Sozialschwaches Ehepaar

Hallo Wissende,

ich hoffe, ich bin hier richtig…
Ich möchte gerne einer Freundin helfen und bitte um Rat. Es handelt sich um folgende Situation:
Sie ist 59 Jahre alt, arbeitet 5 Tage der Woche als Selbständige im Einzelhandel und nach Abzug des Krankenkassenbetrags verdient ca. 700,- Netto. Der Ehemann, 64 Jahre alt hat nach einer mehrere Jahre zurückliegenden Krebserkrankung momentan 50% Schwerbehinderung. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente, bis 2013 in Höhe vom 1.000,- Euro. 2013 hat seine Exfrau selbst die Rente beantragt, entsprechend hat sich die Rente auf 700,- Euro reduziert.
Vor kurzem hat der Ehemann einen Schlaganfall bekommen, ist auf ein Auge blind und jetzt nach 5 Wochen Reha kann er sich gerade mal in die Wohnung mit dem Rollator bewegen, bedarf aber weitere Therapien.
Zusammen gefasst haben beide 1.400,- Euro Einkommen. Die Wohnung kostet 610,- warm.

Meine Frage: gibt es irgendwelche Möglichkeiten finanzielle Hilfe zu bekommen? Ich muss gestehen, dass ich mich mit Existenzminimum, Grundsicherung, Aufstockung, Wohngeld etc. nicht auskenne. Ich habe versucht zu recherchieren, alles Mögliche gefunden, aber sehr widersprüchlich. Vielleicht weiß hier jemand Rat.
Danke für Ihre Zeit.

Julia

Hallo

Ich würde empfehlen, Wohngeld zu beantragen. Grundsicherung ist mit sehr vielen Repressalien verbunden.

Viele Grüße

Grundsicherung
ist mit sehr vielen Repressalien verbunden.

Wie begründest du das?

Hallo

Grundsicherung ist mit sehr vielen Repressalien verbunden.

Wie begründest du das?

Hier in diesem Falle würde wahrscheinlich verlangt, dass sie umziehen.
Sie ist selbständig, da wird evtl. permanent ein Einkommen geschätzt, das sie gar nicht hat. Auf jeden Fall muss sie eine Buchhaltung fürs Finanzamt und eine andere für das Jobcenter machen. Und dann wird diese Buchhaltung ständig von Leuten begutachtet, die keine Ahnung davon haben, wie man ein Geschäft erfolgreich führt.
Das als Beispiel. - Aber für Grundsicherung ist das Einkommen wahrscheinlich sowieso zu hoch.

Viele Grüße

Da passt etwas nicht.

Er bezieht
eine Erwerbsunfähigkeitsrente, bis 2013 in Höhe vom 1.000,-
Euro. 2013 hat seine Exfrau selbst die Rente beantragt,
entsprechend hat sich die Rente auf 700,- Euro reduziert.

Bei der Scheidung, wird bereits die zur Verfügung stehende Rente entsprechend des Versorgungsausgleichs getrennt und nicht erst zu dem Zeitpunkt wann die Exfrau die Rente beantragt.

Gruß Merger

Ich danke Euch. Wie ich vermutet habe, gibt es nicht viel was man machen kann…

Julia

Hallo Julia,

wenn er auf fremde Hilfe angewiesen ist, sollte er bei der Krankenkasse eine Pflegestufe beantragen. Dann kommt der medizinische Dienst, stuft ihn evtl in eine Pflegestufe ein und dementsprechend gibt es Pflegegeld.

LG
Mela