Hi all,
jemand scheidet durch Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben aus, bekommt irgendwann nur noch Hartz IV. Später wird Reha bewilligt. Die gewünschte Weiterbildung ist zwar noch nicht bewilligt, weil die Behörden etwas ‚trödeln‘, aber die Reha schon seit längerem.
Die Frage, die sich daraufhin stellt, ist, ob derjenige seitdem die Reha bewilligt ist weiterhin nur Hartz IV bekommen soll, oder einen anderen Betrag.
Wo kann sich jemand diese Auskunft holen? Bei einem Fachanwalt? Und wenn ja, welchem? Fachanwalt für was für ein Gebiet? Oder gibt es eine Anlaufstelle bei den Behörden, die ja nicht gerne darüber informieren, dass man mehr Rechte hat, als man denkt?
Sorry für mein Unwissen, and thanks for your help.
Gruss, Isabel
jemand scheidet durch Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben
aus, bekommt irgendwann nur noch Hartz IV. Später wird Reha
bewilligt. Die gewünschte Weiterbildung ist zwar noch nicht
bewilligt, weil die Behörden etwas ‚trödeln‘, aber die Reha
schon seit längerem.
WELCHE Behörde soll denn die Reha tragen?
Die Frage, die sich daraufhin stellt, ist, ob derjenige
seitdem die Reha bewilligt ist weiterhin nur Hartz IV bekommen
soll, oder einen anderen Betrag.
Kann ich nicht beantworten - vielleicht ist da das Brett Arbeitsamt das bessere…
Wo kann sich jemand diese Auskunft holen? Bei einem
Fachanwalt? Und wenn ja, welchem? Fachanwalt für was für ein
Gebiet?
Wenn, dann FA für Sozialrecht.
Oder gibt es eine Anlaufstelle bei den Behörden, die
ja nicht gerne darüber informieren, dass man mehr Rechte hat,
als man denkt?
Behörden, bei denen Beamte arbeiten, helfen in der Regel schon, wenn man fragt und nicht locker lässt.
Anwälte sind meiner Erfahrung nach nicht immer die Besten in solchen Dingen, die können zwar gegen einen konkreten Bescheid vorgehen, allgemeine Leistungsberatung ist eher weniger ihre Stärke…