Liebe/-r Experte/-in,
vielen vielen Dank im voraus…
Folgender Fall:
Person A hat sich als Versicherungskaufmann mit nur einem Auftraggeber im August 2006 selbstständig gemacht.
Das ganze im Rahmen einer GbR die aus 2 Personen besteht.
Soweit glaube ich wäre die GBR samt Ihrer 2 GEsellschafter rentenversicherungspflichtig ( da nur ein Auftraggeber-> bitte um Korrektur falls falsch).
Diese GBR beschäftigt seit BEginn -> 01.08.2006 eine Sekretärin mit 405 Euro Monatsgehalt also rentenversicherungspflichtig.
Dadurch entfällt meines WIssens nach doch die rentenversicherungspflicht für beide GEsellschafter ,oder?
Ab dem 01.10.2009 beschäftigt die GBR nun eine Sekretärin die 800 EUro verdient.(DIe alte 405 Euro kraft entfällt,spielt aber glaube ich keine Rolle)
Kann mir jemand mal bitte detaillierte Auskünfte dazu geben, wann man als selbstst. VErsicherungskaufmann mit einem Auftraggeber versicherungspflichtig ist/wird und wann man befreit ist ?
Das Ganze natürlich unter dem Gesichtspunkt der GbR.
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für die Hilfe in diesem Forum.
Hmmmm also ehrlich gesagt bei Gesellschafter-Recht muss
ich passen, das ist zu hoch für mich, aber
Selbstständigkeit u die damit verbundene
Versicherungsfreiheit liegt vor wenn man nicht
weisungsbefugt ist u sich zb als Versicherungskaufmann
selbst termine macht u nicht in ort/zeit/art der arbeit
weisungsgebunden ist!
zu gesellschafter mach ich mich mal im sgb schlau…
Liebe/-r Experte/-in,
vielen vielen Dank im voraus…
Folgender Fall:
Person A hat sich als Versicherungskaufmann mit nur
einem
Auftraggeber im August 2006 selbstständig gemacht.
Das ganze im Rahmen einer GbR die aus 2 Personen
besteht.
Soweit glaube ich wäre die GBR samt Ihrer 2
GEsellschafter
rentenversicherungspflichtig ( da nur ein
Auftraggeber-> bitte
um Korrektur falls falsch).
Diese GBR beschäftigt seit BEginn -> 01.08.2006 eine
Sekretärin mit 405 Euro Monatsgehalt also
rentenversicherungspflichtig.
Dadurch entfällt meines WIssens nach doch die
rentenversicherungspflicht für beide GEsellschafter
,oder?
Ab dem 01.10.2009 beschäftigt die GBR nun eine
Sekretärin die
800 EUro verdient.(DIe alte 405 Euro kraft
entfällt,spielt
aber glaube ich keine Rolle)
Kann mir jemand mal bitte detaillierte Auskünfte dazu
geben,
wann man als selbstst. VErsicherungskaufmann mit
einem
Auftraggeber versicherungspflichtig ist/wird und wann
man
befreit ist ?
Das Ganze natürlich unter dem Gesichtspunkt der GbR.
Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für die Hilfe in
ein sehr komplexes Feld.
Ich denke, dass ein Rat, den ich hier geben könnte, nicht genügend qualifiziert für eine sichere Beurteilung ist. Leider!
Deshalb möchte ich hier lieber auf eine Beantwortung verzichten. Aussagen, die sich auf „Halbwissen“ beziehen und dann zu Ergebnissen führen, die möglicherweise nachträglich durch die Sozialversicherungsträger korrigiert werden, helfen m.E. nicht weiter.
Zu welchem Ergebnis Sie auch kommen, lassen Sie es sich vom Rentenversicherungsträger bestätigen, um spätere Nachforderung der Rentenversicherung zu vermeiden!