Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur privaten Krankenversicherung.

Meine Freunde stecken in einer etwas unglücklichen Situation. Der Mann ist selbständig und privat krankenversichert, sie ist gesetzlich versichert. Seit längerem hatte der Mann vor die Versicherung zu wechseln, um bessere Konditionen zu erhalten. Nach langem Suchen hat er endlich eine gefunden und wurde auch angenommen. Zum 30.09.09 muß er die alte Versicherung kündigen und würde dann ab 01.01.2010 in die neue PKV übernommen. So weit so gut.

Mittlerweile ist jedoch folgende Situation eingetreten. Der Mann und seine Frau haben sich für eine IVF-Behandlung (künstliche Befruchtung) entschieden.
Sie haben die benötigten Unterlagen an die alte PKV gesandt, jedoch noch keine endgültige Antwort erhalten, dies wird sich noch bis nach dem 30.09. hinziehen, also über die Kündigungsfrist hinaus.

Nun die Fragen:

Ist es sinnvoll die bestehende PKV jetzt zu kündigen? Würde dann überhaupt noch eine positive Antwort bzgl. der Kostenübernahme kommen? Und wie würde sich im Zweifel die neue PKV verhalten? Hätte sie das Recht eine dort ziemlich zum Anfang des Jahres und somit zu Vertragsbeginn beantragte Behandlung auf Grund des kurzen Vertragszeitraums abzulehnen?

Meine Freunde stecken in einer Zwickmühle, da die neue PKV (wenn genehmigt) auch eine Behandlung im Ausland bezahlen würde, welche höhere Erfolgschancen hätte.

Also eigentlich wäre ihnen die neue PKV „lieber“, aber natürlich nur, wenn es keine bzw. nur die normalen Probleme der Genehmigung der Kostenübernahme gäbe.

Da meine Freunde keine Erfahrungen mit einer PKV haben (der Mann mußte seine Versicherung seit Vertragsbeginn vor 1 1/2 Jahren nicht in Anspruch nehmen), sind sie nicht sicher, wie sie sich richtig verhalten sollen.

Es wäre schön zeitnah eine Antwort zu erhalten, da eine Kündigung der alten PKV bis zum 30.09.09 erfolgen müßte.

Für Antworten möchte ich mich freundlich bedanken.

Nette Grüße
Faina

Liebe Faina,

Sie haben Ihre Frage unter Sozialrecht gestellt, doch Ihre Frage bezieht sich auf die Private Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um klassisches Vertragsrecht, nicht um Sozialrecht. Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht aus. Ich befürchte auch, dass Ihnen jeder Experte im Bereich der PKV (auch diesen Suchbegriff können Sie hier eingeben) nur schreiben wird „es kommt auf den Vertrag an“.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht behilflich sein kann.

Herzliche Grüße
Nicole

Vielen Dank für die Anwort, in anderen Bereichen des Internets hatte ich den Bereich PKV unter Sozialrecht gesehen und deshalb die Frage dorthin gestellt.

Ich stelle die Frage einfach nochmal.

Nette Grüße

Faina

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Hallo Faina,

das war auch gar nicht böse gemeint. Ich arbeite mit chronisch Kranken und weiß von daher um die Tücken von PKV-Verträgen. Schrecklich. Alles steht im Kleingedruckten und letzendlich kommt es auf den individuellen Einzelvertrag an.

Viel Glück!
Nicole

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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihren Freunden, sich in diesem speziellen Fall an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

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Hallo Faina,

diese Frage passt nicht in den Bereich Sozialrecht, da sie den Bereich der privaten KV betrifft. Leider kann ich darauf keine Antwort geben.

Grüße
Florian

Vielen Dank für die Anwort und den Hinweis auf die Telefonitis (das vergisst man ja schnell mal).

Nette Grüße

Faina

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Danke für die Anwort.

Ich weiß, ich habe den falschen Bereich gewählt.
Habe bereits eine neue Anfrage - diesmal richtig - gestellt.

Tut mir leid für die „überflüssige“ Mail.

Nette Grüße

Faina

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Hallo Faina

Zu den Fragen:
Natürlich die PKV zu kündigen. Egal ob gekündigt oder nicht, wenn es im Leistungskatalog der PKV steht, dass die IVF-Behandlung übernommen wird, müssen sie diese jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen. Genauso ist es bei der neuen PKV. Sie hat keine Begründung die Behandlung auch bei Beginn der Bertragslaufzeit abzulehnen.
Bei weiterer Unsicherheit ist zu überlegen dies mit der neuen PKV zu besprechen, da diese ja interessiert ist, ihre Freunde als Kunden zu gewinnen und somit auch eine entsprechende Beratung durchführen wird.
Am wichtigsten ist es die Leistungskataloge der beiden PKV’s zu vergleichen und wenn bei der neuen PKV selbst die Auslandsbehandlung übernommen wird, ist die Entscheidung eigentlich klar.

Ich hoffe die Information war ausreichend.

J. Peters

Hallo,

danke für die Antwort.

Ich hatte verschiedene Leute mit meiner Frage angeschrieben und du bist der Einzige, der sich FÜR eine Kündigung der alten PKV aussprach.

Deshalb würde ich gern wissen woher Du deine Meinung hast. Ist es Wissen, Erfahrung oder nur der gesunde Menschenverstand. Denn normalerweise würden meine Freunde es auch so sehen (ich auch), ABER…

Ist denn eine Annahmeerklärung bei der neuen PKV bindend? Wenn man jetzt dort nachfragt (3 Arbeitstage sind es ja noch), dann werden die doch mit Sicherheit nicht freudig zustimmen.
Aber gerade denke ich, dass es ja nichts zu verlieren gibt, da eigentlich im Kopf bereits KEINE Kündigung der alten PKV besteht. D. h. ein Wechsel ist gefühlsmäßig/verstandsmäßig (fast) nicht vorgesehen, deshalb - was solls.

Da du der Einzige bist mit der Zustimmung der Kündigung der alten PKV - hier noch ein paar Details, vielleicht stimmst du dann noch mehr zu oder änderst deine Meinung:

Zum Antragszeitpunkt für die neue PKV stand es (die IVF) nicht im Raum und auch eine in diese Richtung zielende Frage war bei den Gesundheitsfragen nicht dabei. Denn es ist ja eigentlich normal, daß man sich mit dem Thema der IVF „mal“ beschäftigt, es ist aber auch kein Dauerthema und auch nicht so, dass man sagt: So, wir wollen eine IVF machen, welche Versicherung nehmen wir denn da?

Bei der alten Versicherung war es nicht bei den Ausschlußkriterien und bei der neuen gab es (außer Kriegsereignisse) auch keine Ausschlüsse. Es hätte sogar sein können, dass die alte Versicherung es als Ausschlußkriterium hat. Der alte Vertrag wurde sich erst nach einem Arztbesuch und der Entscheidung für eine IFV genauer angesehen. Da es dort nicht ausgeschlossen war und der Mann lt. Arzt der Verursacher der Kinderlosigkeit ist, wurde der Antrag bei der alten Versicherung eingereicht.

Beim Fragebogen war auch kein direkter Hinweis auf dieses Thema. Die einzelnen Fragen sind natürlich jetzt nicht mehr erinnerlich. Deshalb stellte sich diese Frage zum Zeitpunkt des Antrages gar nicht akut.

Irgendwann entscheidet man aber dann es durchführen zu lassen und der Arzt sagt, dass er die Unterlagen fertig macht. Vor Ankunft der Arztunterlagen kam dann die Zustimmung zur Annahme bei der neuen Krankenkasse. Da fiel der Groschen auch noch nicht. Erst mit Weiterleitung der Arztunterlagen an die alte Versicherung regten sich langsam die grauen Zellen und das Problem war erkannt.
Aber:
Der Arztbesuch, bei dem sich für eine IFV entschieden wurde, war VOR dem Eingang der Annahmeerklärung bei der neuen PKV. Das Schreiben des Arztes ist aber erst NACH Eingang der Annhameerklärung der neuen PKV erstellt. D. h. eigentlich ist bei Entscheidung für die IFV (der Arztbesuch) noch keine Bestätigung der neuen PKV eingegangen. D. h. meine Freunde wußten nicht, ob überhaupt eine Annahme erfolgen wird - sie hatten den Wechsel zur neuen PKV auch schon völlig verdrängt.

Aber nach Rücksprache mit dem Vertreter für die neue Versicherung wird man wohl doch bei der alten bleiben (müssen/sollen). Die Erklärung ist, dass ja die Entscheidung für die IVF bereits vor Antragstellung bekannt gewesen sein dürfte.
Manchmal sind zeitliche Abläufe einfach nicht kalkulierbar.

Der Verstand sagt: Kündigen, aber der Zweifel sagt: Lieber nicht.

Eine blöde Situation.

Nette Grüße

Faina