Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

hallo,

ich habe eine frage, ich habe 2,5 jahre in einer Wohnung gewohnt, wobei die Jobagentur das erste Jahr die Umlagerechnung vom Vermieter abgerechnet hat, zwecks Betriebskosten, ( Miete wurde von Amt direkt an den Vermieter überwiesen.)
dann hab ich selbst die Miete an den Vermieter überwiesen und die Betriebabrechnung, also Umlagerechnung ging an mich persönlich.
Diese habe ich immer bei der Jobagentur eingereicht.
jetzt habe ich die Wohnung gekündigt und habe noch die
Umlagerechnung inkl. Betriebskosten 2010 mit einem Guthaben in Höhe von 368 Euro bekommen.
Da ich mit dem alten Vermieter eine Zivilprozesssache wegen Schönheitsreparaturen am laufen habe, will die jobagentur nun, dass ich auch noch eine Zivilklage einreiche wegen den Betriebskosten, die der Vermieter nicht an die Jobagentur auszahlen will.
Nun gibt mir quasi die Jobagentur den Auftrag den alten Vermieter noch einmal zu verklagen.

(Von der Umlagerechnung hat die Jobagentur einen geltlichen Anspruch in Höhe von 233 Euro)
Als die Jobagentur meine Miete noch direkt an den Vermieter gezahlt hat, habe ich auch nie eine Betriebskostenabrechnung, geschweige denn eine Umlagerechnung bekommen, die wurde immer direkt mit dem Vermieter verrechnet.
Zur Erklärung:
In der Umlagerechnung die jedes Jahr kommt stecken die Betriebskosten als Posten drin.

Meine Frage:
Muss die Jobagentur nicht direkt mit dem Vermieter abrechnen, sodass ich raus bin??

ich habe keinne Bock, die Arbeit von der Jobagentur zu übernehmen.

Liebe Grüsse von saphra2

Hallo,

Du mußt dein Recht schon selber durchfechten, das ist nicht die Aufgabe der Ämter.
Wenn du Mittellos oder keine Rechtschutzvers. hast,
suche dir einen Anwalt, der PKH für dich beantragen kann.

Gruß

Ostfriese

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

  1. Teil glaube ich nicht, ich mach nicht die arbeit fürs amt.
  2. teil; ja weiss ich, prozesskostenhilfe ist armrecht
    Liebe grüsse von saphra2

Hi, betriebskosten ist ihr geld und nicht meins, also sollen sie ihr Geld selbst vom Vermieter abholen.
Grüsse