Sozialrecht: ALG2 und Krankenversicherung

Moin,

habe vorhin in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ einen Beitrag zum Thema „ALG 2-Bezug und private Krankenversicherung“ gesehen. Nun habe ich den Eindruck, ich habe ein Informationsdefizit und frage mich folgendes:

Kann denn jemand, der seine private KV nicht mehr bezahlen kan,n nicht zurück in die gesetzliche KV? Wo ist das Problem?

Ich habe neulich gehört, daß Selbstständige nicht in der gesetzlichen KV Mitglied sein können, sondern sich privat krankenversichern müssen. Ist das wirklich so?

Anhand der Sendung bekam ich den Eindruck, daß wenn man mal selbstständig gewesen ist und Mitglied einer PKV war, keine KK verpflichtet ist, einen als Mitglied zu akzeptieren, freie Kassenwahl hin oder her.

Wie ist das alles denn nun wirklich? Bitte dringend um Aufklärung!

Beste Grüße,
Uwe

Ich habe neulich gehört, daß Selbstständige nicht in der
gesetzlichen KV Mitglied sein können, sondern sich privat
krankenversichern müssen. Ist das wirklich so?

Ja das stimmt, aber das ist doch nichts neues!

Hallo

Ich habe neulich gehört, daß Selbstständige nicht in der
gesetzlichen KV Mitglied sein können, sondern sich privat
krankenversichern müssen. Ist das wirklich so?

Ja das stimmt, aber das ist doch nichts neues!

Und wo soll das geregelt sein? Sie dürfen sich in der PKV versichern, aber müssen tun sie noch lange nicht. Sie können auch als freiwillig Versicherte in der GKV bleiben.

Cu Rene

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Hallo,

Kann denn jemand, der seine private KV nicht mehr bezahlen
kan,n nicht zurück in die gesetzliche KV? Wo ist das Problem?

Nein, das kann er nicht. Wer unmittelbar vor dem Bezug von
ALG II privat versichert war (typischerweise: Selbständige),
wird auch als Hartz-IV-Empfänger nicht mehr versicherungspflichtig
und die Voraussetzungen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV
(§ 9 SGB V) liegen regelmäßig auch nicht vor.

Das ist wirklich ein Problem, weil diese Menschen meist noch nicht einmal den Basis-Tarif bezahlen können.
Die andere Seite der Medaille ist: Es verlassen leider viel zu viele junge, gesunde Menschen das Solidarsystem GKV, sparen in der PKV viel Geld und haben das Bewusstsein: Wenn es schief läuft, kann ich immer noch zurück ins warme Bett der GKV - das kann es auch nicht sein!

Gruß, Trobi

aber das ist doch nichts neues!

Ja, und?? Ich weiß es nunmal nicht, herrgottnochmal!! Deshalb frage ich!!

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Man kann sich auch als Selbstständiger in der GKV freiwillig versichern. Ist aber nicht gerade preiswert.
Bei meinem Freund hat es allerdings noch 2007 funktioniert, dass er von der PKV zur AOK kam, als er sich arbeitslos gemeldet hat nach seiner Selbstständigkeit. Aber vielleicht hat sich die Situation inzwischen verschärft.
Und freie Kassenwahl ist auch nicht unbedingt vorhanden, als er sich privat versichern wollte, haben ihn auch erst mal 3 Kassen abgelehnt.
Gruß Pucky

Hallo,

Aber vielleicht
hat sich die Situation inzwischen verschärft.

Genau, hat sie.

Und freie Kassenwahl ist auch nicht unbedingt vorhanden, als
er sich privat versichern wollte, haben ihn auch erst mal 3
Kassen abgelehnt.

Da verstehst Du etwas falsch. Von „freier Kassenwahl“ spricht man im Bereich der GKV.

Gruß, Trobi

ALG2Empfänger nicht automatisch krankenversichert?

Da verstehst Du etwas falsch. Von „freier Kassenwahl“ spricht
man im Bereich der GKV.

ok, aber wenn jemand ALG2 bezieht, ist so jemand dann nicht automatisch krankenversichert und sei es über den Sozialhilfeträger? Immerhin ist der Bezug von ALG2 doch an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden, wobei bei Feststellung einer solchen Bedürftigkeit doch (gesunder Menschenverstand vorausgesetzt…) eigentlich davon ausgegangen werden muß, daß die KV-Beiträge nicht aus eigener Tasche geleistet werden können.

So jemand muß im Zweifelsfall doch eine medizinische Versorgung erhalten. Oder sind wir inzwischen schon bei USA-Verhältnissen angelangt?

Gruß, Uwe

ok, aber wenn jemand ALG2 bezieht, ist so jemand dann nicht
automatisch krankenversichert und sei es über den
Sozialhilfeträger?

wie bereits gesagt: Nein, lies dazu § 5 Abs. 5a SGB V.

So jemand muß im Zweifelsfall doch eine medizinische
Versorgung erhalten.

Bekommt er ja auch. Nämlich über den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Und die darf ihm auch bei Zahlungsunfähigkeit nicht kündigen.

Gruß, Trobi