Sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe heute eine Ladung vom Sozialgericht München bekommen,dort klage ich auf eine Teilrente,weil ich lt. Gutachten nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann.Ich habe eine schwere COPD und einen GdB von 40%,bin 57 Jahre alt und habe über 40 Jahre gearbeitet.Lt. Gutachten darf ich weder schwer heben,lange stehen oder sitzen,keine Kälte usw…
Da nun die Rentenanstalt ihr eigenes Gutachten angreift,habe ich mich zur Klage entschlossen.Ich selbst habe den Widerspruch an die Rentenanstalt nach der Erstellung des Gutachtens geschrieben,weil dem VdK das Fachwissen nicht gegenwärtig war.Dort war ich bereits,sie haben die Angaben geprüft und für ausgezeichnet befunden,also habe ich sie so eingereicht.
Die Rentenanstalt schrieb dort nach dem Gutachten was ihnen von ihrer Gutachterin vorlag an mich zB.:
Sollte sich Staub in ihrem Behandlungsraum befinden,so sollten sie unverzüglich die Reinigungsfrau entlassen.
So einen Müll habe ich noch nicht gehört,es handelt sich hier um Schleifstaub,der fällt bei fast allen Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis an,ebenso arbeiten wir mit Giftstoffen,dessen Dämpfe äußerst schädlich sind.
Wie muß ich mich nun dort verhalten,noch habe ich mir keinen RA genommen,habe aber die Zusage meiner Rechtsschutzversicherung nach Urteilslage in Berufung gehen zu können.
Was wollen die denn von mir wissen,was ich nicht schon schriftlicht formuliert habe und aus den ärztl. Attesten und Gutachten bereits hervorgeht??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Hallo Frau Böning.
Hab da mal ne Frage?
Was steht den in der Ladung…ich meine was für eine Begründung hat denn die Ladung?
Ist es ein normal angesetzter Termin? Ich werde aus ihrer Schilderung nicht ganz schlau.
Ich versuch es mal aufzuschlüsseln:
Ihre Rentenversicherung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass bestätigt, dass sie berufsunfähig sind.
Dann hat der Rentenversicherung dieses Gutachten nicht zugesagt und sie ist gegen ihr eigenes Gutachten vor Gericht gezogen? Oder haben sie Widerspruch gegen das Gutachten eingereicht?
Haben sie denn schon einen Bescheid bekommen, indem ihr Anspruch auf BU/Eu-Rente abgelehnt worden ist?
Ist das Widerspruchsverfahren denn schon abgeschlossen, sodass sie schon Klage gegen den Bescheid der RVS eingereicht haben?
Ja. Es ist manchmal sehr, sehr verwunderlich was die Gutachter in solch einem Gutachten schreiben. Man fragt sich sehr oft was dieser Kauderwelch soll. Ich denke, dass ist Kalkül. Damit der normal Sterbliche gar nichts mehr von den Gesülze versteht.
Bei den Rentenversicherungen ist es so, dass erst einmal per se fast 2/3.tel der Rentenanträge abgelehnt werden.Oder die Antragsteller werden mit Gutachten u.s.w hingehalten. Dies geschieht meines Erachtens nur um die Antragsteller zu verwirren und so zu Aufgabe zu bewegen. Nur ein kleiner Prozentsatz kämpft um ihre Ansprüche, so wie sie. Ich kann da aus Erfahrung sprechen: Ich kämpfe nun schon seit 6 Jahren mit meiner RVS. Glaube sie mir die Behörde ist sehr erfindungsreich. Es wurde erst besser, als ich mir einen Fachanwalt nahm.

In ihren Fall kann ich ihnen nur raten sich schnellstens einen “Fachanwalt für Rentenrecht“ zu suchen. Sie werden sehen, dass sich ihr e RVS auf einmal ganz anders gibt.
Es ist nämlich so, dass sie keinerlei Einsicht in die Akten der RVS bekommen. Ihr Anwalt schon. Der kann dann auch einsehen warum sich ihre RVS so verhält.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
MfG, Fred.

Hey Helga,

bei der Verhandlung werden dir Fragen zu deinem Gesundheitszustang gestellt.
Ratsam wäre es, wenn du dir eine Liste erstellst, in der du den Verlauf der Krankheit ( Beginn der Erkrankung und Diagnosen) erstellst.
Es passiert häufig, dass man etwas vergisst und darauf warten die Beklagten.

Mir ist nicht ganz klar, warum du von deiner Rechtschutzversicherung eine Genehmigung bekommen hast die erst ab der Berufung gilt.
Anderer seits sind die wohl der Meinung, dass es keine Berufung gibt.

Gruß
sydney

Danke für die Anfrage,
da dies aber auch nicht mein Spezialgebiet ist, würde ich nur verfahrenstechnisch dringend dazu raten, jetzt schon in der 1.Instanz einen Anwalt zu nehmen und dies mit der Rechtsschutzversicherung abzusprechen, die Versicherung nennt häufig auch geeignete Anwälte für Spezialgebiete. Der Anwalt müsste ja auch die Berufung formulieren und sollte unbedingt von Anfang an dabei sein.
Ich hoffe,Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Vielen Dank für die schnelle Antwort,Sydney-aber es ist nicht so,daß die Rechtsschutzversicherung mir erst nach der Verhandlung Rechtschutz zusagt,den könnte ich sofort in Anspruch nehmen.Ich werde allerdings noch abwarten,was diese „Anhörung“ ergibt und dementsprechend in Revision gehen.Da ich mich im med. Sektor ziemlich auskenne(nach 40 Jahren Klinik)denke ich das ist doch mal ein guter Anfang-oder was meinst du?
Viele Grüße und vielen Dank
Helga

Sehr geehrter Herr Jansen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es ist so,daß die Rentenvers. ein Gutachten in Auftrag gegeben hat,von dem sie nun behauptet,daß es nicht stimmen könne(seltsam oder?)danach gab es dann von der RV eine Stellungnahme die unter aller Kritik war-ich habe dieser Stellungnahme widersprochen,alles zum Gericht geschickt und um ein Urteil gebeten.Das wäre bis jetzt der Sachverhalt.
Ich wollte dieses Urteil abwarten und danach,falls nötig,in Revision gehen-das ist doch möglich-oder?
Meine Frage war,was wollen die von mir wissen und wie sollte ich mich verhalten?
Würden Sie mir bitte zu den Fragen der Revision und den Verhaltensweisen noch etwas sagen können?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar
Viele Grüße
Helga

Hallo, Helga.
Na, das nenne ich ja mal wieder typisch RV. Ein Gutachten in Auftrag geben und sich dann wenn es nicht so ausfällt, wie sie sich das gedacht haben, alles anzweifeln. So einfach ist das aber nicht. Ich weiß nicht was da für ein „Trottel“ am Werk ist. Aber nach allem was ich weiß: -geht das so nicht.-
Nun zum Verfahren. Das sie gegen die Stellungnahme der RV vor Gericht gezogen sind, ist absolut richtig gewesen. Was nun vor Gericht passiert? Nun die RV wird alles, was die in der Stellungnahme geschrieben haben, noch einmal vorbringen und das auch zu beweisen versuchen. Heißt: alles was der Gutachter darin geschrieben hat kommt nochmal auf Tablett. Es wird alles noch einmal aufgerollt. Dazu werden zur Not auch Zeugen geladen. Es kann also gut sein, dass auf Grund dessen das Gericht ein erneutes Gutachten anordnet. Der andere Fall wäre, das Gericht verwirft auf Grund des Gutachtens die Einwürfe der RV und gibt ihnen Recht. Das liegt aber beim Gericht. Sie wissen ja: vor Gericht sind alle gleich. Nur manche sind gleicher. Ich an ihrer Stelle würde mit dem Anwalt nicht bis nach der Verhandlung warten. Es ist immer besser beim Sozialgericht mit einem Anwalt aufzutauchen. Besonders wenn man es mit der RV zu tun hat. Die sind mit allen Wassern gewaschen und versuchen alles, im nicht zahlen zu müssen.
Verhaltensweisen vor Gericht: Nun da kann ich nur wieder auf die Beratung mit einem Fachanwalt für Rentenrecht verweisen. Ansonsten bleiben sie ehrlich. Geben sie ehrlich Antwort auf alle Fragen des Gerichts. Bedenken sie aber… der gegnerische Anwalt wird versuchen sie aufs Glatteis zu führen. Er wird versuchen sie mit aller Macht unglaubwürdig zu machen und versuchen dass sie sich in Widersprüche verwickeln. Das wäre dann der Anfang vom Ende. Sie sehen es ist auf jeden Fall besser dort mit einem Anwalt auf zuschlagen. Es geht um ihr Geld!
Im Falle einer Revision müssten sie sowieso einen Anwalt einschalten. Denn vor dem Landgericht können sie sich nicht mehr selbst vertreten.
Wie gesagt, ich kann ein Lied davon singen. Kämpfe nun schon seit 6 Jahren mit der RV, um die Höhe meiner EU-Rente. Aber ich habe Zeit und lasse mich nicht unterkriegen.

Hoffe ich konnte ihnen ein wenig helfen?
Bei weiteren Fragen… nun ich stehe ihnen gern zur Verfügung.
MfG, Fred.