Liebe/-r Experte/-in,
Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Mutter vor 2 Jahren ins Pflegeheim geben.Ihre Rente reichte nicht, darum musste ich Lebensversicherungen, die sie zu meinen Gunsten abschloss kündigen und zahlte bis dato den fehlenden Betrag. Vor 33 Jahren überschrieb sie mir ihr Haus und räumte sich ein Leibgeding ein. Wohnrecht und Pflege im Alter. Ich pflegte sie 10 Jahre in Pflegestufe 1 und 2. Die Lebensversicherungen würden mir lt. notarieller Urkunde bei ihrem Ableben zustehen. Das Geld ist jetzt aufgebraucht und es wurde Zuzahlung beim Sozialamt beantragt und bewilligt. Für das Leibgeding muss ich jetzt monatlich 112 Euro bezahlen. Ich soll aber rückwirkend für die 2 Jahre die sie im Pflegeheim ist, ebenfalls 112 Euro nachzahlen, obwohl ich die Zuzahlung von den Lebensversicherungen gezahlt habe. Hat ein Rechtsstreit bzw. Einspruch deswegen Erfolgsaussichten?
Schöne Grüße
Adam