Sozialrecht : Nachzahlung Kinderzuschlag= Zufluss?

Hallo,
ich bin seit 2 Jahren durchgehend krankgeschrieben, habe aufgrund meiner Kankheit die Arbeit verloren, wurde nach einem Jahr Krankengeldbezug ausgesteuert, weil ich bereits vorher mehrmals wegen der gleichen Erkrankung krankgeschrieben war. Ich habe vor einem Jahr Erwerbsminderungsrente beantragt, aber das dauert, deswegen musste ich Arbeitslosengeld I beantragen. Das Arbeitslosengeld läuft im Januar aus, ich mußte ALG II beantragen.
Da das Arbeitslosengeld erst ausgezahlt wurde, nachdem vom medizinischen Dienst ein Gutachten erstellt war, was 5 Monate gedauert hat, bekam ich zur Überbrückung ALG II, und hätte bekommen sollen: Wohngeld und Kinderzuschlag, die aber auch erst berechnet werden konnten,nachdem das ALG I bewilligt war, was zum 1.9. der Fall war. Danach erst wurde der schon im März 2011 gestellte Wohngeldantrag bearbeitet, was bis November dauerte, danach erst konnte der Kinderzuschlagsantrag bearbeitet werden, der bis jetzt noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Das bedeutet, dass ich die Nachzahlung von € 700,–des Kinderzuschlags zu einem Zeitpunkt bekommen werde, da ich bereits ALG II-Empfängerin geworden bin und hier wird mir der Eingang der Nachzahlung wie ich gehört habe, als „Zufluss“ abgezogen. Jetzt ist es aber der Fall, dass ich von meinem Bruder Geld geliehen habe, denn mit den € 880,-- Arbeitslosengeld konnte ich nicht den Lebensunterhalt von mir und meinem Sohn bestreiten.
Wie soll ich meinem Bruder jetzt das Geld, das er mir geliehen hat, um die vergangenen Monate überleben zu können, zurückzahlen?

Kann mir jemand zu der allgemeinen Rechtslage etwas sagen, kann mein Bruder bei der Kindergeldkasse oder beim Jobcenter Ansprüche auf Rückzahlung seines Darlehens , das er mir zur Überbrückung gewährt hat, geltend machen?

Für Eure Antworten danke ich schon mal im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen!

ELJott

Hallo,
das du den zufluss erst später bekommst und durch was kannst du ja nachweisen. wenn sie dir das anrechnen wollen, würde ich an deiner stelle einen widerrspruch einlegen. schilder denen den fall. ob du dir geld gaborgt hast oder nicht ist denen egal…wie du es zurückzahlst , ist denen auch egal…also, wenn du deine nachzahlungen erhalten hast und die es dir anrechnen wollen, mach einen termin beim arge chef und versuch es dort zu klären…wenn es zu keiner klärung kommt, dann reiche widerrspruch ein…
manja

hallo, weiss ich nicht

Hallo,

ich denke schon, dass es eien Möglichkeit gibt, nach der Ihnen die Nachzahlung nicht angerechnet werden darf. Aber das ist eine rein rechtliche Frage ohne sozialen Kontekt. Deshalb darf ich Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Ich habe aber aktuell eine Anfrage einer TV-Produktionsgesellschaft, die solche Fälle sucht und diese professionell begleitet und löst, ggf. auch mit der „Macht der Medien“.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihre Anfrage dorthin weiteleiten, natürlich ohne Gewähr, dass Ihnen dort geholfen wird bzw. dass man Ihren Fall auswählt.
In diesem Fall schreiben Sie mir bitte ein „neutrales“ E-Mail oder andere Kontaktdaten, die ich weitergeben darf.

Meine KOntaktdaten incl. „normale E-Mail-Adresse“ können Sie googlen unter „DOWAS Würselen Pühringer“

Vielleicht kann Ihnen so geholfen werden. Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich einen „Beratungsschein“ zu holen und einen „FACHANWALT für Sozialrecht“ aufzusuchen.

m. f. G.

Werner Pühringer

Vielen Dank für Ihre Frage.

Sie müssten bitte einmal in Ihre alten ALG-2-Bescheide vom letzten Jahr schauen, ob Ihnen darin Einkommen aus kindergeld und Wohngeld angerechnet wurde, obwohl Sie diese Gelder damals noch gar nicht erhalten haben. Eigentlich wäre dies nicht rechtmäßig gewesen, aber der Erfahrung nach rechnen ALG-II-Ämter oft schon das Kindergeld als Eimnkommen an, obwohl über den Kindergeld-Antrag noch gar nicht entschieden wurde. In diesem Fall hätten Sie also zu wenig ALG-II bekommen, und die Kinder- und Wohngeldnachzahlung darf Ihnen nicht noch einmal angerechnet werden.

Wenn Ihnen danals allerdings noch kein Wohn- und Kindergeld an Einkommen angerechnet wurde, so stellt die Nachzahlung nun Einkommen dar, das jetzt anzurechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Roland Sperling

Hallo,
Das Jobcenter hat sich bereits vom Arbeitsamt, dem Wohnungsamt und von der Kindergeldkasse das Geld geholt, für das es in Vorleistung gegangen war.Das Kindergeld wurde jedoch ganz normal angerechnet, der Kinderzuschlag und das Wohngeld wurde teilweise für einzelne Monate vom Jobcenter zurückgefordert, eben in der Höhe,wie es in Vorleistung gegangen war.Heute habe ich bei der Kindergeldkasse angerufen, Das Jobcenter hat seine Ansprüche bereits geltend gemacht,eine kleine Summe wurde an das Jobcenter überwiesen und die Restsumme überwies man gestern auf mein Konto.
Danke für die Antwort!

Gruß!
ELJott

Danke!

ElJott

Danke!
ELJott

hallo, weiss ich nicht

Danke, für Ihre Antwort und für Ihr Angebot mein Anliegen an eine TV-Produktionsgesellschaft zu vermitteln…
Das wäre mir zu peinlich, ich will mich nicht vor ganz Deutschland als Hartz IV-Empfängerin outen müssen.Schließlich will ich nicht noch den letzten Rest Würde verlieren.

Ich werde mich auf

SGB II / § 11 a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

(1)Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

  1. Leistungen nach diesem Buch

berufen und werde sehen, was dabei herauskommt.
Schließlich wird Kinderzuschlag im Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches SGB I Erstes Buch unter "Zweiter Titel, Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger unter § 25 als Sozialleistung genannt und ist daher meines Erachtens eine „Leistung nach diesem Buch“
Ich hoffe, dieses Argument wird greifen.
Nötigenfalls muss ich klagen.

Ich hatte gehofft, jemand hätte schon einmal mit einem Fall wie meinem zu tun gehabt und hätte mir sagen können, was genau ich tun kann.

Vielen Dank für ihre Mühe!

Gruß!

ELJott

Hallo,

soweit ich weiß, wird der Kindergeldzuschlag nicht als Zufluß mit angerechnet, wenn Sie den Bescheid der Familienkasse als Beweis mit einreichen. Und falls sie sich nicht ganz sicher sind, einfach mal bei Ihrem Sachbearbeiter kurz selber nachfragen.

Viele Grüße

Danke, Melanie!

Die Sachbearbeiterin kann ich nicht fragen, denn sie hat mir in der Vergangenheit soviele falsche Auskünfte gegeben, Informationen zurückgehalten, Anträge nicht bearbeitet, oder nicht weitergeleitet, dass ich schwanke zwischen: „sie ist überfordert und beherrscht ihren Job nicht“ und: „das ist die blanke Niedertracht“

Herzliche Grüße!

Eva Wittl

Guten Tag ElJott,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich erst heute lese. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage durch Zeitablauf für Sie erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch