Sozialversicherung bei einem 2.Minijob ?

Hallo,
folgende Situation:
Ein Student über 30 muß sich zwangsläufig selbst krankenversichern.
Jetzt, im Rahmen seines Praxissemesters, bekommt er für dieses Praxissemester eine Entlohnung von EUR 340.
Besteht die Möglichkeit durch einen 2. 400 Euro Job, also mit monatlich EUR 60,01 hinzuverdienst, dass er dann pflichtversichert ist?

Welcher der beiden Träger muß den Studenten dann versichern?
(steuerrechtlich ja kein Nachteil für das Unternehmen)

Läuft dieses dann automatisch ab? bzw.was muss man dabei beachten?

Bin sehr gespannt und vielen Dank !

sahneschnitte

Hallo,
grundsätzlich werden geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet
und es kann dadurch, bei Überschreiten der 400,00 € Grenze für jede dieser Beschäftigungen Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht eintreten. Allerdings würde das dazu führen dass die beteiligten Arbeitgeber nur die vollen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anteilmässig tragen muessten, und das wären innerhalb der Gleitzonenregelung mehr als nur den sonst üblichen
Arbeitgeberanteil - wenn die Arbeitgeber da „mitspielen“ wäre das kein Problem und für den Arbeitnehmer eine super Lösung.
Die Praxis zeigt allerdings, dass es eben meist so ist, dass die Arbeitgeber da eben nicht mitmachen.
Sozialversicherung hat übrigens mit Steuer nichts zu tun.
Gruss
Czauderna

grundsätzlich werden geringfügige Beschäftigungen
zusammengerechnet
und es kann dadurch, bei Überschreiten der 400,00 € Grenze für
jede dieser Beschäftigungen Kranken-, Renten- Arbeitslosen-
und Pflegeversicherungspflicht eintreten.

Und wenn aber hier dann die Werkstudentenregelung greift? Dann wäre doch nur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung…

Und es wäre noch zu klären ob die Beschäftigung im Praxissemester vielleicht ein Praktikum ist und was für eins und obs vorgeschrieben ist.

Allerdings würde das
dazu führen dass die beteiligten Arbeitgeber nur die vollen
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung anteilmässig tragen
muessten, und das wären innerhalb der Gleitzonenregelung mehr
als nur den sonst üblichen
Arbeitgeberanteil - wenn die Arbeitgeber da „mitspielen“ wäre
das kein Problem und für den Arbeitnehmer eine super Lösung.

Warum mehr?! Der Arbeitgeber zahlt immer aus dem tatsächlichen brutto, egal ob Gleitzone oder nicht.

Die Praxis zeigt allerdings, dass es eben meist so ist, dass
die Arbeitgeber da eben nicht mitmachen.

Würde ich auch nicht, weil die dürfen sich jeden Monat austauschen wer wie viel bezahlt hat um das Gleitzonenentgelt korrekt auszurechnen. Riesen Rechnerei.

Sozialversicherung hat übrigens mit Steuer nichts zu tun.

Nuja, bedingt. Aber das führt zu weit.

Greetz
S_E

Hallo,
zweimal eine geringfügige und beidesmal Werkstudent ??
interessant, theoretisch denkbar in der Praxis aber noch nie
gehabt. (Was allerdings nix heissen will - es gibt immer ein
erstes Mal).
Was die Gleitzonenregelung betrifft - mach dir mal die Mühe und
such dir mal ueber Google einen Gleitzonenrechner - den gibt es extra dafür, weil es eben doch Unterschiede in der Verteilung der Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt.
Gruss
Czauderna