Bei einem gem. Studienplan vorgeschriebenen Praktikum bist Du während dieses Praktikums in Deutschland nicht versicherungspflichtig. Du solltest Dich deshalb bei Deiner Krankenkasse in Österreich erkundigen, in welchem Umfang sie bei einer Erkrankung in Deutschland leistet und in welcher Form. Es könnte sein, dass Du zwar mit Deiner Versicherungskarte in Deutschland zu einem Kassenarzt gehen kannst, aber die Kosten der Behandlung zuerst einmal bezahlen musst und die Rechnung dann später Deiner Krankenkasse zur Erstattung Deiner Kosten einreichen kannst. Denn im Allgemeinen rechnen Ärzte nicht mit ausländischen Krankenkassen direkt ab. Das ist auch für deutsche Staatsbürger in Österreich so. Also, frage bei Deiner Krankenkasse nach, ob es sinnvoller ist, sich gegebenenfalls zusätzlich abzusichern.
Hallo,
Ich bin in Oesterreich als Student Immatrikuliert und muss im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum in Deutschland machen.Der Arbeitsgeber hat mir gesagt, da es sich um ein Pflichpraktikum handelt, wird keine Sozialversicherung aus meinem Lohn bezahlt und ich muss umbedingt eine krankenversicherung mit der deutschen krankenkasse abschliessen.da Ich aber als student noch immatrikuliert bin, und Ich habe die europaeische Krankenversicherungskarte, die in der ganzen EU gueltig ist, ist es verpflichtend noch sozialversicherung in Deutschland zu zahlen?