Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit

Hallo,

ich habe folgende (sicher einfach zu beantwortende Frage):

nach mehrjaehrigem Auslandsaufenthalt wollen meine Frau und ich nach Deutschland zurueckkehren.
Ich bin in Deutschland privat krankenversichert und habe einen neuen Arbeitsplatz gefunden.
Meine Frau war frueher in Deutschland gesetzlich krankenversichert und wird ihre Jobsuche von Deutschland aus starten.
Sie wird sich natuerlich auch beim Arbeitsamt arbeitslos melden.

Wie ist nun die Lage bzgl.:

  • Arbeitslosengeld (bekommt sie sicher nicht, da sie die letzten 365 Tage keine Sozialversicherung in Dtl. gezahlt hat, oder?)
  • Rentenversicherung (uebernimmt das das Arbeitsamt)?
  • Krankenversicherung (uebernimmt das das Arbeitsamt oder muss ich als erwerbstaetiger Ehepartner dafuer aufkommen?)

Bin leider nicht mehr ganz up to Date mit der deutschen Rechtssprechung in dieser Frage.

Uebrigens: das Ausland war kein EU-Land…

Danke Euch vorab und viele Gruesse
Dennbam

Hallo,

mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist es leider solange
nichts, solange deine Frau keinen Job hat - hier hat
vielleicht Raimund einen Tipp.

Gruss

Günter

Hallo,

das AA zahlt dann SV-Beiträge, wenn Alg/Alhi gezahlt wird. Ansonsten nicht.

Gruß Holger

Wie ist nun die Lage bzgl.:

  • Arbeitslosengeld (bekommt sie sicher nicht, da sie die
    letzten 365 Tage keine Sozialversicherung in Dtl. gezahlt hat,
    oder?)

Anspruch auf Arbeitlosengeld besteht dann, wenn innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.