Hallo,
ich bin seit 2 Jahren durchgehend krankgeschrieben, habe aufgrund meiner Kankheit die Arbeit verloren, wurde nach einem Jahr Krankengeldbezug ausgesteuert, weil ich bereits vorher mehrmals wegen der gleichen Erkrankung krankgeschrieben war. Ich habe vor einem Jahr Erwerbsminderungsrente beantragt, aber das dauert, deswegen musste ich Arbeitslosengeld I beantragen. Das Arbeitslosengeld läuft im Januar aus, ich mußte ALG II beantragen.
Da das Arbeitslosengeld erst ausgezahlt wurde, nachdem vom medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt war, was 5 Monate gedauert hat, bekam ich zur Überbrückung ALG II, und hätte bekommen sollen: Wohngeld und Kinderzuschlag, die aber auch erst berechnet werden konnten,nachdem das ALG I bewilligt war, was zum 1.9. der Fall war. Danach erst wurde der schon im März 2011 gestellte Wohngeldantrag bearbeitet, was bis November dauerte, danach erst konnte der Kinderzuschlagsantrag bearbeitet werden, der bis jetzt noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Das bedeutet, dass ich die Nachzahlung von € 700,–des Kinderzuschlags zu einem Zeitpunkt bekommen werde, da ich bereits ALG II-Empfängerin geworden bin und hier wird mir der Eingang der Nachzahlung wie ich gehört habe, als „Zufluss“ abgezogen. Jetzt ist es aber der Fall, dass ich von meinem Bruder Geld geliehen habe, denn mit den € 880,-- Arbeitslosengeld konnte ich nicht den Lebensunterhalt von mir und meinem Sohn bestreiten.
Wie soll ich meinem Bruder jetzt das Geld, das er mir geliehen hat, um die vergangenen Monate überleben zu können, zurückzahlen?
Kann mir jemand zu der allgemeinen Rechtslage etwas sagen, kann mein Bruder bei der Kindergeldkasse oder beim Jobcenter Ansprüche auf Rückzahlung seines Darlehens , das er mir zur Überbrückung gewährt hat, geltend machen?
Für Eure Antworten danke ich schon mal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen!
ELJott