Hallo Forum! 
Ein AN ist im Jahr 2006 einen Teil des Jahres privat krankenversichert. Er hat als Angestellter die Pflichtversicherungsgrenze in der GKV überschritten.
Bei einer nachträglichen Sozialversicherungsprüfung stellt sich heraus, dass der AN durch Lohnreduzierung nun doch gesetzlich zu versichern gewesen wäre, weil er nach Neuberechnung knapp unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Der AG entrichtet die AN- und AG-Anteile für den maßgeblichen Zeitraum an die Sozialversicherung. Etwa ein halbes Jahr später zieht er dem AN vom Gehalt die AN-Beiträge ab.
Wäre dies rechtens? Nach meiner Erinnerung kann der AG die Beiträge nur einen bestimmten, sehr kurzen Zeitraum zurückfordern (3 Monate?). Der Auslöser bzw. der Beginn dieser Frist ist mir aber unklar. Weiß jemand genaueres?
Gruß
Jens