder eine Entschädigung erhalten.Dazu ist eine Rehabilitierung wg.rechtwidrigen Freiheitsentzug erforderlich. WIE ist der Antrag auf diese Reha zu gestalten?
Eine baldige Antwort ist wünschneswert u. dafür danke ich im voraus.
tut mir Leid, da bin ich überfragt.
Es gibt aber im Moment eine Initiative die sich generell mit dem Thema Heimkinder befasst.
Versuch mal bei [email protected]
Da weiß ich, dass sie sich auskennt.
Mit freundlichen Grüßen
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