Sozialrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bräuchte Info.Bin seit knapp 2Monaten arbeitslos.Bis heute
ca.55-60Bewerbungen geschrieben.Beim Bewerben bei einem
Unternehmen wurde der Termin zur Probearbeit ausgemacht.Dies
teilte ich meinem Arbeitsvermittler mit.Aber wie gesagt,die
Stelle
gefunden habe ich ohne Arbeitsagentur.Die wurde auch nirgendwo
inseriert.Aus meiner eigenen Initiative fand die Firma und
fragte
nach.Ausgemacht wurde,dass ich Probearbeit leiste.Danach wurde
gesagt,ich darf ab 01.08.2009 anfangen.Nach etwas Überlegen
entschied ich mich aber noch nach wo anders umzuschauen.Die
Bezahlung ist zu wenig.Für mich,2Kinder und Frau(Hausfrau,da
das
zweite Kind erst 2Jahre alt ) hätte ich 1400,-€ brutto.Aus dem
Grunde wollte etwas Glück noch woanders versuchen.Die Frage
ist
die.Wenn ich es dem Arbeitsvermittler sage.Kann er die Sperre
beim Leistungsbezug bzw. dem Arbeitslosengeld machen?

Vielen Dank im Voraus für Euer Info.

Hallo,
bitte stellen Sie in diesem Forum nur allgemeine Fragen, denn es kann und darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. Siehe hierzu auch bereits die Hinweise in meinem Profil

Hi Jörg,
da ich im SGB II-Bereich (=Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Hartz 4) arbeite und nicht im SGB III-Bereich (Arbeitslosengeld I) kann ich dir leider nicht sagen, wie es in deinem Fall mit einer möglichen Sperre aussieht.
Sorry!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jörg,

Du wirst mit Sanktionen rechnen müssen, wenn Du die Stelle nicht annimmst. Unbenommen davon kannst Du zusätzliche Gelder von der ARGE erhalten, wie etwa Fahrtkosten von und zur Arbeit, Du hast einen bestimmten Betrag anrechnungsfrei zur Verfügung und machst in jedem Fall Plus, auch wenn es noch zu wenig ist. Teile das der ARGE aber erst mit, wenn Du den Job wirklich hast und ein korrekter Arbeitsvertrag vorliegt. Stelle sofort nach Abschluss des Arbeitsvertrages einen Antrag auf Ergänzungsleistungen und lasse Dir vorrechnen, dass die ARGE noch zahlt.

Hast Du erstmal eine Stelle, bewirbt es sich dann woanders besser, weil Du auf dem ersten Arbeitsmarkt bist. Kündigen kannst Du dann immer noch und einen besser bezahlten Job annehmen.

beste Grüße vom Plüschfisch

Hallo Jörg,

ja, ich denke das kann zur Sperre führen. Kannst Du vielleicht mit dem Chef reden?

Gruß Nicole

Hallo, leider komme ich erst heute dazu zu antworten.

Ich kann die Frage nicht beantworten, weil ich kein SGB-II-Experte bin!

Bei einem Sozialverband wird man darüber weitaus genauer und richhtig antworten können!

Herzlichst

Arion