Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:

Ich ziehe mit meinen 3 Kindern von Bremen nach Baden-Württemberg, sowohl weil ich hoffe, in Ba-Wü endlich Arbeit zu finden als auch des Herzens wegen.

Jetzt sagt mir die Bagis in Bremen, dass die Zahlungen zur Leistung des Lebensunterhalt ab 31.01. endet (ist ja auch logisch) und ab 01.02. eben Ba-Wü zuständig ist.

Ba-Wü will erst einen neuen Hauptantrag, den ich aber erst eben Anfang Feb. stellen kann. Ich habe versucht, auf Anraten einer Angestellten bei der Bagis Bremen, die Leistungen für Februar als Darlehen von Bremen zu bekommen. Die verweigern sich, Ba-Wü ebenso.

Es geht hier nicht um ein Darlehen für Umzug, Renovierung und Kaution - das habe ich aus eigener Kraft regeln können. Es geht hier um die Fortzahlung von Hartz4 und KdU.

Beide weigern sich, mir für Februar einen Vorschuss zu gewähren, den ich ja abzuzahlen bereit bin. Das kann doch nicht sein…

Hallo !

Sachlich und örtlich zuständig ist ab 02/2012 das Bundesland BW. Also muss auch dort der Hauptantrag gestellt werden. Das kann aber auch schriftlich passieren. Alle Antragsformulare sind zu finden unter www.bundesagentur.de >ALG II > Formulare.

Sollte sich der Zuständigkeitsstreit nicht klären lassen: NICHT ABWIMMELN LASSEN und Antrag gemäß § 43 Abs. 1 SGB I auf Vorleistung stellen.
Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Es ist die Behörde verpflichtet zu zahlen, bei der man den Antrag zuerst gestellt hat. Das geht formlos: „Hiermit beantrage ich eine Vorleistung gemäß § 43 Abs. 1 SGB I in Höhe des Regelsatzes nach § 20 iV.m. § 22 SGB II (KdU). Zur Höhe der Kdu verweise ich auf Mietvertrag vom (Datum). Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen gemäß § 20 Abs.1 Nr. 2 SGB I kein Ermessen zusteht. Sie haben die Leistungen also auszuzahlen. Es ist mir nicht zumutbar. im Monat 02/2012 ohne Leistungen auszukommen. Diese Leistung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit besteht.“

Mit freundlichen Grüßen

Name"

Auf schriftliche Eingangsbestätigung bestehen ! Nicht auf einen Termin vertrösten lassen ! Bei aus Leistungsgründen bestehendem Anlass MUSS die Behörde auch ohne Termin tätig werden !

Falls das nicht hilft, Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Bremen stellen. Einfach den Fall schildern; ggf. Ablehnungsbescheid einreichen oder aber schildern, dass man mündlich abgewiesen wurde.

Weitere Infos unter www.tacheles-sozialhilfe.de . Dort gibt es auch ein moderiertes Forum.

Viel Erfolg !

Aus Bochum

Thomas

Hallo Birthe,
das ist leider nicht mein spezielles Fachgebiet.

Gruß Sven

Hallo Bithe, ich bin zwar mittlerweile etwas raus aus dem Geschäft, meine aber folgendes. Sobald Du Deinen Wohnsitz in Ba.Wü. angemeldet hast, hast Du dort Anspruch auf Hilfe, ab diesem Tag. Erst dann ist Ba.Wü. örtlich zuständig. Dann ggfs Hilfe auch über einen Vorschuss.
Liebe Grüße

Hallo,

vom Prinzip her stehen die Chancen auf einen Vorschuss leider schlecht.

Bremen lehnt die Auszahlung eines Vorschusses ab, weil die dortige Zuständigkeit nicht mehr gegeben ist.

Nach dem aktuellen Stand der Dinge werden Sie, so wie Sie Ihre Situation dargestellt haben, in Ba-Wü Anspruch auf Leistungen haben. Die zustände Stelle in Ba-Wü hat allerdings, bevor Leistungen ausgezahlt werden können, Ihren Leistungsanspruch zu prüfen. Dies setzt leider voraus, das sein vollständiger Antrag vorliegt.

Damit Sie die Situation der Mitarbeiter vor Ort verstehen: Dort sind Sie noch eine völlig Fremde.

Ohne Prüfung des Anspruches können nicht „einfach so“ Leistungen ausgezahlt werden. Ihre Bereitschaft, den Vorschuss zurückzuzahlen, ändert daran leider nichts.

Sie schreiben, unter anderem des Herzens wegen nach Ba-Wü zu ziehen. Besteht eventuell die Möglichkeit, die Person um derentwillen Sie umziehen mit einer Vollmacht auszustatten, damit diese für Sie die Antragsunterlagen in Empfang nimmt, Ihnen diese zusendet, Sie diese Unterlagen ausgefüllt wieder an diese Person zusenden, die die Unterlagen dann für Sie abgibt?

Dies mag zunächst kompliziert klingen, und ist zweifelsohne auch tatsächlich mit einem gewissen Mehraufwand verbunden, wäre aber zumindest eine Möglichkeit, das Verfahren etwas zu beschleunigen.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.