Hallo,
ich habe folgende (sicher einfach zu beantwortende Frage):
nach mehrjaehrigem Auslandsaufenthalt wollen meine Frau und ich nach Deutschland zurueckkehren.
Ich bin in Deutschland privat krankenversichert und habe einen neuen Arbeitsplatz gefunden.
Meine Frau war frueher in Deutschland gesetzlich krankenversichert und wird ihre Jobsuche von Deutschland aus starten.
Sie wird sich natuerlich auch beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Wie ist nun die Lage bzgl.:
- Arbeitslosengeld (bekommt sie sicher nicht, da sie die letzten 365 Tage keine Sozialversicherung in Dtl. gezahlt hat, oder?)
- Rentenversicherung (uebernimmt das das Arbeitsamt)?
- Krankenversicherung (uebernimmt das das Arbeitsamt oder muss ich als erwerbstaetiger Ehepartner dafuer aufkommen?)
Bin leider nicht mehr ganz up to Date mit der deutschen Rechtssprechung in dieser Frage.
Uebrigens: das Ausland war kein EU-Land…
Danke Euch vorab und viele Gruesse
Dennbam