Guten Tag! Wenn man bei der DRV einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen würde(Berufliche Rehabilitation). Dieser würde abgelehnt werden. Wie legt man dann korregt Widerspruch ein?
Hallo,
die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat (nicht 4 Wochen) nach Bekanntgabe des Bescheids.
Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
Beispiel:
Bescheid ist auf den 03.05.2010 datiert. Der Bescheid gilt am 06.05.2010 als bekanntgegeben. Die Widersprichsfrist läuft dann vom 07.05.2010 bis 06.06.2010 und weil der 06.06.2010 ein Sonntag war, endet die Frist erst am 07.06.2010.
Grüße
Florian
Hallo,
sinnvoll ist es, wenn man einen Nachweis über den Eingang des Widerspruchs hat (z.B. persönliche Abgabe in der Beratungsstelle und Kopie mit Eingangsstempel).
Die Erfolgsaussichten erhöhen sich, wenn man die genauen Ablehnungsgründe kennt und entsprechend argumentieren kann. Ggf. ist Akteneinsicht hilfreich.
Gruß
RHW