Zu meiner eben aufgestellten Frage habe ich lediglich zu lesen bekommen, dass ich für alles aufkommen muß, allerdings nicht, ob ich vom Staat dafür eine kleine Unterstützung erhalte.
Dann wäre es doch für alle Beteiligten - außer dem Staat - am besten, ich würde meinen Lebensgefährten ‚vor die Türe‘ setzen, er bekäme eine vom Amt bezahlte Wohnung und zusätzlich 364 €.
Denn wenn ich von meinem Gehalt Miete, Strom, Kredit etc. abbezahlt habe, bleiben uns beiden gerade mal knapp 600 €. D. h. jeder Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft in der keiner arbeitet, hätte dann round about 130 € mehr zur Verfügung, als wie wir, obwohl ich mir mit meiner Arbeit keinen Lenz machen kann.
Ich weiß, dass es viele viele gibt, die nicht über so eine ‚gute‘ Ausgangspoisiton wie wir verfügen, aber ich finde das trotzdem ungerecht.
ich habe deine aufgestellte Frage nicht erhalten. Deiner Äußerung entnehme ich das dein Lebensgefährte kein Hartz IV bekommt da du arbeitest? Ich lebe in keiner Bedarfsgemeinschaft und kann daher deine Frage nicht beantworten.
Dein Denkfehler liegt darin, dass niemand vom Staat seine Schulden bezahlt bekommt. Die AlG 2 Lestung beschränkt sich auf das absolute Minimum plus der Warmmiete. Kredite, Telefon, Strom darf jeder selbst zahlen.
Hi dpuenktchen,
ich habe meine Glaskugel poliert und diese sagt, daß Du Dich schon an einen Fachanwalt wenden mußt, wenn Du genaueres wissen möchtest… Auf Dein rhetorisches Posting hin kann ich Dir nicht helfen.
Besten Gruß USKO
Hallo
kannst du vielleicht mal einen Link zu deiner „soeben gestellten Frage“ setzen ? Ich habe bisher noch nichts von dir gelesen und sehe auch in der Forumsrubrik nichts von dir … weiss also leider überhaupt nicht, worum es geht
LG
Hallo,
und was ist jetzt bitte Ihre Frage?
Fakt ist, dass es leider sehr viele Ungerechtigkeiten gibt. Ihr Fall gehört offensichtlich dazu.
Fair lösen kann man das Problem nur durch Einzelfallbetrachtung. Aber wer soll das bezahlen?
Ob Sie mit zwei Wohnungen günstiger kommen, kann man ja ausrechnen. Ob Sie dann damit aber glücklicher sind ???
Ich habe aber auch schon von anderen Lösungsansätzen für Ihren Fall gehört. Die haben die BG aufgelöst, er wohnte aber (weil das Amt seine Umzugskosten nicht zahlen wollte) noch bei ihr. Allerdings (offiziell) getrennte Schlafzimmer, keiner kocht oder wäscht für den anderen, keine lauten Geräusche nachts und getrennte, namentlich beschriftete Vorräte u.a. im Kühlschrank.
Blöd bei denen war dann nur, dass die sich mit ihren Nachbarn überworfen hatten.
Viel Erfolg.
Hi,
kenne Deine ursprüngliche Frage nicht. Pauschal kann ich sagen, dass für Ungelernte in einer Niedriglohn und demnach auch Billig-Lebensunterhalt-Umgebung das Einkommen aus Hartz IV, Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job) und Vergünstigungen unschlagbar ist. So viel Geld würde ein schlecht Qualifizierter niemals durch normale Arbeit erwirtschaften.
Muss man sich nicht ärgern - nur wundern.
R.
Hallo,
ob dein Einkommen auf seinen Hilfebedarf überhaupt angerechnet werden darf (oder ob du nur für deine Hälfte der gemeinsamen Unterkunftskosten aufkommen musst), ist abhängig davon, ob Ihr beide eine Verantwortungs- und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft (BG) nach § 7 SGB II darstellt… oder nicht.
Das Zusammenleben als unverheiratetes Beziehungs- Paar ohne gemeinsames Kind bedeutet nicht automatisch, dass Ihr deshalb auch eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II bildet ! (Auch wenn die Jobcenter das sehr gerne so vermitteln - weil sie dadurch Geld sparen…)
Wichtig bezüglich der Bedürftigkeit und des ALG2-Anspruchs ist NUR Euer finanzielles Zusammenleben… nicht Eure emotionale Beziehung oder das geteilte Bett. Das ist NICHT leistungsrelevant !
- Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, wenn Ihr
- unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenlebt
- außer bei den Wohnkosten und Grundlebensmitteln: getrennte Kasse macht und getrennt wirtschaftet
- kein gemeinsames Konto habt, keine Vollmacht über das Konto des Anderen habt, nicht über sein Einkommen/ Vermögen verfügen könnt
- außer evtl. beim Mietvertrag: keine gemeinsamen Verträge abgeschlossen habt (z.B. gemeinsame Sparverträge, Versicherungen etc.)
- keine gemeinsamen finanziellen Verbindlichkeiten eingegangen seid (z.B zusammen einen Kredit aufgenommen, zusammen eine Wohnung gekauft ö.Ä.)
- wenn Ihr auch in Notzeiten nicht bereit seid, für die Bedarfe des Anderen aufzukommen (und es tatsächlich auch nicht tut).
Sollte Euer Zusammenleben demnach keine Bedarfsgemeinschaft darstellen und jeder für sich wirtschaften, dann hast du mit dem ALG2- Bezug deines Freundes nichts zu tun. Unverheiratete ohne gemeinsames Kind sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet . Du müsstest auch daher weder deinem Freund noch dem Jobcenter Auskünfte zu deinem Einkommen oder Vermögen erteilen (da du ja keinen ALG2- Antrag stellst und mit seinen Finanzen und Anträgen nichts zu tun hast - und er als Unverheirateter dir gegenüber auch keine Unterhaltsansprüche geltend machen könnte, für die man ggf. dein Einkommen erfragen dürfte.)
Er wäre rechnerisch von dir „getrennt“ zu behandeln, als eine 1-Persoenen-BG - d.h. es stünde ihm der volle Single- Regelsatz zu und auch die max. angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person.
Sein hälftiger Anteil an Euren gemeinsamen Mietkosten dürfte also maximal nur das ausmachen, was das Jobcenter vor Ort als „angemessene Unterkunftskosten“ für 1 Person vorgibt. (Die Höhe ist kommunal unterschiedlich). Die andere Hälfte der gemeinsamen Wohnkosten trägst du aus deinem eigenen Einkommen.-
Lebt Ihr allerdings bereits länger als 1 Jahr zusammen, darf das Jobcenter die gesetzliche Vermutung (!) anstellen, dass Ihr einander mittlerweile wirtschaftlich unterhaltet und finanziell füreinander einsteht. In dem Fall (nach 1 Jahr Zusammenleben) müsstet Ihr nachweisen können, dass Ihr tatsächlich getrennt wirtschaftet - und beide müssten gegenüber dem Jobcenter nachweislich schriftlich der Unterhaltsvermutung formell widersprechen.
(Nachweise wären z.B. Zahlungsbelege, aus denen erkennbar ist , dass jeder seine Miethälfte selber bezahlt; Nachweise über getrennte Konten / Verträge / Versicherungen / größere Anschaffungen usw.)
Es empfiehlt sich, eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander abzuschließen. Nicht nur zur Vorlage beim Jobcenter, sondern auch allgemein… im beiderseitigen Interesse: http://hartz.info/index.php?topic=30027.0
Lebt Ihr nicht als BG zusammen, trägt dein Freund dich in seinem ALG2- Antrag entsprechend auch NICHT als „weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft“ ein, sondern (ggf. unter „Sonstiges“) als „eine weitere Person in der Wohnung wohnhaft. Keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts- / Einstehensgemeinschaft vorliegend“.
- Solltet Ihr eine oder mehrere Voraussetzungen erfüllen, durch die Ihr eine Verantwortungs- und Einstehensbedarfsgemeinschaft darstellt (z.B. gemeinsames Kind , gemeinsames Wirtschaften, gemeinsame Konten usw.) , dann würde dein Einkommen und Vermögen tatsächlich auch für den Bedarf deines Freundes herangezogen werden… da du eben finanziell auch für ihn „einstehst“. Ihr würdet als 2-Personen-BG gelten - und wenn dein anrechenbares (!) Einkommen plus Euer Wohngeldanspruch den Bedarf von Euch beiden nicht decken würde, würdet Ihr als 2er-BG auf Antrag ergänzend ALG2- Leistungen erhalten.
In dem Fall gehörst du dann zu seiner BG und wärst "Aufstocker " (dazu Wichtiges hier: http://hartz.info/index.php?topic=27.0 )
Wegen „anrechenbarem Einkommen“: Das, was du netto von deinem Chef ausgezahlt bekommst, ist NICHT der Betrag, der als Einkommen voll auf Euren ALG2- Bedarf angerechnet werden dürfte ! Es gibt Freibeträge und Absetzmöglichkeiten bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit: http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Richtig ist, dass dein Freund (wenn er kein ALG2 bekommt) sich selber krankenversichern muss. Dabei ist aber das hier sehr wichtig:
§ 26 Abs.3 SGB II:
„(3) Die Bundesagentur zahlt den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242 des Fünften Buches für Personen, die allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden, in der erforderlichen Höhe.“
D.h.: Falls (!) Ihr eine BG seid und Ihr durch dein anrechenbares Einkommen keinen Anspruch auf ALG2 habt, aber durch die Kosten der Krankenversicherung für deinen Freund hilfebedürftig werden würdet, dann steht Euch vom Jobcenter (auf Antrag) ein entsprechender Zuschuss für die Krankenversicherung zu - damit Ihr eben nicht ALG2-bedürftig werdet: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
- Solltet Ihr bisher (ohne gemeinsames Kind) füreinander aufgekommen sein, gemeinsam gewirtschaftet haben, gemeinsame Verträge haben usw. , und du sagst jetzt aber : „Nein, ab jetzt WILL ich ihn nicht mehr unterstützen. Ich will nur noch für mich selber sorgen und meine Miethälfte übernehmen- aber mit den Bedarfen meines Freundes nichts mehr zu tun haben“ … dann siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Ohne rechtlichen Hinderungsgrund kann der mit dem Arbeitslosen nicht verheiratete Partner auch jederzeit sein bisheriges Verhalten ändern und sein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse oder zur Erfüllung eigener Verpflichtungen einsetzen. Wenn sich ein Partner entsprechend verhält, besteht eine eheähnliche Gemeinschaft nicht oder jedenfalls nicht mehr.” (BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93 I 3.4.)
In dem Fall müsste dann aber auch wirklich eine nachweisbare (!) klare Trennung des Wirtschaftens vollzogen werden… also nachweisbar keine gemeinsamen Konten mehr, keine gemeinsamen Verträge mehr usw.
Aus einer bereits bestehenden BG heraus zu argumentieren, dass man nun ab Datum X KEINE Bedarfsgemeinschaft mehr sein will und zukünftig nicht mehr füreinander einsteht , ist in der Regel allerdings nicht ganz so einfach (vor allem, wenn man vorher schon länger zusammengelebt hat) . In dem Fall könnte es zu Nachfragen und Problemen mit dem Jobcenter kommen - aber dein Freund könnte sich ja ggf. beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und sich damit bei einem Sozialrechtsanwalt beraten und vertreten lassen (sein Eigenbeitrag mit dem Schein: max. 10 Euro). -
Zu dem hier:
Denn wenn ich von meinem Gehalt Miete, Strom, Kredit etc. abbezahlt habe, bleiben uns beiden gerade mal knapp 600 €. D. h. jeder Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft in der keiner arbeitet, hätte dann round about 130 € mehr zur Verfügung, als wie wir, obwohl ich mir mit meiner Arbeit keinen Lenz machen kann.Ich weiß, dass es viele viele gibt, die nicht über so eine ‚gute‘ Ausgangspoisiton wie wir verfügen, aber ich finde das trotzdem ungerecht.
Erstens: Bereits jeder dritte Euro an ALG2- Leistungen geht an Berufstätige, die aufstocken müssen. 56 % der erwerbsfähigen ALG2- Bezieher sind nicht arbeitslos (Stand August). Insofern solltest du das mit dem „Lenz machen“ vielleicht nochmal grundsätzlich überdenken
Und 2.) machst du einen großen Denkfehler und rechnest deshalb falsch . Und da ist auch überhaupt nichts „ungerecht“.
Du lässt hier 560 Euro Einkommen von dir einfach unter den Tisch fallen - weil du damit einen Kredit abzahlst …so, als würde diese Zahlungsverpflichtung dein Einkommen reduzieren. Oder zum normalen Lebensunterhalt eines Menschen gehören, der halt monatlich anfällt. Und dann sagst du: „Nach Abzug aller meiner persönlichen Verpflichtungen und Unkosten und meiner Kreditrate (und was nicht noch alles) habe ich ja am Ende WENIGER zur Verfügung als… - nein, wie ungerecht !“
Verstehst du ? Das geht natürlich nicht. Diese 560 Euro musst du schon als Einkommen mit reinrechnen, das dir zufließt…und das der nicht-erwerbstätige ALG2-Bezieher, mit dem du dich hier vergleichst, eben NICHT hat. Was du mit diesen 560 Euro Einkommen MACHST (und warum du sie nicht aufs Sparbuch legen kannst, sondern an jemanden / an eine Bank o.a. zurückzahlen musst) … - das ist ja nicht das Problem der Steuerzahler bzw. des Jobcenters. Kreditverpflichtungen werden bei der ALG2- Berechnung bei dir genauso wenig vom Einkommen abgesetzt wie bei jedem Anderen auch . Die sind reines „Privatvergnügen“
LG
hallo dpuenktchen;
mir geht es nicht anders als dir, wir gehen beide arbeiten, mein Mann voll und ich halbtags da ich eine 50 % Behinderung habe.und haben aber noch ein Kind zu Hause der gerade mal 12 geworden ist. das Geld reicht bei uns auch nicht hinten und vorne, wir haben deshalb ergänzende HartzIV beantragt und bekommen auch welche.
Mit Miete , Strom , Telefon und Versicherungen und die Rate für den Kredit bleiben uns ca 500 .- im Monat für 3 Personen. Wir müssen trotzdem noch das Geld dreimal umdrehen , um uns etwas leisten zu können.
Versuch es einfach. Vielleicht hast du Glück.Wenn nicht , einfach mal auch bei der Wohngeldstelle nachfragen, ob du Wohngeld erhalten könntest. Ist auch eine Variante.
gruß Carola (qualle 2008)
Vielen lieben Dank für die sehr ausführliche Antwort, mit der ich einiges anfangen kann. Da wir tatsächlich kein gemeinsames Konto - auch keine Kontovollmacht - haben, keine Versicherungsverträge, Mietverträge etc. haben, könnten wir ggfs. ‚Glück‘ haben. Er hat nachweislich seine vorherige Wohnung am 1.12. letzten Jahres gekündigt…offiziel ‚sprich gemeldet‘ ist er von amts wegen nicht bei mir. Lediglich die Wohnungsgenossenschaft weiß seit Februar d.J. Bescheid.
Ich sehe, es wird sehr sehr schwer werden
Hallo, Danke für deine Antwort. Ich darf Euch Glück wünschen, dass ihr bald wieder auf die Beine kommt…
Guten Tag.
Sie können Wohngeld beantragen.
Oder beantragen Sie aufstockend Arbeitslosengeld 2, wenn Ihr Einkommen so gering erscheint.
Hallo,
das Problem ist, dass alle Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft zu Grunde gelegt werden.
Folglich kommst du für deinen Partner auf.
Gruß
Franjo