Liebe/-r Experte/-in,
unser Sohn, 22 Jahre hat schwere Depressionen.
Er war deshalb 8 Wochen in der Klinik und es wird immer klarer, dass er sein Studium nicht mehr aufnehmen kann.
Ebenso ist sehr leider vorhersehbar, dass er seinen erlernten Beruf als Werkzeugmacher nicht mehr ausüben kann, weil er nicht mehr belastbar ist.
Die Situation:
Hat bei uns zu Hause eine kleine Wohnung momentan mietfrei.
Da er keinerlei Einnahmen hat, bangt er zusätzlich zu seiner Krankheit darum, völlig mittellos dazustehen.
An welches Amt muss er sich wenden?
Wie muss er vorgehen, damit er irgendeine Unterstützung erhält?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus
Barbara
Hallo Barbara,
welches Amt:
-
örtl. Integrationsamt
Da gibt es spezialisierte Beratungsdienste je n. Erkrankung -
Versorgungsamt
hier kann d. Schwerbehindertenausweis beantragt werden -
welcher Arzt
wenn Ihr Sohn m. seinem momentanen Arzt zufrieden ist, kann überlegt wwerden, ob er bei ihm bleiben will -
ansonsten gibt es da auch wieder mehrere Optionen:
> Facharzt f. Psychiatrie, d. sich auf Depressionen spezialisiert hat
> bei d. örtl. KK nachfragen. D. meisten haben einen guten Beratungsservice.
> www.checkthedoc.de, dann auswählen (ist einfach)
> meine Empfehlung ist, d. UNABHÄNGIGE PATIENTENBERATUNG DEUTSCHLAND zu kontaktieren.
D. haben eine kostenlose Beratungsnr.: 08000-11 77 22,
Mo-Fr 10-18h
Wichtig fnde ich auch, Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe zu suchen, f. den Betroffenen selber u. auch f. Sie als Eltern.
Entsprechende Adr. bekommen Sie bei d. örtl. KISS (Kontakt- u. Infostelle f. SHGn, ist meist angegleidert beim DPWV.
O. über www.nakos.de.
Da können Sie ant. u. internat. suchen.
LG, Marion
Vielen Dank Marion, Sie haben uns schon sehr weitergeholfen.
LG
Barbara
Hallo Barbera
zuerst sollte Dein Sohn einen Mietvertrag haben wo er Euch quasi proforma Miete bezahlt, das ist geld was er dan wieder bekommt von Amts wegen. Zuerst aufs Arbeitsamt gehen harz vier Antrag stellen wen er noch kein eigenes Geld verdient hat verweissen die Ihn wahrscheinlich aufs Sozialamt meistens im gleichen Amt integriert der Sozialsatz fällt so Ähnlich aus wie harz vier. Sollte es probleme Geben gibt es nach dem zweiten und neunten Sozialgesetzbuch die Sonderregelung des Härtefalls und des Bedarfes das darf niemand verweigern. Vorraussetzung ist das Seine ganze gesundheitsgeschichte Ärztlich Attestiert ist und er dies auch dort vorlegen kann, ganz wichtig in diesem fall. Du solltest schauen das man das nicht auf Euch abwälzt also den Eltern den die Richtlinien geben vor das die Anordnen können bis zum 24 Lebensjahr muß euer Sohn bei Euch zu Hause wohnen bzw: Ihr für desen Unterhalt aufkommen. Er kann aber auf Grund von Mittellosigkeit gegen eine Gebühr von zwehn Euro Gerichtskostenbeihilfe auf dem Sozialgericht beantragen und so einen Anwalt Kostenfrei nehmen der dan diese sache für Ihn Durchboxt. Am besten einen Fachanwalt für Arbeits und Sozialrecht. den ich denke das wird sehr schwer seine Ansprüche Durchzusetzen obwohl die vom Arbeitsamt Hilfe leisten müßen. Vorsicht bei Abschiebung an den Integrationsfachdienst den gibt es zum einen nicht mehr lange der läuft aus und Vorsicht vor ABM-Maßnahmen da werden Leute wie er nur ausgenutzt als billige Arbeitskraft aber wirklich geholfen wird hier nicht ich habe deswegen ein Dienstaufsichtsverfahren gegen diese Leute eingeleitet, das war Früher der landeswohlfahrtsverband. Ihr solltet auch überlegen einen Schwerbehindertenausweis mit Hilfe des Arztes eventuell zu beantragen den dan können und dürfen Die sich dort nicht mehr um Leistungen drücken. Ihr könnt aber auch noch Hilfe über die Sozialstelle der Diakonie in Anspruch nehmen die helfen Euch wirklich weiter das weiß ich aus eigener Erfahrung. Die Anlaufadressen bekommt Ihr übers Internet. Du siehst Du bist nicht alleine und ich hoffe ich konnte ein bischen helfen. Schönen Abend noch Charly
Hallo Barbara,
als erstes soll er sich mit allen ärztlichen Unterlagen an das Versorgungsamt wenden, oder wie die Behörde in eurem Bundesland heißt.
da soll er sich seine Depression als Schwerbehinderung anerkennen lassen.
Miund. 50 %, das ist wichtig, dass er als schwerbehindert gilt, und nichnt n ur gleichgestellt.
Für späteren Kündigungsschutz evtl., und mehr Urlaubsanspruch.
Aber auch für das Merkzeichen RF im Schw.beh.-Ausweis. Wenn er es beantragen möchte.
Außerdem sollt er sich möglichst schnell ans „Arbeitsamt“ wenden, ebenfalls mit dem Hinweis auf seine Depression / Behinderung.
Desweiteren an die Sozialbehörden Eurer Gemeinde.
Hoffe, ich konnt Dir helfen, wünsche euch alles Gute, und deinem sohn gute besserung und baldige genessung.
pass gut auf ihn auf.
OLAF
Vielen Dank, auch alles Gute für Sie
LG
Barbara
Danke für die guten Tips.
Das mit der Schwerbehinderung wusste ich noch nicht.
„pass gut auf Ihn auf“ ist leider leichter gesagt als getan
((
Vielen Dank, auch alles Gute für Sie
LG
Barbara
Hallo,
wenden Sie sich bei Fragen bitte an die für sie örtliche zuständige ARGE (Arbeitsgemeinschaft) bzw. Agentur für Arbeit.
Liebe Barbara,
Ihr Sohn sollte sich an das Sozialamt wenden. Außerdem würde ich ihm raten, dass er einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Schließlich muss über die Rentenversicherung geprüft werden, ob er eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Herzliche Grüße
Nicole
Hallo Barbara,
ja das ist wichtig mit der schwerbehinderung, als arbeitsrechtler hab ich oft mandanten, die zwar behindert sind, aber nicht vom amt anerkannt, das macht es mir schwer.
Wg. Kündigungsschutz.
Aber eine depression ist ne behinderung wie jede andre auch, man muß sie hinnehmen und bewältigen und damit umgehen können.
nur ist die gesellschaft bei diesem thema oft nur sch… .
alles gute, viel kraft.
olaf
Hallo Barbara,
der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall zunächst die Krankenkasse.
Kümmern Sie sich dort auf jeden Fall um den weiteren Versicherungsschutz Ihres Sohnes. Momentan ist er wahrscheinlich familienversichert. Diese Versicherung endet im Regelfall mit dem 23. Geburtstag Ihres Sohnes. Es besteht jedoch eine Möglichkeit der Verlängerung dieser Versicherung, wenn Ihr Sohn wegen Krankheit außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Am besten sprechen Sie die Kasse einfach darauf an und nehmen Sie alle Ihnen vorliegenden Gutachten etc. mit.
Auch für die Behandlung der Erkrankung evtl. eine Reha ist die Kasse zuständig.
Wenn es um finanzielle Hilfen geht, wird es schwer werden. Eigentlich wäre die ARGE (Hartz 4) zuständig. Diese wird jedoch keine Leistungen erbringen, weil Ihr Sohn noch nicht 25 Jahre alt ist und aufgrund der Krankheit derzeit nicht erwerbsfähig sein dürfte. Dann bliebe höchstens noch das Sozialgeld vom Sozialamt.
Wenn es für Sie finanziell machbar ist, würde ich mich vorrangig um die Gesundung Ihres Sohnes kümmern und auf den Aufwendungen Marathon um Geldleistungen derzeit verzichten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Grüße
Florian
Vielen Dank, das waren viele hilfreiche und konkrete Ratschläge.
Ich hoffe schwer, wir kriegen das alles wieder in den Griff.
Liebe Grüsse
Barbara
Vielen Dank Marion, Sie haben uns schon sehr weitergeholfen.
LG
Barbara
Einf. wieder melden bei Bedarf !
LG, M