Sozialversicherung

Hallo,
Ich bin in Oesterreich als Student Immatrikuliert und muss im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum in Deutschland machen.
Der Arbeitsgeber hat mir gesagt, da es sich um ein Pflichpraktikum handelt, wird keine Sozialversicherung aus meinem Lohn bezahlt und ich muss umbedingt eine krankenversicherung mit der deutschen krankenkassa abschliesse.
da Ich aber als student noch immatrikuliert bin, und Ich habe die europaeische Krankenversicherungskarte, die in der ganzen EU gueltig ist, ist es verpflichtend noch sozialversicherung in Deutschland zu zahlen?

Vielen Dank,

Hallo,
in der Studienordnung vorgeschriebene Pflichtpraktikas sind während des Studiums nicht sozialversicherunspflichtig, das bedeutet, dass von dem während des Praktikums erzielten Verdienst keine SV-Beiträge zu zahlen sind.
Studenten müssen einen Krankenversicherungsschutz haben, sei es über die kostenlose Familienversicherung über die Eltern oder Ehegatten - oder eine eigene Versicherung.
Wenn Sie in Österreich eine Krankenversicherung haben, dann bitte von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung besorgen und beim Arbeitgeber in Deutschland vorlegen. Außerdem als Nachweis für die Lohnunterlagen im Betrieb eine aktuelle Studienbescheinigung (Immatrikulationsbesch.) sowie einen Auszug aus der Studienordnung, woraus ersichtlich ist, dass ein Pflichtpraktikum zu absolvieren ist (Betrieb braucht diese Unterlagen um dies bei einer Prüfung belegen zu können.)

Hallo,

es ist richtig, dass ein Pflichtpraktikum während des Studiums keine Versicherungspflicht nach sich zieht. Du hast während deines Aufenthalts in Deutschland im Rahmen des EG-Abkommens mit deiner europäischen Versicherungskarte Anspruch auf alle sofort notwendigen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen (man kann sagen für alle Notfälle), andere ärztlichen Behandlungen müsstest du im Heimatland vornehmen lassen, dazu zählen auch Vorsorgeleistungen. Wenn dir das also genügt, ist keine weitere Versicherung notwendig.Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg und Spaß beim Praktikum.

Freundliche Grüße
A.J.

Guck mal hier,

das wurde schon „diskutiert“:

/t/sozialversicherungsbeitraege-fuer-auslaender/5308715

Du wirst warscheinlich bei einer deutschen Krankenkasse eine Befreiung beantragen müssen.

MN

Bei einem gem. Studienplan vorgeschriebenen Praktikum bist Du während dieses Praktikums in Deutschland nicht versicherungspflichtig. Du solltest Dich deshalb bei Deiner Krankenkasse in Österreich erkundigen, in welchem Umfang sie bei einer Erkrankung in Deutschland leistet und in welcher Form. Es könnte sein, dass Du zwar mit Deiner Versicherungskarte in Deutschland zu einem Kassenarzt gehen kannst, aber die Kosten der Behandlung zuerst einmal bezahlen musst und die Rechnung dann später Deiner Krankenkasse zur Erstattung Deiner Kosten einreichen kannst. Denn im Allgemeinen rechnen Ärzte nicht mit ausländischen Krankenkassen direkt ab. Das ist auch für deutsche Staatsbürger in Österreich so. Also, frage bei Deiner Krankenkasse nach, ob es sinnvoller ist, sich gegebenenfalls zusätzlich abzusichern.

Hallo,
Ich bin in Oesterreich als Student Immatrikuliert und muss im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum in Deutschland machen.Der Arbeitsgeber hat mir gesagt, da es sich um ein Pflichpraktikum handelt, wird keine Sozialversicherung aus meinem Lohn bezahlt und ich muss umbedingt eine krankenversicherung mit der deutschen krankenkasse abschliessen.da Ich aber als student noch immatrikuliert bin, und Ich habe die europaeische Krankenversicherungskarte, die in der ganzen EU gueltig ist, ist es verpflichtend noch sozialversicherung in Deutschland zu zahlen?

Hallo,

leider kann ich Dir im Moment nicht weiterhelfen. Es ist ein sehr spezielles Problem, zu welchem ich einen Kollegen befragen müsste. Heute war aber für die nächsten 3 Wochen mein letzter Arbeitstag. Tut mir leid!
Beste Grüße - Wolfgang

Hallo!

Bei Fragen des europäischen Rechts bin ich überfragt. Meine Vermutung ist aber, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zur deutschen Krankenkasse gezahlt werden, da bereits über die österreichische Krankenkasse eine Versicherung besteht. Es würde zu einer Doppelversicherung kommen. Weiterhin ist die Beschäftigung in Deutschland ein Praktikum ohne Entlohnung. Möglicherweise muss aber der deutsche Arbeitgeber Beiträge zur deutschen Sozialversicherung zahlen. Grüße
Carsten

Hallo Cristina,
da ich bei einer Krankenkasse in Deutschland beschäftigt bin und nicht in Österreich, kann ich dir deine Frage leider nicht beantworten. Ich würde dir raten, dich mit deiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Diese sind für die Sozialversicherungsbeiträge zuständig, auch wenn du ein Praktikum im Ausland machst.
Gruß, Claudia

Hallo Christina,
in Deutschland funktioniert es so:
Immatrikulierte Studenten, die ein vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) ableisten müssen, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. D. h. der Arbeitgeber hat hier keinerlei Beiträge abzuführen bzw. vom Praktikanten einzubehalten und er muss auch an die gesetzliche Krankenkasse keine Meldungen zur Sozialversicherung erstellen. Er muss lediglich Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft abführen.
In Deinem Fall bin ich mir nicht 100%ig sicher. Es müsste sich aber ähnlich verhalten wie bei den in Deutschland immatrikulierten Studenten. Eigentlich müsste es dem Arbeitgeber reichen, wenn Du eine Kopie der Imma-Bescheinigung vorlegst und einen Auszug aus der Studienordnung, aus der hervorgeht, dass dieses Praktikum vorgeschrieben ist. Er führt für Dich lediglich Beiträge zur Berufsgenossenschaft ab. Für die Absicherung im Krankheitsfall müsste die europäische KV-Karte reichen, weil Du ja bereits in Österreich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist.
Wie gesagt, 100%ig sicher bin ich mir nicht, weil ich daheim auch nicht die Unterlagen habe um nachzulesen. Auch weiß ich nicht, wo Dein Arbeitgeber die Information her hat, dass Du unbedingt nochmal in Deutschland versichert sein mußt.
Ich würde Dir vorschlagen, erkundige Dich bei der zuständigen AOK Deines Beschäftigungsortes. Geh am besten gleich in den Firmenkundenbereich - dort werden diese Fälle behandelt.

Hallo Cristina,

die Frage ist, ob deine Krankenkasse in Österreich weiterläuft oder nicht. Im Rahmen der EU bist du durch deine Krankenkasse deines Landes versichert und müsstest ggf. im Versichertenfall deine Krankenkassenkarte vorlegen. In Deutschland gibt es z.B. beim ADAC (bei euch ÖAMTC) einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz für wenig Geld. Klar ist, dass in jedem Fall eine gesetzliche Krankenversicherung weiterlaufen muss und ich denke das ist in Österreich nicht anders als in Deutschland. Der Haken ist, und da bin ich mir eben nicht ganz sicher, der gewöhnliche Aufenthalt. Dein Arbeitgeber kann ja viel sagen, Informationen auf die du dich stützen kannst, ist in jedem Fall deine Krankenkasse oder eben evtl. der ÖAMTC, wo eine Zusatz-Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Viele Grüße

Mimi

Sofern Sie eine Krankenversicherung in Österreich haben, sind Sie automatisch auch in Deutschland versichert. Evtl. umständlich über ein E111-Formular (gibt es bei der eigenen Krankenkass).
Eine Doppelversicherung ist nicht notwendig.