Hallo Sozialversicherungs-Experten,
angenommen, ein Arbeitsverhältnis als Angestellter ist beendet. Ist es dann als Selbständiger riskant, Aufträge vom ehemaligen Arbeitgeber auszuführen - bezüglich wieder auflebender Sozialversicherungspflicht meine ich.
Macht es einen Unterschied, wenn dies nur ein kleiner Nebenauftrag neben viel größeren anderen Kundenaufträgen wäre?
Danke!
… Michael