Meine Frage:
Frau X hat in Osteuropa höhere Mathematik und Phädagogik studiert, hatte dort auch die Lehrerzulassung. Das Studium wird hier allerdings nicht anerkannt. Frau X wurde über Jahre hinweg vom Job-Center lediglich an Zeitarbeitsfirmen für verschiedene Tätigkeiten, an Reinigungsfirmen zum Toilettenputzen, an Küchen, in denen Sie als alleinverantwortliche Köchin gearbeitet hat usw. vermittelt. Frau X hat all die Jahre aber nebenher Mathenachhilfestunden erteilt. Nun wurde Frau X vom Job-Center angeraten, sie solle sich doch selbständig machen und als freiberufliche Mathelehrerin arbeiten.
Ich selbst war über Jahrzehnte freiberuflicher Musiker und in dieser Eigenschaft über die KSK (Künstlersozialkasse) sozialversichert. Hier zahlte ich den normalen Arbeitnehmeranteil der AG-Anteil wurde (ich glaube) von der GEMA entrichtet.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine ähnliche Institution w.z.B die KSK, für freiberufliche Lehrer? In die KSK könnte Frau X eintreten, wenn sie Musik oder Kunst unterrichten würde. Leider gehört Mathe nicht zu diesen Gebieten.
Wer weis, wo man entsrechende Informationen z.B. Link zu einer Seite o.ä. einholen kann? Wie gesagt, Sozialversicherung zum Preis eines Arbeitnehmers.
das ist mir ja schon bewusst, ich dachte, vielleicht gibt es eine Kasse speziell für freiberufliche Lehrer, mit den gleichen Bedingungen wie z.B. die KSK für Musiker. Anstatt Künstlersozialkasse eben Kehrkräftesozialasse o.ä.
Hallo,
so etwas wie die KSK gibt es nicht für freiberufliche Lehrer.
Gesetzliche Krankenkassen bieten für freiwillig Versicherte im Rahmen ihrer Möglichkeiten ermäßigte Tarife an - die frage ist dabei immer welches Einkommen wird als Grundlage für die Berechnung genommen und wieviel Stunden pro Woche wird gearbeitet. Das hab ich gerade nicht so parat, weil ich selber eine geniale Sachberarbeiterin habe, die mich da offen und in meinem Interesse berät.
Als freiberufliche Lehrerin ist man rentenversicherungspflichtig - erstmal grundsätzlich.
Es gibt aber Ausnahmen:
man beschäftigt regelmäßig einen versicherungspflichtigen Angestellten, also jemand der mehr als 400,- Euro im Monat verdient.
man hat regelmäßig weniger als 400,- Euro Gewinn (Einnahmen minus Kosten) - Geringfügigkeitsgrenze
man arbeitet laut Vertrag seltener als 50 Mal im Jahr - die Anzahl muß am Anfang des Jahres vereinbart worden sein. Kurzfristigkeitsgrenze
Es gibt noch ein paar weitere Ausnahmen, aber die treffen für dein Beispiel nicht zu.
Fällig werden dann 19,5 % des Gewinns, monatlich zu zahlen, jeweils berechnet nach dem letzten Einkommensteuerbescheid und dessen Gewinnermittlung.
Da es eine Pflicht ist, muß man sich selber melden, also einen Antrag auf Statusprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ich denke, meine Frage ist damit beantwortet. Jemanden anzustellen und für Denjenigen AG-Beiträge zu zahlen, nur um dann selbst nicht versicherungspflichtig zu sein, wäre wohl unsinnig. Ebenso verhält es sich mit dem Gewinn. Frau X hat einen Jugendlichen zu versorgen, das geht natürlich nur, wenn Sie auch entsprechende Einnahmen hat und somit entsprechenden Gewinn macht.
Somit ist auch die 50 Std. Frage geklärt, denn von 50 Std. kann Frau X keinen Haushalt finanzieren.
Anscheinend gibt es für Lehrkräfte tatsächlich nichts vergleichbares, wie die KSK für Musiker.
Ich denke, meine Frage ist damit beantwortet. Jemanden
anzustellen und für Denjenigen AG-Beiträge zu zahlen, nur um
dann selbst nicht versicherungspflichtig zu sein, wäre wohl
unsinnig.
Naja - das kommt auf die Höhe der Einnahmen und somit der Versicherungsbeiträge an - jetzt rein finanziell gesehen.
Wenns nur rein auf die Frage ankommt, was kostet mich mehr - dann zahl ich bei 700,- Euro Einnahmen pro Monat mehr in die Rentenversicherung als ich an Lohnnebenkosten habe.
Wenn das Geld dann in der Familie bliebe, wobei man da mit den Verträgen sehr genau sein muß, dann ginge es.
Aber im Grunde hast du recht - das ist keine Erleichterung.
Ebenso verhält es sich mit dem Gewinn. Frau X hat
einen Jugendlichen zu versorgen, das geht natürlich nur, wenn
Sie auch entsprechende Einnahmen hat und somit entsprechenden
Gewinn macht.
Ja - geht mir auch so!
Somit ist auch die 50 Std. Frage geklärt, denn von 50 Std.
kann Frau X keinen Haushalt finanzieren.
Hier ist ein Mißverständnis, vielleicht hab ich das gestern abend unsauber geschrieben.
Es geht um 50 Arbeitstage im Jahr - ein Unterrichtstag bei mir dauert z.B. 8 Stunden