Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem und bin mittlerweile völlig ratlos.
Ich bin jünger als 25,Studentin und musste mich für dieses Wintersemester an der Uni beurlauben lassen,da ich wegen einer psychischen Erkrankung nur höchst eingeschränkt zum Studieren in der Lage bin.
Ich wohne seit zwei Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und konnte bisher meinen Lebensunterhalt mit Hilfe von Bafög und Kindergeld sichern.
Nun ist es allerdings so,dass ich mit der Beurlaubung keinen Anspruch mehr auf Bafög habe und quasi ohne Geld dastehe.Deshalb war ich am Freitag auf Rat einer Sozialarbeiterin bei der ARGE um ALG2 zu beantragen…allerdings wurde mein Antrag abgelehnt,da ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe und noch unter 25 bin.Der Beamte dort hat mir dazu geraten zurück zu meinen Eltern nach NRW zu ziehen,bis dass es mir wieder besser geht.
Dies wäre mir jedoch finanziell nicht möglich und meine Eltern wären auch nicht dazu in der Lage mich finanziell zu unterstützen.Sie sind geschieden,meine Mutter bezieht zur Zeit noch ALG2 und hat keinen Anspruch auf ALG2,da sie mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebt und mein Vater pendelt wegen seiner Arbeit momentan zwischen NRW und Niedersachen,um sich über Wasser halten zu können und muss noch Unterhalt für meine Schwester,die bei meiner Mutter wohnt,zahlen.
Mit dem Lebensgefährten meiner Mutter verstehe ich mich gar nicht und das Verhältnis zu meinem Vater ist auch nicht gut.
Zudem bin ich hier in Hamburg fest in psychologischer und psychiatrischer Bahandlung.Wenn ich nach NRW zurückziehen würde,würde sich meine Genesung dadurch hinauszögern und mein Studium wäre gänzlich in Gefahr.
Ich habe oft gelesen,dass ich als aus Krankheitsgründen und eigentlich Bafög-berechtigte beurlaubte Studentin eigentlich ALG2-berechtigt bin,aber der Beamte beim Amt hat meinen Antrag wie gesagt abgelehnt.
Kann es sein,dass er annahm,dass ich völlig arbeitsunfähig bin und er den Antrag deshlab ablehnte?
Ich hatte eigentlich vor,mir zusätzlich noch einen Minijob oder einen Job auf 400-Euro-Basis zu suchen.Ich würde dem Arbeitsmarkt also für mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stehen.
Falls mir wirklich kein ALG2 zusteht,steht mir dann Sozialhilfe zu?

Hallo Larissa
eins mal Grundsätzlich: Dir steht egal in welcher persöhnlichen Situation bist Grundsätzlich Sozialhilfe zu, wobei hier Agiert wird wie beim Alg.2. bzw: Harz 4. Die übernehmen von der Sozialstelle oder Amt die Miete und die Nebenkosten wie Strom, Zentralheizung und Müllgebühren, zum Teil auch Medikamente wen da ein Erhöter Kostenaufwand besteht. Das steht auch im SGB 2 so ziemlich in dem selben Wortlaut. Das Mit dem harz vier und nicht zahlen müßen basiert auf verschiedenen Gesetzestexten zum einen müßen das ist richtig normal biß zum 27 lebensjahr die Eltern für den Unterhalt des Kindes aufkommen wen es in der Ausbildung ist expliziet ein Studium macht. Ist das finanziell nicht möglich, was bei Dir ja der Fall ist muß der Staat einspringen. Man kann Dich nicht auf Grund Deiner Situation zwingen wieder zu den Eltern zu ziehen das geht nur biß zum 21. Lebensjahr und da bist Du wahrscheinlich darüber hinaus. Das nächste ist das Sozialamt oder die Arge müßen dan die Umzugskosten übernehmen wen Sie darauf bestehen. Ein Tipp von mir laß Dich auf Grund Deiner Erkrankung auf unbestimmte Zeit Krank schreiben oder jede Woche eine Krankmeldung holen und laß Dir von dem Arzt attestieren das Du im Augenblick nicht Studieren kannst und eben aus gesundheilichen Grunden nicht Umziehen kannst, so hast Du die Chance in Deinem gewohnten Umfeld zu bleiben und man kann und darf Dich nicht zu etwas zwingen das verstößt unter anderem gegen das Persöhnlichkeitsrecht wäre eine Menschenrechtliche Verletzung was nach dem Grundgesetz auch kein Amt anordnen darf. Ich hoffe ich konnte Dir ein Stück weit helfen und solltest Du noch fragen haben schreibe einfach und ich sehe was ich machen kann oder wo ich weiter helfen kann. Besorg Dir auch Auszüge aus den gesetzbüchern des SGB und Arbeitsrecht man kann da einiges im Internet finden es gibt da auch gerichtsurteile dazu. Liebe Grüße noch und viel Erfolg Charly

Hallo Larissa,

deinen Ausführugen zufolge hast Du mündlich bei der ARGE/ JobCenter vorgesprochen und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBII gestellt.
Notiere dir bitte diesen Termin (glaube es war am Freitag), da dir ab diesem Termin die Leistungen zustehen.

Der MA der ARGE/Jobcenter hat dir mündlich eine Absage erteilt (so verstehe ich dich). Damit liegt
k e i n rechtsmittelfähiger Bescheid über die Ablehnung vor. Gehe deshalb bitte am Montag zur ARGE/JC und laß dir die Antragsformulare für den Bezug von ALG II geben. Diese bitte ausfüllen mit einem Zusatzschreiben (2-Zeiler), dass Du bereits mündlichen Antrag am … gestellt hast und dir ab diesem Zeitpunkt Leistungen zu bewilligen sind.
Sollte es finanziell drängen, stelle gleichzeitig formlos (also mit eigenem Schreiben) Antrag auf „angemessene Vorschussleistungen“ wegen dringender Bedürftigkeit.

Teile mir bitte gleich Montag mit, wie die Sache ausgegangen ist. Könntest Du evtll jemanden als Begleitung mitnehmen ? Nicht unbedingt wichtig, sollte die ARGE/JC dich mündlich wieder abweisen
(Antrag brauchen Sie nicht zu stellen. Sie haben sowieso keinen Anpsurch etc.) hättest DU jedoch einen Zeugen, ok?
Tschüss und mach Dir mal keine Gedanken.
Berichte aber bitte umgehend!

Manfred

Hallo Larissa,
ich habe vergessen, mein Profil zu ändern - ich habe mich vor Jahren aus dem Sozialrecht zurückgezogen. Ich kann Dir somit nicht wirklich helfen, wünsche Dir aber, daß es viele andere tun können.
Auf jeden Fall hat Deine Arbeitsunfähigkeitkeit nichts mit einem einem Anspruch auf ALG2 zu tun! Und Sozialhilfe gibt es nicht mehr: nur noch ALG2. Aber ich verstehe die ABlehnung Deines Antrages sowieso nicht,da hat es wohl einer ganz genau genommen und doch nicht richtig hingeschaut. Richtig ist, daß unter 25-jährige bei ihren Eltern wohnen (bleiben) sollen möglichst- das gilt aber eher für die, die sowieso noch zu Hause wohnen und sich mit ALG2 eine eigene Wohnung „verschaffen“ wollten. Da Du schon länger nicht mehr dort wohnst und räumlich auch ziemlich weit weg, wäre es unzumutbare Härte, dies bei Dir anzuwenden. Ich empfehle, gegen die Ablehnung auf jeden Fall Widerspruch einzulegen (begründen mußt Du ihn am ANfang glaube ich gar nicht so genau) und um erneute Überprüfung bitten. Oft wird (leider ) immer erstmal abgelehnt und erst bei Widerspruch nachgedacht.

Ich wünsche Dir viel Hilfe von besseren Experten und alles Gute für Dich!

Andrea

Hallo Manfred,
danke für deine schnelle Antwort.
Leider standen heute Vormittag wieder einige Arztbesuche für mich an,so dass ich erst morgen früh zur ARGE bzw. zum Jobcenter gehen kann.
Den Termin vom Freitag habe ich mir gemerkt und alles Weitere werde ich dir dann morgen umgehend mitteilen.
Habe ich denn deiner Meinung nach einen Anspruch auf ALG2?
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

Viele Grüße,
Larissa

Hallo Johncloude,
danke für deine schnelle Antwort!
Ich werde nun erstmal nach Gesetzestexten etc. suchen und mich noch einmal melden,wenn ich noch Fragen habe.
Danke für deine Tipps und einen schönen Tag noch!

Viele Grüße,
Larissa

Hallo Andrea,
auch wenn du dich aus dem Gebiet des Sozialrechts zurückgezogen hast,konntest du mir etwas weiterhelfen.
Ich danke dir dafür und wünsche dir noch alles Gute!

Viele Grüße,
Larissa

Danke für deine Dankesantwort wie gesagt sollte noch was anstehen, kannst Du Dich melden sollte ich Dir aber schriftliche Gesetzestexte zukommen lassen müßen wir wahrscheinlich über Normale E-Mailadressen gehen es geht einfach schneller und man kann größere Dateien schicken. Also noch alles Gute und viel Erfolg Viele Grüße Charly

Hallo Larissa,
ja, das denke ich. Es ist zwar richtig, dass unter 25-jährige nur mit Zustimmug der Arge/JC eine eigene Wohnung von der Behörde finanziert erhalten. In deinem Fall ist es jedoch so, dass Du bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II ausser der Wohnung deiner Eltern wohnst und deshalb nicht wieder zurück musst.
Zum Antrag selbst reicht die Begründung der ARGE/ JC für die Ablehung nicht aus (unter 25 und ohne Berufsausbildung). Andere Gründe für eine Ablehnng der Leistungen sind bisher nicht ersichtlich.

Du würdest dann 359,-- € Regelleistung (Regelsatz) zuzüglich die Kosten für Unerkunft (Miete, Nebenkosten) und Heizung erhalten. Strom muss allerdings aus dem Regelsatz (359,-- €) bezahlt werden.

Muss Du aus der jetzigen Wohnung ausziehen (Studentenwohnung etc.) und suchst Du eine andere Wohnung ?

Warum erhält Deine Mutter keine Leistungen ?
Wie lange leben beide schon in der Wohnung zusammen ?

Gruß
Manfred

Hallo Manfred,
das hebt meine Stimmung ja schon einmal etwas.
Zur Zeit lebe ich in einer Wohngemeinschaft,in der ich auch eigentlich wohnen bleiben möchte.
Meine Mutter erhält keine Leistungen,da sie schon seit über zwei Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammenwohnt und dieser aus diesem Grunde für sie aufkommen muss.
Ich wünsche dir noch einen schönen Abend!

Grüße,Larissa

Hallo Manfred,
ich bin gerade vom Jobcenter nach Hause gekommen und habe tatsächlich einen Antrag ausgehändigt bekommen,den ich in der nächsten Woche dort einreichen muss.
Mal sehen,was dem Ganzen noch folgend wird.

Gruß Larissa

Hallo Larissa,
denke bei der Antasgstellung bitte daran, dass Du,sofern Du in einer WG lebst, eine sog. Haushaltsgemeinschaf (keine Bedarfsgemeinschaft) bildest !

Ohne indiskret sein zu wollen:
Aber vielleicht könntest Du mir mitteilen, welche Aufteilung der Raumnutzung ihr vorgenommen habt und welchen Mietanzeil Du monatlich trägst.
Gruß
Manfred

Sehr geehrte Hilfesuchende,
die persönlichen Umstände erscheinen mir sehr schwierig. Es gibt keinen rechtlichen Weg der mir einfällt der Ihnen sofort weiterhelfen könnte. In der Bundesrepublik sowie in allen anderen europäischen Staaten gilt, das eine öffentlichen Hilfe erst geleistet werden kann, wenn die Familie d.h. die direkten Angehörigen für den Hilfesuchenden nicht mehr einstehen können. In Ihrem Fall sind Sie einfach verpflichtet.Diese Regelung ist gut so und macht einen Sozialstaat erst möglich. Bitte besprechen Sie diese Rechtslage erst einmal mit Ihren Angehörigen, Geschwister, Eltern und Großeltern. Sollte dort keine Regelung getroffen werden können, wenden Sie sich an Einrichtungen der christlichen Kirchen die Ihnen vielleicht erstmals durch eine gute Fallberatung helfen können. Man sollte aber eine langfristige Lösung anstreben. Ein Studium mit einer phychischen Erkrankung zu bewältigen ist nicht möglich. Bitte versuchen Sie erst einmal gesund zu werden und denken Sie dann an die Fortsetzung des Studium. Wenn Sie Beides versuchen wird das Ganze nicht gut enden. Während Ihrer Erkrankung steht Ihnen eine finanzielle Grundsicherung zu.

Wahrscheinlich konnte ich Ihnen nicht in Ihrem Sinne weiterhelfen. Aber dieser Rat ist die einzige Möglichkeit nützen Sie sie.

Ich wünsche Ihnen alles Gute
efuessl

Hallo,

eines ist wichtig: Die ARGE muss den Antrag auf Leistungen nach SGB II schriftlich ablehnen und begründen. Es kann nicht auf Vermutungen i. S. Arbeitsfähigkeit entschieden werden, hier bedarf es eines fachärztlichen Gutachtens. Also sofort wieder zur ARGE hin und beim Sachbearbeiter vorsprechen, der den Antrag abgelehnt hat. Am besten einen Zeugen mitnehmen! Und nicht abwimmeln lasse, zur Not den Vorgesetzten verlangen, Namen und Gesprächsinhalte notieren. Einen schriftlichen Bescheid fordern. Dann vorsorglich Widerspruch einlegen!
Ich empfehle, sich juristisch beraten zu lassen. Ggf. dazu beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Kostenübernahmemöglichkeit erfragen. Oder sich an einen Sozialverband wenden…!
Und auf jeden Fall beim Sozialamt Leistungen nach SGB XII (bisher Sozialhilfe nach BSHG) beantragen. Nach Klärung der Zuständigkeit können die Leistungsträger ja ihre Forderungen gegenseitig aufrechnen.
Also: Nicht zögern, handeln, sofort!
Ich wünsche viel Erfolg! Und: Alles schriftlich machen!
Herzlichs

Arion

iebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem und bin mittlerweile völlig ratlos.
Ich bin jünger als 25,Studentin und musste mich für dieses
Wintersemester an der Uni beurlauben lassen,da ich wegen einer
psychischen Erkrankung nur höchst eingeschränkt zum Studieren
in der Lage bin.
Ich wohne seit zwei Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und
konnte bisher meinen Lebensunterhalt mit Hilfe von Bafög und
Kindergeld sichern.
Nun ist es allerdings so,dass ich mit der Beurlaubung keinen
Anspruch mehr auf Bafög habe und quasi ohne Geld
dastehe.Deshalb war ich am Freitag auf Rat einer
Sozialarbeiterin bei der ARGE um ALG2 zu
beantragen…allerdings wurde mein Antrag abgelehnt,da ich
noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe und noch unter
25 bin.Der Beamte dort hat mir dazu geraten zurück zu meinen
Eltern nach NRW zu ziehen,bis dass es mir wieder besser geht.
Dies wäre mir jedoch finanziell nicht möglich und meine Eltern
wären auch nicht dazu in der Lage mich finanziell zu
unterstützen.Sie sind geschieden,meine Mutter bezieht zur Zeit
noch ALG2 und hat keinen Anspruch auf ALG2,da sie mit ihrem
Lebensgefährten zusammenlebt und mein Vater pendelt wegen
seiner Arbeit momentan zwischen NRW und Niedersachen,um sich
über Wasser halten zu können und muss noch Unterhalt für meine
Schwester,die bei meiner Mutter wohnt,zahlen.
Mit dem Lebensgefährten meiner Mutter verstehe ich mich gar
nicht und das Verhältnis zu meinem Vater ist auch nicht gut.
Zudem bin ich hier in Hamburg fest in psychologischer und
psychiatrischer Bahandlung.Wenn ich nach NRW zurückziehen
würde,würde sich meine Genesung dadurch hinauszögern und mein
Studium wäre gänzlich in Gefahr.
Ich habe oft gelesen,dass ich als aus Krankheitsgründen und
eigentlich Bafög-berechtigte beurlaubte Studentin eigentlich
ALG2-berechtigt bin,aber der Beamte beim Amt hat meinen Antrag
wie gesagt abgelehnt.
Kann es sein,dass er annahm,dass ich völlig arbeitsunfähig bin
und er den Antrag deshlab ablehnte?
Ich hatte eigentlich vor,mir zusätzlich noch einen Minijob
oder einen Job auf 400-Euro-Basis zu suchen.Ich würde dem
Arbeitsmarkt also für mindestens drei Stunden täglich zur
Verfügung stehen.
Falls mir wirklich kein ALG2 zusteht,steht mir dann
Sozialhilfe zu?

Hallo,
ich meine eigentlich gelesen zu haben,dass man wenn man in einer WG wohnt keine Angaben zu seinen Mitbewohnern bzw. Mitbewohnerinnen machen muss,da eine reine WG weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft ist.
Wieso bilde ich in einer WG denn dann doch eine Haushaltsgemeinschaft?
Zur Raumaufteilung:Wir leben hier in einer 2-Zimmer-Wohnung,in der jeder ein eigenes Zimmer bewohnt.Küche,Badezimmer und Flur werden gemeinsam genutzt.
Jeder von uns zahlt die Hälfte der Miete,dh. die Hälfte der Kaltmiete,der monatl. Heizkosten und Betriebskosten.

Viele Grüße Larissa

Guten Abend,
mittlerweile habe ich schon einige Informationen,die mir weiter helfen könnten,sammeln können.
Ich bin mir der Tasache,dass sich meine Erkrankung und ein Studium nicht vereinbaren lassen,völlig bewusst und habe mich aus diesem Grunde auch beurlauben lassen.
Dankeschön für Ihre Antwort und alles Gute!

Viele Grüße Larissa

Hallo Arion,
Sie haben mir viele nützliche Informationen geben können und ich danke Ihnen sehr dafür!
Ich wünsche noch einen schönen Abend!

Gruß

Liebe Larissa,

ich wünsche für die Zukunft alles Gute. Irgendwie schafft man fast alle Probleme und nach einiger Zeit haben sich die Probleme relativiert.
Grüße efuessl