Sozialrecht

Liebe Leute, ich bräuchte heute mal eine Auskunft.

Ich klage seit 9 Jahren gegen eine staatl. Unfallversicherung, aufgrund eines Unfalls im Labor (Brand), wo ich meine Bronchien verätzt habe, so daß ich nicht mehr im Labor arbeiten kann. Ich wurde von verschiedenen Ärzten untersucht. Ein Gutachter hat aufgrund von diesen einige Jahre alten Unterschungen, ohne mich je gesehen zu haben, beschlossen, daß ich gesund sei. Der Unfall ist als solcher zwar anerkannt, aber nur für eindreiviertel Jahre, jetzt soll ich wieder gesund sein, obwohl ich in dauernder Behandlung bin. Den Gutachter habe ich abgelehnt, weil er als Gefälligkeitsgutachter für Versicherungen bekannt ist. Ein ANtrag nach §109, neues Gutachten, wurde zwar bewilligt, aber ich kann das nicht bezahlen. Ein ANtrag zur Kostenübernahme wurde abgelehnt. Da der
Gutachter auch nur für Arbeits- und Sozialrecht zuständig ist und kein Lungenfacharzt, habe ich erneut protestiert. Ein von mir genannter Experte, der auf diesem Gebiet in Deutschland forscht, will das Gericht nicht zahlen und verdonnerte mich erneut zu dem von mir abelehnten Gutachter.

Kann ich gegen diesen Beschluß, mich von einem mir suspekten Gutachter begutachten zu lassen, Widerspruch einlegen. Das Urteil zur Vorladung bei dem Gutachter wurde ohne Anhörung gemacht. Ich werde diesen aber nicht nachkommen, mir wäre eine Veruteilung und der Weg in die Berufung lieber, dann kommt das LSG und ein neues Gutachten.

Wer kann mir hier mal raten, wie ich am besten vorwärts komme.

Ganz herzlichen Dank für die Hilfe.

Gruß

Silke Kammerstein

Hi, du gehst die Sache nicht richtig an glaub ich, du sollstest beim SG n Antrag auf ein Gegengutachten oder Obergutachten stellen und zwar von einem Lungenfacharzt, wenn sein muß beim LSG oder BSG, solche Fälle laufen meistens bis zum BSG , damit mußt du dich abfinden, hier können auf solchen Wegen noch vie, Außerdem würde ich beim SG mal zwichewndurch ne Untätigkeitsklage wegen Verschleppung des Falles vom Stapel lassen.Letztndlich gibt es auch noch Hauptgutachten.
Vielleicht solltest du auch beantragen, daß der Kammerpräsident des SG deinen Fall mal unter die Lupe nimmt.
Tschüßße

Hallo.

Abgesehen von aarons Auskunft, käme, bei einer Verfahrensdauer von inzwischen 9 Jahren, durchaus eine Eingabe an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Betracht - vielleicht hilft auch schon die Drohung damit … Merke : Ämter scheuen nichts so sehr wie die Öffentlichkeit. Mädchen Medien kämen auch in Frage.

Gruß kw