Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen.Wie ist es
vorzugehen,wenn man bei 400,-€ Job die Grenze überschritten hat.Was
sind da für Abzüge zu erwarten.Oder sollte man sich da lieber selber
irgendwo melden?Es ist mir bis jetzt noch nie passiert,daher kenne ich
mich nicht aus.Im Voraus danke Euch für das Info.Jörg
Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen.Wie ist es
vorzugehen,wenn man bei 400,-€ Job die Grenze überschritten
hat.Was
sind da für Abzüge zu erwarten.Oder sollte man sich da lieber
selber
irgendwo melden?Es ist mir bis jetzt noch nie passiert,daher
kenne ich
Einfach mal bei www.minijob-zentrale.de schauen.
O. beim Rentenvers.träger anrufen.
Ist leider nicht zu 100% mein Fachgebiet.
D. Logik n. müßte dann eine Vesteuerung wie bei einem norm. Entgelt erfolgen.
Marion
mich nicht aus.Im Voraus danke Euch für das Info.Jörg
Hallo Jörg,
vielleicht kanst Du mir etwas mehr zu deiner derzeitigen Situation sagen:
Beziehst Du ALG I/ ALG II ?
Gruß
Manfred
Hallo Manfred,
ich beziehe ALG I.
Im Voraus danke Dir für das Info.
MfG
Jörg
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Hallo Jörg,
30 Cent pro Entfernungskilometer mal die Anzahl der Tage, die sie arbeitet, geltend machen.
Ansonsten:
Nettoverdienst - 165 € Freibetrag nach § 141 SGB III = Betrag, der auf ALG I angerechnet werden kann.
Ich kenne jetzt nicht konkret deinen Verdienst.
Denke daran, dass Du bei ALG I Wohngeldanspruch hast.
GGF. kannst Du auch bei der ARGE/Jobcenter Antrag auf ergänzende ALG II Leistungen stellen.
Gruß
Manfred
Hallo Jörg,
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld darf man eine unselbständige oder selbständige Tätigkeit ausüben. Diese Nebentätigkeit darf eine Dauer von 15 Stunden pro Woche allerdings nicht überschreiten, da sonst keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Aus dieser Nebentätigkeit darf der Arbeitslose einen Freibetrag in Höhe von 165 Euro pro Kalendermonat von seinem Einkommen behalten. Das darüber hinaus gehende Einkommen wird nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge und eventueller Aufwandsentschädigungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Hi,
wenn die Mehrarbeit ungeplant war (z.B. Krankheitsvertretung), ist eine einmalige Überschreitung unschädlich. Die korrekte Abführung der Sozialabgaben ist ansonsten Sache des Arbeitgebers.
Alles rund um den Mini-Job, Sozialabgaben etc. findest Du in der Broschüre, die ich verfasst habe. Linke anbei. http://www.korschenbroich.de/downloads/pdf/publikati…
Ingeborg
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leider keine ahnung, es gibt verschiedene möglichkeiten dort etwas zu regeln, es kommt aber darauf an, von wem man die 400 € bezieht
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Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen.Wie ist es
vorzugehen,wenn man bei 400,-€ Job die Grenze überschritten
hat.Was
sind da für Abzüge zu erwarten.Oder sollte man sich da lieber
selber
irgendwo melden?Es ist mir bis jetzt noch nie passiert,daher
kenne ich
mich nicht aus.Im Voraus danke Euch für das Info.JörgDanke für die Antwort.
leider keine ahnung, es gibt verschiedene möglichkeiten dort
etwas zu regeln, es kommt aber darauf an, von wem man die 400
€ bezieht
Danke für die Antwort.
Liebe/-r Experte/-in,könnt Ihr mir bitte sagen.Wie ist es
vorzugehen,wenn man bei 400,-€ Job die Grenze überschritten
hat.Was
sind da für Abzüge zu erwarten.Oder sollte man sich da lieber
selber
irgendwo melden?Es ist mir bis jetzt noch nie passiert,daher
kenne ich
mich nicht aus.Im Voraus danke Euch für das Info.JörgHi,
wenn die Mehrarbeit ungeplant war (z.B. Krankheitsvertretung),
ist eine einmalige Überschreitung unschädlich. Die korrekte
Abführung der Sozialabgaben ist ansonsten Sache des
Arbeitgebers.
Alles rund um den Mini-Job, Sozialabgaben etc. findest Du in
der Broschüre, die ich verfasst habe. Linke anbei.
http://www.korschenbroich.de/downloads/pdf/publikati…
400-Euro-11.pdf
Ingeborg
Hallo,Ihre Broschüre ist für mich die „richtige“ Hilfe.Besser geht´s
nicht.Da habe ich das gefunden,wonach ich suchte.Schon
gespeichert und gelesen.Da ist die Antwort auf meine Frage und
zum Thema Urlaub ist auch etwas dabei.Das werde ich auf jeden
Fall benutzen.Nochmals danke ich Ihnen.Jörg
Ich empfehle, eine Broschüre per Internet beim Bundesarbeitsministerium zum Thema „400 €-Jobs“ zu bestellen, kostet nichts. Vielleicht gibt es die auch bei der örtlichen Verwaltung.
Herzlichst
Arion
Danke für die Antwort.
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