Sozialrecht

Hallo an alle Experten des Sozialrechts!

Seit 1 Jahr beziehe ich Sozialhilfe und habe mich in der Zeit an einer Abendschule weitergebildet um einen guten Schulabschluss nachzuholen den ich vorher nicht hatte.Nun habe ich den ersten Abschluss erreicht und kann mich damit wenigstens Bewerben.Ich habe das dem Sozialamt mitgeteilt und die wollen mir darauf hin die Leistungen streichen.Ich habe mich darauf hin mit der Schulleitung unterhalten die mir dann ein Beispielurteil,in dem verfügt wurde,dass ein Studierender der Abendrealschule auch weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, des Landesarbeitsamtes aushändigte.(14 Kammer des Sozialgerichts Münster vom 7.3.89 AZ:S 14(3) Ar 148/88 )
Ich bitte dringend um Hilfe, es eilt sehr.

Beziehst Du ARBEITSlosen- oder SOZIALhilfe?

Der Besuch einer Abendschule beeinflußt den SOZIALhilfebezug überhaupt nicht. ARBEITSLOSENhilfe kann beeinflußt werden, denn Alhi gibt es nur, wenn man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Konntest Du (zumindest theoretisch) neben der Abendschule her einen 40-Stunden-Job ausüben? Wenn ja, dann steht Dir die Alhi ohne weiteres zu.

Übrigens deutet mir dieses „Musterurteil“ darauf hin, daß Du Alhi beziehst und außerdem Zuzahlungen von der Sozialhilfe, weil Deine Alhi unter dem Sozialhilferegelsatz liegt. Richtig?

Django

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