hallo vielen Dank für die Antwort.
das heisst als GEsellschafter einer GbR ist man in diesem Fall
nicht sozialvers.pflichtig?
Anmerkung: ein GbR Gesellschafter unterliegt in seiner Fa. nie der Sozialversicherungspflicht, da er immer Vollhafter ist, d.h., er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Geschicke der Firma. Im Umkehrschluss daraus kann man entnehmen, dass er alleine „Art, Ort, Zeit und Dauer“ der Ausführung bestimmen kann.
Das mit der sog. Scheinselbständigkeit scheinen Sie zu verwechseln. Nach dem Sozialgesetzbuch Teil V § 5 unterliegt man u.a. als Arbeitnehmer der Krankenver-sicherungspflicht, wenn man gegen Entgelt beschäftigt ist. Da ein GbR Gesellschafter nicht gegen Entgelt beschäftigt ist (er kann sich ja nicht in der eigenen Firma anstellen!), unterliegt er auch nicht der Krankenversicherungspflicht. Dies gilt natürlich sinngemäß auch für alle anderen Sozialversicherungszweige.
Lediglich in der Krankenversicherung gibt es eine Sonderbestimmung, wonach nie Krankenversicherungspflicht eintritt, wenn man hauptberuflich selbstständig ist. Hauptberuflich selbstständig ist man auf jeden Fall,wenn man versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt, also jemanden beschäftigt, der mehr als 400,-- EUR monatlich verdient.
Wie bereits erwähnt, trifft die sog. Scheinselbstständigkeit bei Ihnen nicht in der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auf, evtl. kann Ihr Auftraggeber dazu verdonnert werden, Sie als Arbeitnehmer anzustellen. Das hier zu beurteilen, ginge zu weit. Sie selbst haben aber nichts zu befürchten, da bei einer Beitragsnachforderung nur der Arbeitgeber (sprich Auftraggeber) belangt werden kann. Ein Regressanspruch auf Sie ist ausgeschlossen.
Scheinselbstständigkeit ist nicht von Arbeitnehmern abhängig - Sie steht auch nicht bei einer GbR Gesellschaft zur Debatte. Nochmals - es beträfe Ihren Auftraggeber.
Die genaue Erläuterung zum Thema Vollhaftung finden Sie in Wikipedia unter „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“. Hier können Sie auch die anderen Haftungsarten nachlesen.
Ich hoffe, ich habe Ihre Anfrage so einigermaßen beantwortet. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Frankie
Kann man das mit der Vollhaftung irgendwo nachlesen???
Bei dem Einkommen der ANgestelltern ist für mich nur wichtig
zu wissen ob 405 Euro für beide GBR Gesellschafter reichen um
di eScheinselbstständigkeit zu verlieren.
Dank und Gruß
S.Neubert.