Guten Tag,
es gibt Sozialrechtsurteile einiger Länder, bei denen bei Wohnungssuche die Maklerkosten übernommen werden müssen.
Daten: Schwerbehindert, Wohnung ohne Küche und Tageslicht, Vermieter unbekannt, desulate Verhältnisse. Ihm wurde vom Sozialamt alle Kosten des Umzuges schriftlich zugesichert, nur keine Übernahme von Maklerkosten. Der Mann sucht seit einem Jahr aus eigenen Kräften eine Wohnung, weder übers Internet noch über Zeitung, auch Wohnbaugesellschaften hatte er Erfolg.
Die Dringlichkeit des Arztes wurde nun wiederholt vorgelegt, zumal gegen den Juden nach einem Raubüberfall auch MMorddrohungen gegen ihn ausgesbrochen wurden. Der Mann lebt alles andere als in einer gesicherten Wohnung.
Irgendwo habe ich Gerichtsurteile darüber einmal gelesen, aber ich weiß nicht mehr, wo.
Bitte um Hilfe, der Mann scheint mir deswegen schon suiziotgefärdet zu sein, weil sein Leiden ständig verstärkt werden.
Bitte um Hilfe. Wer erinnert sich vielleicht, wo welche Gerichtsurteile darüber zu finden sind? Ich finde sie nicht wieder.
Danke
Avi Rosh