Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen, bin ziemlich verzweifelt weil mir keiner was konkretes sagen kann.
Ich hab seit anderthalb Jahren ein Duales Studium. War bei meinem AG als „Praktikant“ gemeldet und konnte da ich 400€ verdient habe familienversichert bleiben.
Weil das nicht gereicht hat, hatte ich noch einen Nebenjob (ca.90€ im Monat), den ich aber nie meinem AG gesagt hatte. Jetzt hat sich durch eine Gesetzänderung am 01.01.2012 ergeben, dass ich nicht mehr familienversichert bleiben kann sondern noch Sozialversicherung bezahlen muss
… Jetzt prüft grade meine KV um was es sich hier genau handelt und als was ich abgerechnet werden muss.
Jetzt zu der Frage bzw. eigentlich sinds ein paar:
- Kriegt jetzt mein AG raus, dass ich noch woanders gearbeitet habe (Hat nichts mit dem Betrieb zu tun, einfacher Nebenjob).
2.Musste ich von der geringfügig Beschäftigung Sozialversicherung melden bzw. musste mein AG davon wissen um die Sozialversicherung abzuführen?
Ich bin total neu in dem ganzen Steuern/Versicherung -Kram und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Habe Angst, dass ich ne riesen Nachzahlung o.ä. kriege 
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo,
wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Minijob auf 400,-- Euro-Basis noch eine weitere Tätigkeit gegen Entgelt ausgeübt haben und diese weitere Tätigkeit nicht angegeben haben, haben Sie gegen das Gesetz verstossen!
Sie mußten diese 2. Tätigkeit dem AG vor Beginn melden. Denn sobald Sie über 400,-- Euro verdient haben, entfällt die Pauschalbesteuerung. Das heißt, sowohl der AG als auch Sie müssen Steuern + Sozialversicherungen für das gesamte Einkommen nachzahlen.
Der AG wird ganz sicher davon erfahren und muß die „entzogenen“ Steuern nachzahlen.Das gleiche gilt für Sie. Um allen kommenden Schwierigkeiten und Strafbescheiden des Finanzamtes und der Sozialversicherungen zu entgehen, würde ich schnellstens beim AG und den Ämtern die Wahrheit sagen und klaren Tisch machen. Sonst wird alles seeehr teuer und es erfolgt event. auch eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.
Sorry- aber so ist es!
Viel Glück… siebengebirgler
Danke für die Antwort,
bei dem ersten Job handelt es sich aber um ein Praktikum bzw. Duales Studium. gilt das auch als gerinfügige Beschäftigung?
Hallo nochmal,
wenn für den 1. Job ein Gehalt/ Vergütung bis 400,-- Euro bezahlt wurde und eine Pauschalbesteuerung an die Knappschaft abgeführt wurde, handelt es sich auch hier um eine geringfügige Beschäftigung. Wenn nur eine sogenannte „Aufwandentschädigung“ (oder Spesen oder artverwandtes) gezahlt wurde, handelt es sich nicht um einen Minijob.
Viele Grüße… siebengebirgler
Keine Ahnung, ob der das jetzt rausfindet aber wenn ist das n Grund für ne fristlose. Sowas würd ich niemals riskieren. Ich denke aber nicht, dass dem das gemeldet wird. SV muss jeder Betrieb für sich abführen.
Diese geringfügige Beschäftigung bemerkt eigentlich normalerweise überhaupt keiner. Nicht mal das Finanzamt. Weil die über die Bundesknappschaft abgerechnet werden und damit völlig losgelöst von regulären Arbeitsverhältnissen behandelt werden.
Alex