Sozialversicherung bei 400 € Job als nicht

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen, im Internet habe ich bis jetzt keine wirklich hilfreiche Aussage gefunden.

Wie verhält es sich in folgendem Fall:
Ich bin Mutter; die Elternzeit läuft demnächst aus; ich möchte bei meinem alten Arbeitgeber (von vor der Mutterschaft) auf 400 € Basis arbeiten; lebe mit dem Kindsvater und Kind zusammen in einer Wohnung, wir sind aber nicht verheiratet; der Kindsvater ist voll berutstätig - hoffe mal nun alle wichtigen Eckpunkte mitgeteilt zu haben.
Wie sieht es jetzt mit der Sozialvers. bzw. Krankenversicherung aus? Ich möchte ja natürlich das ich und mein Kind krankenversichert sind, darum geht es mir.

Vielen vielen Dank für die Hilfe !!!

Hallo,

durch den 400 € Job tritt leider keine Sozialversicherungspflicht ein. Ihr Kind könnte kostenlos bei der Krankenkasse des Vaters familienversichert werden. Da Sie nicht verheiratet sind, ist eine kostenlose Familienversicherung für Sie nicht möglich.

Sie müssten dann „in den sauren Apfel beißen“ und sich freiwillig bei Ihrer Krankenkasse weiterversichern. Dadurch fallen aber leider Beiträge von ca. 145,00 € (inkl. Pflegevers.) an. Besser wäre, Ihr Arbeitgeber würde sie sozialversicherungpflichtig (ab 401,00 € Verdienst) beschäftigen.

Ich hoffe, die Infos helfen weiter. Alles Gute und schönes Wochenende !

Jan

guten abend,
zuerst einmal noch eine wichtige frage. wenn die elternzeit ausläuft, hast du einen anspruch auf wiederaufnahme der alten tätigkeit, oder wurde das arbeitsverhältnis aufgelöst? wenn ja, warum? alleine aus dem 400 euro-job kannst du nämlich keine sozialversicherungspflicht herleiten. verheiratet bist du auch nicht, also würde nur eine freiwillige weiterversicherung bei deiner krankenkasse
bleiben. kostenpunkt: 143,51 euro incl. pflegevers.
fragen? einfach fragen!
lg
heiko

Hallo zurück,

ganz einfach, Dein Arbeitgeber muss Dich ab 400 EUR anstellen. Kind ist dann mitversichert. In dieser Gleitzone ( bis 800 EUR ) sind die Soz. Abgaben für den Arbeitnehmer sehr gering. Der AG hat ungefähr den gleichen Aufwandn an Soz. abgaben als wenn er Dich für z.B. 390 EUR bei der Knappschaft anmeldet.

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo,

das Kind kann beim Vater kostenfrei mitversichert werden. Sie müssten sich dann freiwillig versichern.

Viele Grüße

Hallo,
das ist relativ einfach. Schaue dir einmal § 10 des SGB V (Internet)an. Dort ist der Anspruch auf Familienversicherung geregelt bzw. auch klargestellt, welche Einkommensgrenzen gelten und als nächstes: sprich mit der KK deines Lebenspartners. Nach den gemachten Angaben (bis 400,- €) könntest du und dein Kind in der Familiehilfe deines Lebenspartners kostenlos mitversichert werden !!

VG
ayro

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1.) die bessere:

Der Arbeitgeber legt 1 EUR drauf, dadurch entsteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, Mutter und Kind sind versichert und für den Arbeitgeber ist es auch noch etwas billiger.

2.) die eigene:

Freiwillige Weiterversicherung zum Mindestbeitrag von ca. 145 EUR incl. Pflege, Kind ist ebenfalls mitversichert. Bei 400 EUR Einkommen natürlich nicht so prickelnd.

Ich unterstelle, dass ALG II (Hartz IV) nicht beantragt werden soll bzw. es wegen Einkommen des Partners nichts gibt. Dadurch gäbe es natürlich auch eine Krankenversicherung.

Viel Glück

Barmer

Hallo Herr/FRau Hugo

Tja das wichtigste haben Sie vergessen, wo ist der Kindsvater versichert?. Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). ???. Ich nehme an er ist in der GKV versichert (AOK; BEK, BKK usw.), dann ist Ihr Kindlein beim Vater kostenfrei mitversichert. Die Mutter selbst müsste sich trotz 400 Euro Job eigens bei der GKV als freiwilliges Mitglied versichern. Aber Achtung, da gibt es vom Mindestbeitrag her Unterschiede von ca. 130,00 bis 180,00 Euro monatlich. Sollten Sie z.B. einen 410 Euro-job haben und der Arbeitgeber richtig abrechnen so wären Sie dann bei der GKV versichert. Die nächste Möglichkeit um kostenfrei Krankenversichert zu sein wäre „HEIRATEN“, wenn Sie wollen. Sollte der Kindsvater in der PKV versichert sein, erbitte ich eine erneute Mail, oder wenn irgendwas nicht klar rübergekommen iat.

Ich wünsche Ihnen eine schönes WE und ein ruhiges Pfingsten.
Mit freundlichen Gruss

Leopold

Moin,

nicht verheiratet, also muss die Krankenversicherung selbst geregelt werden (keine Familienversicherung). Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis und Elternzeit besteht der Krankenversicherungsschutz fort !

Der Minijob bleibt aussen vor.

MfG

Bei 400 Euro sind Sie nicht versicherungspflichtig das Kind kann beitragsfrei beim Kindesvater versichert werden. Sie müssen eine freiwilllige Versicherung beantragen ( ca. 150 €)
Besser wäre ein Job mit 401 Euro Verdienst dadurch werden Sie pflichtversichert.
Gruß

Hallo HugoIP,

die Beschäftigung nach Ende der beitragsfreien Elternzeit etc. auf Basis von nur 400 € löst keine Versicherungspflicht aus. Du müsstest dich (und ggf. dein Kind (hängt vom Versicherungsstatus des Vaters ab) ggf. freiwillig versichern (in der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse ab rund 150€ möglich).

Klingt doof (ist auch so) - muss aber nicht sein:

Dein Arbeitgeber zahlt für einen 400-€-Jobber rund 30 Prozent auf das Arbeitsentgelt als Pauschalbeitrag (ca. 120 €), ohne dass irgendjemand dadurch profitiert (mit Ausnahme der Krankenkasse, die bekommt ja den Beitrag!).

Bei (auch nur geringfügiger) Überschreitung der magischen Grenze von 400 €, z. B. schon ab 401 €, wärest du in der sogenannten Gleitzonenbeschäftigung. Hier müsstest du dann zwar ein paar Euro Sozialversicherung „abgeben“ (ist aber nur ein Bruchteil besagter 150 €), dein Arbeitgeber würde aber kaum/nicht mehr als im Falle der Pauschalabgeltung berappen - und du wärest voll versichert!!!

Problem: Der Arbeitgeber muss „mitspielen“, was oft daran scheitert, dass Arbeitgeber fälschlich annehmen, sie seien dadurch schlechter gestellt (z. B. Lohnfortzahlung, Urlaubsansprüche, etc. betreffend), was aber nicht stimmt.

Tipp: Geh mal zu deiner Krankenkasse und lass dir das im Detail vorstellen (oder melde dich auch gerne wieder ür wer-weiss-was bei mir) und besprich dies mal mit deinem Arbeitgeber.

Gruß,

Frank

das ist ganz einfach -Sie sind bei der Krankenkasse weiterhin versichert, wo Sie bislang als Arbeitnehmerin versichert waren. Sie brauchen sich nur dort zu melden.
mfG
Waldemar

Hallo

der 400 Euro Job ist sozialversicherungsfrei und wird nur pauschal mit 30% ! Sozialabgaben durch den Arbeitgeber bezahlt.
Folglich müsstest Du Dich und Dein Kind bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern.
Der Beitrag für Dich beträgt ca. 150 Euro!!!
Für das Kind ca. 130 Euro !!!

Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und versuchen eine Beschäftigung über 400 Euro z.B. 420 Euro auszuüben.
Dann bist Du und Dein Kind krankenversichert. Dazu bist Du auch noch renten- und arbeitslosenversichert.

Bei 400 Euro-Job zahlt der AG 520,-€ ingesamt.

Du hast 400 Euro minus die freiwillige Krankenvers, also noch 250,- übrig.

Bei 420,- € zahlt der Arbeitgeber ca. 18% Sozabgaben also ca.500,-€ insgesamt.

Du würdest 420,-€ bekommen minus ca. 19% Sozabgaben, also ca 350,- € aber bist komplett versichert inclusive Krankenversicherung für Dein Kind.

Wenn Dein Arbeitgeber sich scheut Dich sozialversicherungspflichtig anzustellen, dann schlage ihm zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag vor.
Vielleicht 1, 2 oder 3 Jahre.

Alternativ könnte auch der Kindsvater das Kind bei seiner
Krankenversicherung anmelden. Dass Kind wäre im Rahmen einer
Familienversicherung kostenlos mitversichert.

Alle Aussagen beruhen auf meinem Wissensstand und können und dürfen nicht garantiert werden und stellen keine Rechtsberatung dar!

Wenn meine Aussagen Dir weiter helfen, dann bitte kurzes Feedback.

Viele Grüße

Franjo

hallo hugiip,

wenn deine Elternzeit vorbei ist und du nur auf 400 euro arbeitest, bist du nicht mehr versichert. Du hast nur 2 möglichkeiten: du sprichst mit deinem Arbeitgeber, dass er dich knapp über 400 euro entlohnt (also z.B. mit 405 Euro, dann bist du wieder voll versichert und die Abgaben sind nur ein bischen höher als mit 400 Euro) Oder du versicherst dich „freiwillig“, das kosten ca. 150 Euro im Monat. Und die dritte Möglichkeit :–)) du heiratest, dann bist du über deinen Mann mitversichert (war jetzt spassig gemeint).

Wenn du noch was brauchst, melde dich.gruss peter

Hallo HugoIP,

durch die Aufnahme des 400€ Jobs bist du nicht krankenversichert. Zur Absicherung für dich und dein Kind benötigst du eine freiwillige Krankenversicherung. Diese beträgt ca. 145€ monatlich.
Ein anderer Weg ist leider nicht möglich.
Ob sich so allerdings dein 400€ Job lohnt, ist fraglich.
Eventuell stellt dich dein AG auch für knapp über 400€ ein, dann würde sich dein Krankenkassenbeitrag verringern, da du sozualversicherungspflichtig wirst und prozentual anteilig den Beitrag zahlen musst.

Viel Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

solange Sie nicht verheiratet sind, ist eine Prüfung des Verdienstes des Partner nicht vorgesehen. Daher bleiben Sie in der GKV wie derzeit und das Kind hat einen Anspruch auf Familienversicherung gem. § 10 SGB V.

Weitere Infos auch hier: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/mein-kind-muss-…

Gruß
Sven Hennig

Der 400 EUR Job ist leider keine versicherungspflichtige Beschäftigung und somit müssen sie sich in der zeit selbst um die beitragszahlung kümmern.

da sind nicht verheiratet sind, dürfen sie sich nicht bei ihrem partner kostenfrei familienversichern.

sie müssen beiträge selbst zahlen als freiwillige versicherte in der gesetzlichen krankenversicherung - ca. 145 eur mtl. ihr kind ist weiterhin kostenfrei bei ihnen familienversichert.

sollten sie zu dem 400 eur job aber eine alg ii aufstockung bekommen, sind sie darüber versichert - das wäre optimal(er) :wink:)

alles gute.