Sozialrecht-Einstweiliger Rechtschutz vom SG abgel

Die KK hat es geschaft das ich den einstweiligen Rechtschutz bekam bzw. durch das SG abgelehnt wurde.

Da Einiges leider vom SG nicht berücksichtigt wurde- und warscheinlich auch das ich noch einiges mehr hätte erläutern müssen- frage ich mich wie man trotzdem zu seinem Recht kommen kann. Das ich dann jetzt einen Anwalt brauche ist klar, aber wie würde das am besten Ablaufen, also auch zeitlich am schnellsten?

Muss man alle Kosten beim LSG tragen?

Vielen Dank im Voraus, und Grüße, Ralf

Sorry, aber da kann ich nicht weiterhelfen.
Bin beim MDK in der Einzelfallgebutachtung tätig.

MfG,
Dorothea

Gerichtskosten fallen vorm Sozialgericht nicht für Dich an. Das Kostenrisiko des Anwalts bleibt natürlich für Dich. Günstigste Variante: wende dich an einen örtlichen Sozialverband.

Gruß, Christian

Hallo, Ralf!

Ganz schnell zu einem Anwalt für Sozialrecht, alle Unterlagen mitnehmen, damit dieser Einspruch erheben kann und neue Begründungen liefern kann. Der kann auch die Kostenfrage klären.
Alles Gute- Schaddie

Leider kann ich Ihnen nicht helfen.