hallo zusammen!
das problem ist das folgende:
ich bin seit februar in einem büro als angestellte tätig, unter 400 euro und habe unnötigerweise die ganzen monate jeweils 80 euro sozialversicherung bezahlt. von dem sogenannten studentenstatus wusste ich nichts. natürlich frag ich mich jetzt, ob die möglichkeit besteht, dieses geld zurück zu bekommen. und ausserdem würde ich gerne wissen, wo ich bekannt geben muss, dass ich ordentlich studierender bin, damit ich in zukunft diese abgaben nich mehr leisten muss?
hoffe es kann mir jemand helfen. danke schonmal im voraus.
unter 400 € muss man keine SV bezahlen, nur freiwillig, man muss dem Arbeitgeber sagen, dass man selbst keine Beiträge zahlen will (damitt auch keine Rentenversicherung), dem Arbeitgeber kann man zudem sein Studentenversicherungsnachweis vorlegen.
mfg
Günter
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bitte stellen sie ihre frage anderen fachleuten, da ich nicht mehr aktiv bin. besten dank + viel erfolg!
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Hallo pimparella,
also diese Anfrage ist so allgemein gehalten, dass man darauf nicht antworten kann ohne riesig lang auszuholen. Normalerweise ist ein Job unter 400,00 € ein sogenannter Minijob und es ist egal, ob du Studentin oder sonstwas bist, von einem Minijob werden nur Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung vom Arbeitgeber (!) an die Knappschaft abgeführt. Du selbst dürftest eigentlich gar keine Beiträge gezahlt haben. Ansonsten musst du dich an deinen Arbeitgeber / Personalabteilung wenden. Weiterhelfen kann dir auch deine Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist.
Gruß, Claudia
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Die Krankenkasse erstattet die zu Unrecht gezahlten Beiträge nach Prüfung, dem AG sollte eine aktuelle Studienbescheinigung vorgelegt werden, um den Studentenstatus zu dokumentieren.