Sozialrecht Krankengeld

Hallo Wissende,

die Krankenkasse hat das Krankengeld nicht gezahlt, weil die AU Meldung nicht Vorlag. Wurde zwar mit der Post geschickt… naja, macht man auch nicht mehr. Trotzdem Widerspruch fristgerecht eingelegt. Hat nun die Krankenkasse auch eine Frist innerhalb derer sie sich räuspern muss?

Danke und
mfG

Hallo,
Nein, hat sie nicht, d.h. Ich würde nach einer Woche regelmäßig anrufen oder anschreiben oder hingehen.
Gruß
Czauderna

Nicht 3 Monate?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

Hallo,
ist es denn schon so lange her - die Information dazu war ja sehr knapp gehalten.
Gratuliere, gut recherchiert - vorher oder nachher ?.
Gruss
Czauderna

Das ist ja schön und gut, aber soll der UP jetzt drei Monate warten und kein Krankengeld bekommen, um dann sofort die Keule Sozialgericht (da befinden wir uns nämlich in deinem verlinkten Gesetz) rausholen.
Pragmatischer finde ich schon die Antwort von Günther.

Soon

An welcher Stelle habe ich geschrieben, dass man 3 Monate nix tun und dann Untätigkeitsklage erheben soll?

Natürlich ist es pragmatischer und sehr wahrscheinlich auch zielführender, denen auf die Füße zu steigen. Die klare Frage war aber, ob es eine Frist gibt. Diese Frage ist - sachlich falsch - verneint worden.

Warum genau hast du nun ein Problem damit, dass ich diesen Teil sachlich knapp ohne irgendeinen Vorwurf richtig stelle?

Vor oder nach was?

Ist es ernsthaft so problematisch, wenn man hier eine Antwort korrigiert?

Das brauche ich nicht zu recherchieren, das weiß ich. Weil dieser Paragraph innerhalb der SGB für Betroffene eine hohe Bedeutung hat. Den sollten auch Leistungserbringer kennen.

Hallo,
nein, natürlich nicht - korrigieren, und wenn dazu auch noch richtig, ist immer gut. Was ich persönlich jetzt nicht allzu gut fand, war, dass du offenbar die Antwort auf deine Frage schon wusstest, wie du selbst geschrieben hast -
Das brauche ich nicht zu recherchieren, das weiß ich. Weil dieser Paragraph innerhalb der SGB für Betroffene eine hohe Bedeutung hat. Den sollten auch Leistungserbringer kennen. -
Aber, okay - deine Frage ist beantwortet - 3 Monate
Gruss
Czauderna

Das Fragezeichen habe ich gesetzt, weil ich etwas verwirrt war. Dieser Paragraph ist ja ein omnipotenter und kein Spezialwissen. Dass das jetzt schon kritikwürdig ist, weil man zurückhaltender formuliert… nun gut.