Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Es geht um das Thema „Zusammenleben als Paar“ in einer Mietwohnung.

Mein Partner und ich sind sozial und wirtschaftlich verschieden aufgestellt.

Ich erziele meinen Lebensunterhalt aus drei Einkommensquellen: Erwerbsminderungsrente, Zuverdienst und ergänzende Sozialhilfe.

Mein Partner hat es z.Zt. geschafft nicht mehr von ALG II leben zu müssen. Er hat jetzt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das reicht um keine Sozialleistungen mehr in Anspruch nehmen zu müssen.Dennoch muss er damit rechnen, wieder in Hartz IV zurückzufallen. Sein erstes Ziel ist es, zumindest 3 Monate zu überstehen, damit er eine Einkommensbescheinigung der letzten 3 Monate vorlegen kann, die wir für die Wohnungssuche brauchen.

Da wir wirtschaftlich soweit wie nur möglich unabhängig voneinander bleiben wollen, trotzdem aber in einer Mietwohnung zusammenleben möchten, brauchen wir Orientierung, wie wir diese Zielsetzung - hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Bewerbungsmöglichkeiten um eine gemeinsame Wohnung - umsetzen können.

Fragen:

  1. können wir als WG zusammenleben und in dieser Konstellation unsere Zielsetzung erreichen?
  2. Wäre ein Untermietverhältnis eine geeignetere Konstellation als ein Mietvertrag, der von uns beiden unterzeichnet ist, schon wegen der Konsequenz der vollen Haftung über die gesamte Miete, wenn einer von uns als Miete-Zahler ausfällt?
  3. Welche wichtigen Fragen gibt es noch zu bedenken?

Ich würde mich über die eine oder andere Antwort sehr freuen.
Vielen Dank
Dörte

Hallo,
wenn kein Kind da ist, könnte Ihr im 1. Jahr zusammenleben, ohne dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werden könnt. Ich würde mit Deinem Fallmanager reden und die Angelegenheit vorab ganz offen klären. Wenn meine Meinung bestätigt wird, dann lasst Ihr Euch das schriftlich geben - die Fallmanager wechseln nämlich ständig :smile:).
Ansonsten kannst Du Dich optimal unter tacheles.de Informieren.
Viel Glück!
Ingeborg