Sozialversicherung

Sehr geehrte® WWW-Experte/Expertin!

Ich habe eine Frage zu SGB V, § 6, 3a

„(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.“

Wie ist das genau zu interpretieren?
Ich befinde mich in einer Situation, die mich nach bisherigen Auskünften bei meiner anstehenden Scheidung (danach Hartz IV) in die prekäre Lage bringen wird, auf einer sog. „Deckungslücke“ sitzen zu bleiben. Sprich: Derzeit PKV über meinen Noch-Mann, Rückkehr in die GKV nicht möglich. Die ARGE übernimmt nur den gesetzlichen Mindestanteil, der Basistarif der PKVen ist aber viel teurer!

Konkret:
Ich war bis zum 29.6.2007 (Tag der Eheschließung) gesetzlich versichert. Danach privat über die Familienversicherung meines Mannes. Bei unserer Scheidung in ca. 12-14 Monaten (also ca. Anfang 2011) werde ich 55 Jahre alt sein.

Frage:
Trifft die o.g. „Ausnahmesituation“ unter diesen Voraussetzungen auf mich zu (d.h. käme ich in die erwähnte prekäre Lage)??

Mir ist einfach nicht klar, wie das Gesetz konkret zu interpretieren ist, bes. das mit den 5 Jahren! Auch den Satz „Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.“ verstehe ich nicht!

Die ARGEn und andere Fachleute, die ich bisher konsultiert habe, waren nicht in der Lage, das Gesetz unmissverständlich zu interpretieren.

Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen! Im Voraus bereits recht herzlichen Dank für Ihre freundliche Unterstützung und kompetente Antwort!

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die kommenden Festtage, K. Ewert

Sehr geehrte Frau Ewert,

um zunächst Ihre Frage kurz zu beantworten: Ja die Gefahr ist groß, dass Sie in diese prekäre Lage kommen. Nun zu der Erklärung: Mit Beginn Ihres Bezugs von Hartz IV würde grundsätzlich für Sie die sog. Krankenversicherungspflicht eintreten. D.h. Sie wären kraft Gesetz in der gesetzlichen KV versichert. Nun greift aber der §6 Abs. 3a SGB V. Man bildet die 5 Jahres Frist also ab dem Hartz IV Beginn rückwärts.

Als nächstes muss ich kurz die genannten Begriffe erklären:

Versicherungsfrei: Quasi das Gegenteil von Versicherungpflicht. Man ist kraft Gesetz nicht in der gesetzlichen KV. Bsp. Beamte, Angestellte mit hohem Einkommen.

von der Versicherungspflicht befreit: Man kann sich teilweise von der Versicherungspflicht und damit von der Mitgliedschaft in der GKV befreien lassen. Bsp. Studenten die über die Eltern PKV versichert sind.

Nach §5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig= Selbständige. Diese können sich freiwillig in der GKV versichern, sind aber nicht versicherungspflichtig.

Falls Sie oder Ihr Ehemann also in dem 5 Jahres Zeitraum mindestens die Hälfte d. Zeit einen der o.g. Tatbestände erfüllte, wird Ihnen damit der Zugang zur GKV regelrecht „verbaut“.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Ich werde morgen nochmal nach einer evtl. „Gesetzeslücke“ und damit einer Lösung Ihres Problems umsehen. Falls ich etwas finde, melde ich mich erneut.

Ansonsten wünsch ich Ihnen trotzdem schöne Weihnachten und alles Gute !

Mfg

Jan

Hallo Karin,

wenn Ihre Scheidung 2011 rechtskräftig wird und Sie dann versicherungspflichtig werden (Hartz IV oder Beschäftigungsverhältnis), sind Sie noch kein 5 Jahre „nicht gesetzlich versichert“, sondern erst 4! Sie können sich also bei Eintritt von Versicherungspflicht sofort eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.

Um Sie jedoch evtl. ganz zu beruhigen, müsste ich wissen, aus welchem Grund Ihr Mann privat krankenver-sichert war! Denn dieser Ausschlusstatbestand trifft nur zu, wenn Ihr Mann:

  1. höherbezahlter Arbeiter oder Angestellter war, d.h., sein Verdienst monatlich über 4.050,-- EUR war (gilt für 2009)
  2. Ihr Mann Beamter, Richter oder Soldat auf Zeit, usw war
    (weitere Versicherungsfreie siehe § 6 SGB V)

Befreiung von der Versicherungspflicht steht in § 8 SGB V

§ 5 Abs. 5 SGB V ist für Selbständige gedacht.

Freundliche Grüße
Frankie

Hallo Frankie!

Herzlichen Dank für die rasche Antwort!

Ja, mein Noch-Mann ist Beamter.

Aber was heißt:
„Sie können sich also bei Eintritt von Versicherungspflicht sofort eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.“

Bedeutet das: Ich bin dann VOLL über (z.B.) Hartz IV versichert – oder: Ich muss den zur Debatte stehenden Differenzbetrag dennoch aus eigener Tasche bezahlen??

Mit freundlichen Grüßen und beste Wünsche für die kommenden Feiertage, K. Ewert

guten abend karin,
der bezug von alg II oder auch hartz IV genannt löst grds. versicherungspflicht in der kv aus. also ab bezug, angenommen 01. februar 2011. von diesem zeitpunkt aus musst du die zurückliegenden fünf jahre betrachten, also 01.02.2006- 31.01.2011. in dieser zeit warst du vom 01.02.2006 - 29.06.2007 gesetzlich versichert. folglich tritt versicherungspflicht ein und du versicherst dich bei deiner „alten“ kasse und alles ist gut.
unglaublich, dass das dir keiner der vermeindlichen experten sagen konnte.
ich wünsche dir ein frohes weihnachtsfest,bei fragen frage gerne nach.
lg
heiko

Hallo Karin,
beim Bezug von Hartz IV übernimmt die Arge (Arbeitsgemeinschaft) die Beitragszahlung. Sie selbst brauchen nichts zu bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte die Frage beantworten.

Ich wünsche frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
Frankie

Hallo,

ich muss mich erstmal entschuldigen das ich mich nicht gemeldet habe, aber Urlaub und andere Gründe haben mir kein Internet erlaubt! Sorry!

Also: „wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren“ das heisst genau das.

In Ihrem Fall sind Sie ja nicht 5 Jahre aus der GKV raus, also kein Problem!

Hoffe das Ihnen das weiterhilft Gruss Bianca Kohlhaas

Sorry,

habe die Frage leider in meinem Postkorb übersehen. Ich denke, die Anfrage hat sich erledgt.