Sozialrecht - Begrifflichkeiten

Hallo liebe Experten,

was ist im Sozialrecht der Unterschied zwischen Ablehnungsbescheid und Versagungsbescheid?

Besten Dank im voraus.

Ronald

Ablehnung - ein Antrag wird abgelehnt, keine Sozialleistungen gezahlt.

Versagung - ein Antrag wurde bearbeitet, es stehen prinzipiell Sozialleistungen zu, diese werden aber aus irgendwelchen Gründen nicht gezahlt, sondern „versagt“ oder entzogen, Bsp. § 66 SGB I:
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html

Beatrix

Hallo,

wenn jemand eine Sozialleistung beantragt, hat er u. a. alle leistungsrelevanten Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen (§ 60 f. SGB I). Werden die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, kann der Leistungsträger die beantragte Leistung gemäß § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung versagen. Der entsprechende Verwaltungsakt wird „Versagungsbescheid“ genannt.
Ein Ablehnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine beantragte Leistung nicht bewilligt wurde.
Der Ablehnungsbescheid kann sich darauf stützen, dass das Gesetz die Bewilligung einer entsprechenden Leistung nicht vorsieht, beziehungsweise der Antragsteller die Voraussetzungen für die Bewilligung einer im Gesetz vorgesehenen Leistung nicht erfüllt, oder darauf, dass der Behörde bei der Entscheidung über die Leistungsbewilligung ein Ermessen eingeräumt ist, das sie im vorliegenden Fall zum Nachteil des Antragstellers ausgeübt hat.

Gruß
Otto

Hallo StBAnw,
grob umrissen:
Abgelehnt: es sprechen Gründe dagegen, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, oder ein Ermessensraum genutzt wurde um die Bewilligung abzulehnen
Versagt: es sprechen Gründe dagegen, weil der Antragsteller in irgend einer Form schuldhaft den Anspruch gefährdet hat. (ungenügende Mitarbeit bei der Informationspflicht; ungenügende Mitarbeit bei der Beseitigung des Grundes wie z.B. bei der Arbeitssuche; Versuch die Höhe der Sozialleistung zu erschleichen bzw. ein ungerechtfertigt höheres Entgelt zu erschleichen; . . .)

Gruß
Kleiner Racker
P.S. Warum habe ich bei dem NickNamen (StB Anw) den Verdacht, Deine Hausaufgaben zu machen? :wink:

Keine Ahnung - aber daß jemand mit Kenntnissen im Steuerrecht mal auch was fragt, was nicht in seinem Fachgebiet liegt, ist so ungewöhnlich auch wieder nicht.

Und egal ob StB oder nur StBAnw - Beratungsbefugnis fürs Sozialrecht haben beide nicht, das mit den Hausaufgaben liegt da eher fern. :neutral_face:

Mit freundlichen Grüßen

Ronald